Berliner Baupolitik

  • Ich persönlich würde diese strukturelle Veränderung begrüßen.

    Die Selbstherrlichkeit, die die Denkmalschutzbehörde oftmals an den Tag gelegt hat im Wissen ihres quasi unantastbarem Status empfinde ich schon als problematisch. Wie oft ist sie erst im letzten Moment dazwischen gegrätscht und hat Projekte verhindert. Besonders geärgert habe ich mich über den Erhalt des für mich banalen Hutmacherhauses,

    und der Verhinderung eines überragenden Entwurfes. Ebenso damals mehr oder weniger wochenlange öffentliche Wasserstandsmeldungen wie das Pendel beim Schimmelpfenghaus ausfallen wird.


    Mir geht es jetzt nicht so sehr um einzelne Entscheidungen, sondern eher um das Prinzip, wer bei umstrittenen Projekten entscheidet.

    Die Befürchtung, dass alles abgerissen wird, ist absolut unberechtigt, es geht um eine leichte Korrektur bei Projekten, worüber die Kommission selber uneins ist, je nachdem wie man die Richtlinien interpretiert.

    Der Denkmalschutz in Deutschland ist dermassen umfassend, dass ich keinen relevanten, kulturellen Verlust erkennen könnte, auch wenn das bestimmt wieder beschwört wird.

  • ^

    Genau diese Vorgehensweise könnte womöglich auch die Rekonstruktion des Karstadts am Hermannplatz überraschend verkomplizieren. In einem Artikel des Berliner Abendblatts vom 22.02.23 werden auf einmal Bedenken der Denkmalbehörde bezüglich des Umbaus geäußert. Offenbar wären die statischen Maßnahmen für die Aufstockung nicht ohne den Rückbau schützenswerter Substanz möglich. Wer weiß, ob eben diese Zwischenfälle etwas damit zu tun haben?

  • Man kann sich bei der IZ auch einfach registrieren und dann innerhalb bestimmter Zeiträume eine kleine Zahl von Beiträgen im Volltext lesen (war zumindest mal so).

  • SPD will Wohnungsbau auf dem Zentralen Festplatz in Wedding

    Da es noch lange kein konkretes Bauprojekt ist, poste ich es mal hier. KaBa1 hatte das Thema hier mal (mit) erwähnt.


    Laut Tagesspiegel (Bezahlschranke!) will die SPD den Zentralen Festplatz nun doch bebauen. Noch im Wahlkampf (zwei Tage vor der Wahl im Februar) hatte Franziska Giffey zugesichert, dass der Festplatz für die Schausteller erhalten bleibt. Nun habe die SPD das Gegenteil beschlossen: Vor eineinhalb Wochen beim SPD-Parteitag forderte sie die Parteimitglieder und den Senat einstimmig auf, sich für eine Bebauung des Zentralen Festplatzes mit einem neuen Stadtquartier einzusetzen. Auf dem ca. 87.000 m² großen Areal könnten max. 2000 Wohnungen für bis zu 4000 Menschen Platz finden. Diese sollten ausschließlich über Genossenschaften, landeseigene Wohnungsgesellschaften oder andere gemeinwohlorientierte Unternehmen errichtet werden.


    Aus Sicht der SPD eigne sich der Festplatz auch besonders gut, da er eh schon versiegelt ist. Zudem befinde er sich im Eigentum des Landes. Für sie Schausteller müsste ein geeigneter gleichwertiger Ersatzstandort gefunden werden, als Möglichkeit werden mal wieder die versiegelten Flächen am Rand des Tempelhofer Felds genannt. Kleiner Haken: Der Die Schausteller haben noch bis 2028 einen Mietvertrag für den Festplatz. Man müsste also bereits jetzt mit der Planung beginnen, um danach bald bauen zu können.


    Ich selbst halte die Lage allenfalls für mittelprächtig, da vor allem die ÖPNV Anbindung suboptimal ist. U- und S-Bahn sind weit entfernt, bisher gibt es nur eine Busverbindung entlang der A111. Durch die Lage an der Autobahn ist die Gefahr groß, dass die allermeisten Bewohner mindestens ein Auto mitbringen. Zudem läge das Quartier dort etwas isoliert vom Rest der Stadt. Andererseits wird bis zu einer Bebauung (sofern diese überhaupt realisiert wird) noch sehr viel Zeit vergehen. Allerdings glaube ich kaum, dass man in den nächsten 10-20 Jahren dort eine U-Bahn auf die Reihe kriegt. Aber vielleicht nutzen dann viele Bewohner das Rad, der Radweg Berlin-Kopenhagen führt ja unmittelbar dran vorbei. Zudem sind mit Rehberge und Jungfernheide große Grünanlagen in der Nähe, was ja auch was hat. :)

