Neuentwicklung Ollenhauerstraße 2-4
Ein größeres Bauprojekt kündigt sich an der Ollenhauerstraße an. Konkret geht es um das Grundstück mit der Nr. 4 auf der Nordseite, an der Straßenecke zur Oscar-Romero-Allee, das komplett neu entwickelt werden soll (Google Maps). Die Verwaltung hat eine entsprechende Beschlussvorlage (s.u.) in die Fachausschüsse eingebracht. Auf dem Grundstück steht derzeit noch ein von der Postbank genutztes Bürogebäude aus den 1960er oder frühen 1970er Jahren, das mit Fertigstellung der neuen Postbank-Zentrale am Kanzlerplatz 2021/2022 leergezogen wird und dann abgerissen werden soll.
Planerische Grundlage für die Neuentwicklung bildet die kürzlich vom Hauptausschuss beschlossene Rahmenplanung für das Bundesviertel (für die Rahmenplanung werde ich demnächst in der Lounge noch einen eigenen Strang aufmachen). Es ist somit das erste große Bauvorhaben im Bundesviertel nach Beschlussfassung über die Rahmenplanung. Diese sieht dort eine der sogenannten „Mitten“ (Quartiersmittelpunkte) vor, die durch jeweils 40m hohe „Hochpunkte“ markiert werden sollen. Das Grundstück soll also erheblich intensiver genutzt werden dürfen als bisher.
Als Investor tritt die KREER Development GmbH aus Köln auf, die das Grundstück bereits erworben hat. Laut deren Webseite soll noch im laufenden Jahr ein Architekturwettbewerb ausgelobt werden, dessen Ergebnis später Grundlage für das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sein wird. Dieses Vorgehen immerhin lässt auf Qualität hoffen, die auf der KREER-Webseite gezeigten bereits realisierten Projekte überzeugen mich nämlich weniger - in Bonn gehören das Studentenwohnheim in der Niddegerstraße und das Wohnhaus gegenüber, an der Straßenecke zur Jonas-Cahn-Straße, dazu. An der Ollenhauerstraße ist dem Konzept der „Mitten“ folgend eine gemischte Nutzung aus Wohnungen, Büros sowie Gastronomie, Dienstleistungen und Handel (Nahversorgung) vorgesehen.
Das Konzept der „Mitten“ sieht allerdings auch vor, „öffentliche Räume mit Aufenthaltsqualität (Stadtplätze)“ zu schaffen. Ein solcher Stadtplatz soll auf dem benachbarten (derzeit bebauten) Grundstück Ollenhauerstraße 2 an der Kreuzung zur Baunscheidtstraße geschaffen werden. Dieses soll daher in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen werden. Doch jetzt beginnt das Problem.
Bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung ist der Eigentümer (hier: die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) für den Wertverlust zu entschädigen. Die Stadt hofft nun, KREER dazu bewegen zu können, das Grundstück Ollenhauerstraße 2 ebenfalls zu kaufen und den Platz auf eigene Kosten anzulegen (wird wohl nicht klappen, ein Teil der Kosten verbliebe ohnehin bei der Stadt). Andernfalls hofft man zumindest auf eine Beteiligung an den Abriss- und Entschädigungskosten, wobei man damit noch keinen Zugriff auf das Grundstück erhielte. Der General-Anzeiger will erfahren haben, dass das Stadtplanungsamt dafür intern mit Kosten von bis zu drei Millionen Euro rechnet (wie wir wissen, am Ende wird's immer teurer...). Dort ist auch zu lesen, dass die Stadt mit der BImA laut deren Auskunft noch keine Verhandlungen über einen Verkauf geführt hat. Für den Nutzer der Immobilie, das Bundeswehr-Sozialwerk, ist es wohl auch nicht so leicht, Ersatzflächen zu finden. Als Kompromisslösung wird deshalb erwogen, Flächen für die BImA in die Neubebauung zu integrieren. Dazu soll der anstehende Wettbewerb Lösungen aufzeigen. Auch ist aus der Verwaltung bereits das Wort „Enteignung“ zu hören. Beides käme die Stadt wohl noch deutlich teurer.
Dem Umweltausschuss war das alles nicht koscher, die Beschlussvorlage wurde vertagt. Vertagt wurde auch der Änderungsantrag der Allianz für Bonn, der vorsieht, dass vor Beschlussfassung über den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans für das Grundstück Ollenhauerstraße 4 geklärt wird, wer die Kosten für die Entschädigung durch Wertminderung, die Platzfreiräumung und Platzgestaltung auf dem Grundstück Ollenhauerstraße 2 übernehmen wird.
Das Bauvorhaben wird außerdem von der geplanten Absenkung der Ollenhauerstraße und der Oscar-Romero-Allee zur Schaffung einer Straßenunterführung unter der Bahnstrecke tangiert.
Link zur Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem.
Plangebiet - © Stadtplanungsamt Bonn
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Ja, was soll man dazu sagen? Das kommt davon, wenn man eine Rahmenplanung nicht als unterstützende Leitlinie bei der Planung von Bauvorhaben definiert, sondern im Stile von Planungsbehörden in autoritären Staaten Grundstücke, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, bis ins Detail beplant. Mit teilweise reichlich fragwürdigen Planungsansätzen nebenbei bemerkt. Doch Obacht liebe Verwaltung, wir sind hier nicht in China. Konflikte und weitere Kosten für die Stadt aufgrund der Wertminderung von privaten Grundstücken (die sozialisiert werden, wobei die Wertsteigerungen natürlich keine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt auslösen) deuten sich unweigerlich bereits auch an anderer Stelle an. Wer dermaßen starr und intransparent agiert, wird bei Grundeigentümern und der Bevölkerung wenig Vertrauen aufbauen und den eigenen Planungszielen keinen Gefallen tun.
Man sollte doch hier auch den Architekten zutrauen, vernünftige Ergebnisse auch ohne starres Korsett und den zwingenden Einbezug des Nachbargrundstücks zu erzielen und ihnen dafür die notwendige Gestaltungsfreiheit lassen. Herrje!