In der Diskussion geht es doch auch um die Zustimmung bzw. Ablehnung des Projektes der zuständigen Entscheidungsträger.
Daß Karstadt natürlich unbestritten im Einflußbereich beider Stadtteile bzw. -bezirke liegt, was somit Auswirkungen über die Grenze auf die gesammte Umgebung hat ist logisch.
Nur ist es eben Tatsache, daß sich das komplette Karstadtgrundstück auf Kreuzberger Gebiet befindet und somit die "eigentliche Zuständigkeit" auch dort liegt "bzw. lag".
Tatsache ist auch, daß die Zuständigen in Kreuzberg bisher zum Projekt ablehnend positioniert sind.
Tatsache ist somit auch, daß Neukölln trotz Zustimmung zum Projekt, die Zuständigkeit betreffend nur Zaungast ist "bzw. war".
Und dies muß man Zuständigkeit und Zustimmung betreffend schon sauber trennen.
"Eigentliche Zuständigkeit" und "bzw. lag" und "bzw. war" schreibe ich deshalb, weil das in Zukunft vielleicht keine Rolle mehr spielen könnte...
...denn ich meine mich daran zu erinnern, daß der Senat zumindest angekündigt hat, bei anhaltender Ablehnung von Kreuzberg, die Zuständigkeit (wegen übergeordnetem Interesse der Stadt, oder so ähnlich) für dieses Projekt zu übernehmen.
Gruß, Jockel