  • ^ für mich hält es in Grenzen. Klar wie Backstein es erwähnt hat Ist der Vorteil, dass am Tempelhofer Feld ÖPNV Verbindung gibt und auch gut mit den Auto Kommen kann. Ich finde es aber schade, wenn der den Platz verliert. Mein Grund: der französische Volkfest befindet sich in Wedding/ Reinickendorf und das passt genau für seine Geschichte des ehemaligen französischen Sektor. Abgesehen, wenn da Häuser/ Wohnungen entstehen gibt es keine gute Verbindungen außer Bus & die Autobahn Ist da auch das könnte schon Laut werden.

    Ich finde es soll eine Abstimmung stattfinden für die Bewohner.

    Jeder seine Meinung:)

  • Kurzer Artikel im Tagesspiegel über eine kommende Reform der Bauordnung


    Reform der Bauordnung: Berliner Senat plant Gründachpflicht und Genehmigungen für serielles Bauen (tagesspiegel.de)


    Wesentliche Punkte:


    - Schnelleres und günstigeres Bauen soll durch Typengenehmigung erreicht werden (Gebäude, die baugleich an mehreren Orten erreichtet werden sollen, sollen Typengenehmigung bekommen)


    - Ökologische Standards, die im Gesetzesentwurf von Rot-Rot-Grün Streitpunkt waren, fallen größtenteils weg, da bereits über Naturschutzgesetz geregelt.


    - weitgehende Pflicht zur Dachbegrünung bleibt (wenn >100m2 und <10° Neigung)


    - Ausrüstung auch aller Bestandsgebäude mit einem Kaltwasserzähler bis 2030, zur wohneinheitsscharfen Erfassung des Verbrauchs


    - Nachverdichtung soll vereinfacht werden: Aufstockungen um zwei Geschosse ziehen keine Aufzugspflicht nach sich


    - Vereinfachung bei Genehmigungen für Dachsolaranlagen und Wärmepumpen


    - Ab 2025 müssen 75% aller Neubauwohnungen barrierefrei sein (bisher 50%)

  • Was zum Teufel soll eine Gründachpflicht ? Wem oder was nutzt das ?


    Ich sehe hier null Vorteile für Bürger, Hausbesitzer, Mieter. Das Land hätte am ehesten Interesse daran Solardächer zu fördern, denn dann kann man die Energieknappheit reduzieren.


    Alle anderen Punkte der Bauordnungsreform scheinen Sinn zu machen.

  • Man kann ein ordendliches Dach mit Neigung (>10°) bauen und ist aus der Gründachpflicht raus. Das ist vermutlich nicht das Ziel der Regel aber der Effekt.


    Sinnlos-Zitat gelöscht.

  • Gründächer haben eine weitere wichtige Funktion, sie speichern Niederschlagswasser. das schont die am Limit operierende Abwasserinfrastruktur. Von versiegelten Flächen läuft Niederschlag sofort ab und füllt die Kanäle, die ab einer bestimmten Menge den Dienst versagen. Gründächer speichern zunächst viel Niederschlag, er fließt erst dann ab, wenn die Speicherkapazität erschöpft ist. Bis zu einer bestimmten Niederschlagsmenge und -dauer führt das dazu, dass die Abwassereinrichtung überhaupt nicht beansprucht wird oder eben mit Verzögerung (Stichwort: "Schwammstadt").


    Die Gemeinden, und auch die Berliner Wasserbetriebe honorieren Gründächer, indem sie auf die Niederschlags-Gebühr (derzeit 1,809 €/m² versiegelter Grundstücksfläche) einen Nachlass gewähren. Bei einer Substratstärke bis 10 cm in Höhe von 50%, bei mehr als 10 cm Substratstärke beträgt der Abschlag 60% und bei einer Substratstärke > 30 cm sind es 80%.


    Beispiel: für eine Dachfläche von 150 m² werden pro Jahr Niederschlagswasser-Gebühren von 271,35 € fällig. Bei einer begrünten Dachfläche, je nach Stärke des Aufbaus sind es nur 135,68 €, 108,54 € bzw. 53,27 € pro Jahr (neben den Abwassergekosten nach Frischwassermaßstab); auch entsiegelte Flächen, Zisternen u.a. führt zu einer Reduzierung, d.h. ein Grundstückseigentümer, der den anfallenden Niederschlag auf dem Grundstück versickert oder speichert, zahlt gar nichts.


