DSGVO ab dem 25.05.2018
Das KUG wird durch die DSGVO abgelöst.
Die bewährte KUG-Ausnahme „Person als Beiwerk“ z. B. vor einer Sehenswürdigkeit ist damit faktisch tot.
Diese sehr fragwürdige Änderung wird auch bei uns viele Mitglieder betreffen die gerne für das Forum fotografieren.
Es gelten dann ab diesem Datum dann erhebliche Einschränkungen, sofern Personen auf den Bildern erkennbar und identifizierbar sind.
Denn das DSGVO sieht Digitales Fotografieren = Datenerhebung & Datenspeicherung, Exif Daten usw.
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