Damit hat die Käuferin diese weiteren Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt. Die letzte Bedingung für den Übergang des Eigentums an dem Grundstück ist jetzt die Zahlung der zweiten Rate des Kaufpreises.
Das Projekt bleibt auf Kurs. Die unqualifizierten Unkenrufe aus einigen Redaktionsstuben der Stadt werden dennoch dadurch nicht verstummen.