    Ich glaube eher, dass den meisten Eigentümern gar nicht so sehr daran gelegen ist, der Gründachpflicht zu entgehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Außer man versickert einfach auf dem eigenen Grundstück. Da wäre dann eine Gründachpflicht sinnlos.

  • ^ Wo's geht, natürlich. Aber im städtischen Zusammenhang sind die Grundstücksfreiflächen häufig so stark versiegelt oder unterbaut mit Tiefgaragen und Kellern, dass nichts oder nur sehr wenig versickert und wegen Leitungen/Kanälen kein Platz für Zisternen ist.


    Gründächer machen weiterhin Sinn insofern, als sie die darunter liegenden Räume kühl halten, die begrünten Dachflächen heizen sich nicht so stark auf und kühlen schneller ab.

  • Alle anderen Punkte der Bauordnungsreform scheinen Sinn zu machen.


    Die "75% barrierefrei" verstehe ich jetzt grad nicht. Barrierefreiheit ist in Obergeschossen nur mit Fahrstuhl zu erreichen. Wie soll man sich das in der Praxis vorstellen?


    Nehmen wir mal an, jemand möchte ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus bauen. Für 4 Geschosse gibt es keine Fahrstuhlpflicht. Muss nun dennoch mit Fahrstuhl gebaut werden, um 75% der Wohnungen barrierfrei zu bekommen? Worauf beziehen sich die 75%? Das Haus? Den Bezirk? Die Stadt als Ganzes?

  • § 39 Abs. 4 BauBln regelt die Aufzugspflicht:


    "Gebäude mit mehr als vier oberirdischen Geschossen müssen Aufzüge in ausreichender Zahl haben. Auf die Zahl der Geschosse wird das oberste Geschoss nur angerechnet, wenn es Aufenthaltsräume enthält oder in ihm Aufenthaltsräume möglich sind. Wird bei bestehenden Gebäuden ein oberstes Geschoss zu Wohnzwecken nachträglich errichtet oder ausgebaut, muss kein Aufzug hergestellt werden. ..."

    Zum barrierefreien Bauen sagt die BauBln in § 50:


    In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und mit nach § 39 Absatz 4 Satz 1 erforderlichen Aufzügen muss ein Drittel der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein, wenn bis zum 31. Dezember 2019 ein Bauvorhaben gemäß § 62 angezeigt oder ein bauaufsichtliches Verfahren gemäß § 63 oder § 64 beantragt wird; wird ab dem 1. Januar 2020 ein Bauvorhaben gemäß § 62 angezeigt oder ein bauaufsichtliches Verfahren gemäß § 63 oder § 64 beantragt, muss die Hälfte der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. § 39 Absatz 4 bleibt unberührt.

    Ab Inkrafttreten der geplanten Änderung müssen dann 3/4 der Wohnungen barrierefrei nutzbar sein. Eine Baugenehmigung wird immer (nur) für ein konkretes Bauvorhaben erteilt, also z.B. ein Wohngebäude. Die Barrierefreiheit bezieht sich dann auf die beantragten bzw. genehmigten Wohnungen.


    In deinem Fall, HelgeK , müsste keine Barrierefreiheit hergestellt werden, weil nicht mehr als 4 oberirdische Geschosse und keine Aufzugspflicht.


    In Hamburg heißt es (§ 52 BauOHH): "In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in entsprechendem Umfang in mehreren Geschossen erfüllt werden." In HH wird also nicht auf einen bestimmten Anteil abgestellt.

    In Hessen heisst es nur, in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen 20% der Wohnungen barrierefrei sein, aber nicht mehr als 20 Wohnungen.


    Man kann also sagen, die Berliner Regelung ist sozialpolitisch vielleicht sinnvoll, aber auf jeden Fall teuer.

  • ^Aber HelgeK hat dann doch trotzdem weiter Recht mit der Frage: Wenn ein Viergeschosser keinen Fahrstuhl hat, werden ja faktisch nur ca. 25 Prozent der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein, nicht 75 (selbst bei einem Zweigeschosser käme man ohne Fahrstuhl nur auf 50 Prozent). Damit wäre das Gebäude laut §50 ohne Fahrstuhl nicht genehmigungsfähig und somit §39 Abs. 4 effektiv ausgehebelt, es sei denn er und ich übersehen da etwas. Denn irgendwie kann das so doch kaum stimmen. Das wäre ja Wahnsinn, zumal wir ja demographisch gar nicht so extrem vergreist/gehandicapt sind und aktuell eher deutlich an den Baukosten schrauben müssen.

  • Gründächer haben eine weitere wichtige Funktion, sie speichern Niederschlagswasser. das schont die am Limit operierende Abwasserinfrastruktur. Von versiegelten Flächen läuft Niederschlag sofort ab und füllt die Kanäle, die ab einer bestimmten Menge den Dienst versagen.

