DSGVO ab dem 25.05.2018

  • DSGVO ab dem 25.05.2018

    Das KUG wird durch die DSGVO abgelöst.
    Die bewährte KUG-Ausnahme „Person als Beiwerk“ z. B. vor einer Sehenswürdigkeit ist damit faktisch tot.
    Diese sehr fragwürdige Änderung wird auch bei uns viele Mitglieder betreffen die gerne für das Forum fotografieren.


    Es gelten dann ab diesem Datum dann erhebliche Einschränkungen, sofern Personen auf den Bildern erkennbar und identifizierbar sind.


    Denn das DSGVO sieht Digitales Fotografieren = Datenerhebung & Datenspeicherung, Exif Daten usw.


    Mehr zu diesem unschönen Thema:


    https://www.ipcl-rieck.com/all…ipps-fuer-fotografen.html

    2 Mal editiert, zuletzt von Adama ()

  • Ein Beispiel wie es oft im DAF passiert. Man fotografiert eine Baustelle.
    Bisher war dies nie ein Problem da das Motiv nicht ein Bauarbeiter war, sondern die Baustelle. Er war defacto nur Beiwerk. Sofern die Baustelle frei einsehbar war.
    Ein anderes Thema wäre es, hätte man die Kamera über eine Absperrung gehalten, dann bestünde keine Panoramafreiheit mehr.
    Einige haben zwar verpixelt, hätten dies aber nicht tun müssen.


    In Zukunft sieht das dann bei digitalen Fotografien so aus, sofern man diese ins Internet stellen möchte. Es darf keine identifizierbare natürliche Person abgebildet werden und wenn muss diese unidentifizierbar verpixelt werden.
    Und selbst wenn eine vorherige! Erlaubnis der Person vorliegt, kann diese die Erlaubnis jederzeit zurückziehen.


    Die EU hat dies übrigens verbockt.
    Das KUG wäre völlig ausreichend gewesen.


    Zukünftig:



    Bild: Adama


    Weitere Informationen:


    http://www.cr-online.de/blog/2…fuer-die-meisten-von-uns/

  • ^ Ich bin gespannt auf Fernsehnachrichten, Reportagen usw. ab diesem Datum - oft werden Straßen gezeigt, auf den es massenweise Passanten gibt. Ein Großteil der Beiträge ist eine längere Zeit im Web verfügbar (= gespeichert) - und Filme anhalten, um sich einzelne Szenen und Personen anzuschauen, ist kein Problem.


    Was ist mit Webcams, die Bilder speichern und Wochenrückblicke bieten? Was mit Sportübertragungen, wo man oft gut die Zuschauer auf den Tribünen sieht?


    Beispielhaft schaute ich in die Frankfurter Rundschau rein, erstbestes Filmchen - Merkel eröffnet Luftfahrtmesse. Gut erkennbare Besucher konnte ich kaum zählen, so viele es sind.

  • Hier sind vor allem Privat Personen betroffen.
    Für Journalisten usw. gibt es Ausnahmeregelungen nach zB. Art. 6 Abs. 1 Lit f DSGVO.


    Im ersten Verweis alles genau nachzulesen.

  • Noch einmal ein Update zum neuen DSGVO.
    Offensichtlich wird es ab 25.5.2018 schon ein Verstoss sein sobald man bereits eine Digitale Aufnahme erstellt. Denn das neue Gesetz schreibt vor, alle erkennbaren Personen vor der Erhebung (sprich: vor Drücken des Auslösers) zu fragen, sprich eine Einverständnisserklärung einzuholen. Dies ist defacto unmöglich in Städten.
    Eine nachträgliche Verpixelung reicht demnach nicht.


    Warum Deutschland das komplette EU Gesetz 1 zu 1 übernommen hat ist fraglich, denn die Länder können abändern.
    Groko Setzen 6.
    Unverständlich auch weil der Staat ja munter Vorratsdatenspeicherung betreibt und es im Polizeistaat Bayern zukünftig sogar erlaubt sein soll ohne richterlichen Beschluss Bürger abzuhören usw..


    Daher nochmals 2 Verweise:


    https://gwegner.de/blog/dsgvo-…n-und-webseitenbetreiber/


    https://www.ipcl-rieck.com/all…ipps-fuer-fotografen.html



    Und ein Verweis zu einer Petition:


    https://www.openpetition.de/pe…en-agenturen-kunst-presse


    Übrigens machen sich auf Webseitenbetreiber strafbar wenn dort solche Bilder zu sehen sind, wenn nicht eindeutig hervorgeht das
    für alle abgebildeten Personen Einverständnisserklärungen vorliegen.

