Was soll da noch schiefgehen?
Möglicherweise zum Beispiel:
a) Auslegung der von der Bauherrin beantragen nachträglichen Änderungen am Projekt, die dazu führen, dass manche behaupten die Vergabe an den Investor wäre nach EU-Vergaberecht und EU-Beihilferecht u.U. anfechtbar.
b) Anfechtung der 'Umgehung' der Vorvermietungs-Auflage an deren Stelle zum Teil (Coronabedingt?) Bankgarantien treten.
Ich glaube auch nicht, dass noch viel schiefgehen wird. Aber so zu tun als wäre jetzt alles zu 100% sicher ist in meinen Augen auch etwas zu blauäugig.