    Berlin liegt in einer der niederschlagsärmsten Regionen Deutschlands. Für eine Metropole in dieser Größenordnung hat Berlin eine geringe Versiegelung und ein extrem ausgedehntes Kanal- und Seensystem.


    Die Funktion von Gründächern dürfte deshalb im kaum nachweisbaren Bereich bei der Wasserspeicherkapazität liegen. Hier stimmt das Kosten- Nutzenverhältnis nicht.


    Reine Gründächer, ohne öffentlichen Zugang, bsw durch Mieter, gehören NICHT gefördert, sie sind sinnlos. Was man durchaus in Erwägung ziehen kann wäre eine Förderung von Dachgartenanlagen. Die kämen der Lebensqualität, dem Sozialleben und der Gesundheit zu gute.


    Berlin braucht mehr immergrüne Arten im Stadtraum und mehr Begrünung an Häuserfassaden. Letzteres schützt auch am effektivsten gegen Graffiti Vandalismus.

  • ^Aber HelgeK hat dann doch trotzdem weiter Recht mit der Frage: Wenn ein Viergeschosser keinen Fahrstuhl hat, werden ja faktisch nur ca. 25 Prozent der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein,


    Oder gar keine. Barrierefrei muss nur bauen, wer mehr als zwei Wohnungen baut und aufzugspflichtig neu baut (also mehr als 4 oberirdische Geschosse, d.h. ab dem 5.). In @helgeK's Beispiel fehlte es an der zweiten Voraussetzung "Aufzugspflicht"; die griff nicht ein, weil nur 4 oberirdische Geschosse. Wenn du nur 2 oder 3 oder 4 oberirdische Geschosse baust, musst du in Berlin gar nicht barrierefrei bauen; anders als in Hamburg und Hessen.


    Die Berliner Logik ist demnach, wer ohnehin aufzugspflichtig ist, soll dann gleich mal 75% der Wohnungen barrierefrei herstellen (es geht dabei ja nicht nur um den Aufzug (=stufenlose Erreichbarkeit), sondern auch um die Ausstattung).

  • Berlin liegt in einer der niederschlagsärmsten Regionen Deutschlands. Für eine Metropole in dieser Größenordnung hat Berlin eine geringe Versiegelung und ein extrem ausgedehntes Kanal- und Seensystem.

    Niederschlagsarm, aber mit steigender Tendenz zu Unwettern, die Kanalisation und Gewässer überfordern. Es sollte doch begreifbar sein, dass durch den Klimawandel Extremwetter zunimmt – und das meint Dürre ebenso wie Überschwemmung.


    Ich erinnere mich an eine Geschichte vor ein paar Jahren, wo ich im Bahnhof Friedrichstraße bis zu den Waden im Wasser stand, während draußen die Kanaldeckel hochflogen und buchstäblich die Schei** aus den Löchern quoll. Die Folgen für Flüsse und Seen sind fatal, und natürlich hilft es in solchen Fällen, wenn das Wasser von Dächern erstmal nicht direkt abläuft, sondern gespeichert wird. Genau deshalb werden ja derzeit auch Zisternen unter dem Gendarmenmarkt gebaut.


    (Aber Du wirst mir vermutlich gleich mit Hinweis auf akademische Vorbildung und Handelsblatt-Lektüre erläutern, dass ich weniger TikTok schauen soll. Was auch immer...)

  • Genau deshalb muss Niederschlagswasser so lange wie möglich zurückgehalten werden, z.B. durch Regentonnen, -speicher oder auch Gründächer.

    Nope. In Berlin liegt bekanntlich der Grundwasserspiegel sehr hoch. Wir befinden uns quasi seit Jahrhunderten im Sumpf, deshalb wächst hier auch soviel aus dem Nichts. Ohne zu wässern.


    Starkregenereignisse, die die Kanalisation überschwemmen, gibt es pro Jahr 0-5. Auch für so eine geringe Zahl baut man keine teuren Gründächer. Es gibt keinen "ökologischen" Grund hier eine Förderung zu veranlassen. Es sei denn man möchte Liegewiesen mit Skyline Blick für die Anwohner. Dann wiederum machen einige Projekte insbesondere in parkfernen / überbevölkerten Gebieten Sinn.


    Nebenbei: Wer steigende Flussqualität will sollte sich dafür einsetzen, dass der Spree- und HavelGrund regelmäßiger von Schrott und ähnlichem befreit wird. Hier liegen nämlich die gefährlicheren Umweltschädlnge. Stichwort E-Scooter mit Batterien.