  • Da sehr aktuell noch ein paar weitere Informationen in einem Interview mit einem Anwalt.
    Etwas Entspannung ist in Sicht, wobei ich das DSGVO für immer noch sehr unausgegoren halte.


    ZB. müssen die Personen klar erkennbar sein oder eindeutig identifizierbar auf Bildern sein, dann würde das DSGVO greifen. Auch hält der Anwalt eine nachträgliche Verpixelung für vertretbar, sofern das Original gelöscht wurde.


    Weiteres im Interview:



    https://neunzehn72.de/wie-halten-wir-es-mit-dem-datenschutz/

  • Adama, danke Dir für die Hinweise auf die DSGVO.


    Ein Statement dazu auch von mir: Der Schutz personenbezogener Daten ist immer und auch außerhalb des Forums ernstzunehmen. Wenn auf Bildern Personen klar erkennbar zu sehen sind, sollte sich auch ohne DSGVO jeder Fotograf fragen, ob es der Person denn recht ist, von jedermann weltweit gesehen werden zu können. Hier im Forum kommt erschwerend dazu, dass die Bilder ganz bestimmten Orten und Zeitpunkten zugeordnet und daher mit dieser Person verknüpft werden können. Wenn statt einer Baustelle dann die Person noch im Vordergrund des Bildes zu sehen ist, sozusagen als Hauptmotiv, dann sollte auch dem letzten klar sein, dass ein solches Bild nicht ohne Einverständnis der Person veröffentlicht werden darf oder dass die Person mindestens unkenntlich gemacht werden muss.


    Soweit zum gesunden Menschenverstand.


    Glücklicherweise müssen wir wegen der DSGVO nicht in Panik verfallen, auch wenn der Gesetzestext, isoliert betrachtet, unrealistische Auflagen enthält. Natürlich ist es in der Street Photography in den allermeisten Fällen undenkbar, dass man eine menschenleere Szenerie vor die Linse bekommt. (Bei Baustellen geht das schon eher.)


    Warum müssen wir nicht in Panik verfallen? Weil die DSGVO als nachrangige Norm formuliert ist. §85 regelt, dass das "Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten" je Land in Einklang zu bringen ist "mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit".


    Das heißt, es gibt nach wie vor, also wie in den letzten 100 Jahren auch, eine Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen und literarischen Zwecken. Das Bundesministerium des Innern (BMI) selbst weist in einer Antwort auf zwei Anfragen ausdrücklich darauf hin: (Achtung, der vollständige Wortlaut findet sich am Ende des unten verlinkten Blog-Eintrags!)


    Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.


    Recht ausführlich äußert sich der Datenschutzbeauftragte der Fotocommunity (fotocommunity.de), Amin Negm-Awad (Rechtsanwalt für Medienrecht und Internetrecht), zu dem Thema. Sein Zwischenfazit:


    Das Kunsturhebergesetz geht ... im journalistisch-künstlerischen Bereich der Datenschutzgrundverordnung vor und findet daher weiterhin Anwendung. ... Die im Kunsturhebergesetz vorgenommene Interessenabwägung ist auch im Rahmen des Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f) DSGVO zu berücksichtigen und dürfte daher zu analogen Ergebnissen führen.


    Ich empfehle die Lektüre seines Blog-Eintrags: Klick! Dazu auch eine Kurzeinschätzung der Fotocommunity-Betreiber und für die, die es ganz genau wissen wollen, der DSGVO-Wortlaut in einer Webseite aufbereitet.

  • Danke für Deine Erläuterungen.
    Das KUG soll ja weiterhin Bestand haben, dennoch liest und hört man sehr unterschiedliche Meinungen.


    Für meinen Teil werde ich, nach langem Abwiegen und Überlegen, weiter fotografieren wie bisher, auf meinen Bildern waren, wenn überhaupt Menschen zu sehen waren, diese nur als Beiwerk zu sehen. Zumal es unrealistisch ist alle Personen vorher zu fragen wenn man beispielsweise eine Totale der Alten Oper fotografieren möchte.
    KFZ-Kennzeichen und erkennbare Gesichter werde ich weiterhin verpixeln, allerdings nicht mehr mit dem Mosaik-Filter (als PS-Beispiel) sondern auf andere Weise. Denn dieser kann zurückgerechnet werden.


    Es müssen wohl erst ein paar gerichtliche Präzidenz-Fälle kommen und ich bin mir sicher dass diese kommen.


    Vielleicht wird dadurch etwas mehr Rechtssicherheit geschaffen.
    Es ist schon traurig genug dass viele Blogs, Webseiten und Journalistische Angebote aufgrund der DSGVO nicht mehr weiterbetrieben werden.


