Der fade Geschmack liegt darin, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wurde, es handele sich um Sozialen Wohnungsbau. Menschen mit Wohnberechtigungsschein stehen aber nun vor verschlossenen Türen. Jeder mag zu diesem Vorgang selbst seine Meinung bilden...
Die Dachterrasse ist m.E. nicht geeignet als Spielfläche. §3 Absatz 1 besagt: "Die Spielflächen sollen so angelegt werden, dass sie besonnt, windgeschützt und von Wohnungen der pflichtigen Grundstücke einsehbar sind."
Besonnt ist die Dachterrasse. Windgeschützt eher weniger. Einsehbar von den Wohnungen gar nicht!