    Vielleicht ist eine Ankündigung im Forum sinnvoll, denn es wurden schon Bauarbeiter abgelichtet, die offensichtlich nicht damit einverstanden waren, Stichwort: Stinkefinger.

  • Treibt uns alle irgendwie rum. Ich wurde auch vom Pressesprecher der FRANK-Gruppe angeschrieben, aufzupassen "WEN" ich poste, generell, hatte nichts mit der Ökosiedlung in meiner Heimat zu tun. Eher freundlich gemeint!


    Ich habe für mich beschlossen, die Kollegen vom Bau nicht zu verpixeln, sondern bestmöglich weg zu schummeln mit überlappenden Ausschnitten der nahen Umgebung der Personen. Nervt zwar, aber dann sollte keine mehr etwas bemängeln dort (Was die FRANK-Gruppe nicht getan hat)!


    Persönlich finde ich das ganze Thema übertrieben, aber wenn wir uns vorstellen, dass die googles, die facebooks und Co. dieser Welt mit Gesichtserkennung in der Pipeline haben.... vom Datenverkauf ganz zu schweigen.


    Anyway, Danke Euch beiden (Adama, Epi) das hier zu thematisieren, wundert mich nur, dass keiner (außer Euch) auf das Thema angesprungen ist.

  • ^ Es ist ja nicht so, dass das Thema keinen interessiert, aber nach Adamas Beitragserstellung am 25.04.18 hätte ich eigentlich erwartet, dass die Moderationen sich erst einmal dazu äußern.


    Ich habe das Thema vor 2 Tagen im Düsseldorfer Bereich in diesem Thread ab Beitrag #59 angesprochen, weil da auch viele Fotos eingestellt werden (von mir natürlich auch), wo ich schon öfters über welche gemeckert habe, weil z.B. Kinder in der KiTa, Verkäufer in Ladenlokalen und vermeintliche "Falschparker" mit Kennzeichen gezeigt wurden oder auch Personen verunstaltet statt verpixelt wurden.
    Das "Stinkefinger"-Bauarbeiter-Foto, das Adama erwähnte, stammt übrigens auch aus Düsseldorf....

  • ^ Die Formulierungen klar erkennbar bzw. eindeutig identifizierbar dürften eindeutige Handlungshinweise liefern. Nehmen wir dieses Foto einer Hochhaus-Baustelle, auf 1024 Pixel skaliert, hier und da kleine Gestalten mit Kopfbreite von vielleicht 4-5 Pixeln, alle in üblicher ähnlicher Arbeitskleidung. Ich habe mir jede einzelne mit Zoom angeschaut - keine könnte ich anhand der paar Pixel erkennen.
    Bestenfalls kann man vermuten, dass es Homo Sapiens ist (gäbe es auf der Welt noch Neanderthaler, hätte man anhand der wenigen Pixel nicht mal die Art bestimmen können), doch davon gibt es auf der Welt fast 8 Milliarden.


    Hier auf dem zweiten Foto habe ich das Gesicht des Motorrad-Fahrers und das KFZ-Zeichen links verpixelt, weil sie halbwegs erkennbar bzw. lesbar waren.

  • Zum Thema passt auch eine Mitteilung der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, nach der sie ihr Augenmerk insbesondere auf gehören Soziale Netzwerke, Scoring und Fahrzeugdaten legen wollen. In einer Liste der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde ist genauer von folgenden Punkten die Rede:


    • Soziale Netzwerke sowie Dating-, Kontakt- und Bewertungsportale
    • Mobilitätsdienste sowie die optoelektronische Erfassung öffentlicher Bereiche insb. durch vernetzte bzw. autonom fahrende Fahrzeuge
    • Insolvenzverzeichnisse und Inkassodienstleistungen
    • Scoring durch Auskunfteien, Banken und Versicherungen
    • Big-Data-Analysen von Kundendaten, die mit Drittquellen angereichert werden
    • Offline-Tracking von Kundenbewegungen in Warenhäusern, Verkehrsstromanalysen mittels Mobilfunkdaten
    • Geolokalisierung von Beschäftigten (bspw. über Fahrzeuge oder Arbeitsgeräte)
    • RFID-/NFC-Anwendungen durch Apps oder Karten


    Also auch in dieser Hinsicht Entwarnung für uns Baustellentouristen. Je nach Bundesland gibt es eigene Listen, die sich aber für Fälle aus dem nicht-öffentlichen Bereich (Unternehmen, Vereine etc.) nur geringfügig unterscheiden.


    Einen entsprechenden Bericht hat Heise Online veröffentlicht.