^Der Bericht geht zunächst auf den von Asbeck gewonnenen Prozess vor dem Kölner Verwaltungsgericht ein. Das Gericht soll in seinem Urteil die vom Rat 2013 beschlossene Änderung des Bebauungsplans für das Areal als unzulässig "zerpflückt" haben. Es lägen auf Seiten der Plangeberin (Stadt) "keine konkreten Vorstellungen sowohl über die Art als auch das Maß der baulichen Nutzung der betroffenen Grundstücksflächen vor", wird aus dem Urteil zitiert.
Dann kommt Asbeck zu Wort, der erklärt, nach Ausführung des Gerichts bemesse sich die Bebauungshöhe nach § 34 BauGB. Asbeck macht nun gegenüber der Stadt 4,428 Millionen Euro Schadensersatz aufgrund von Preissteigerungen bei Handwerkerleistungen und Baumaterialkosten geltend. Bis zum 11.02. soll die Stadt eine erste Zahlung i.H.v. 1,7 Millionen Euro leisten. Die Stadt will nun prüfen, ob die Ansprüche berechtigt sind.
Wie bekannt hat Asbeck zudem eine Bauvoranfrage zur Aufstockung auf 17 Etagen gestellt. Leider hat der Planungsausschuss der Beschlussvorlage der Verwaltung (s.o.) einstimmig zugestimmt (am 10.02. entscheidet der Rat). Die Ausschussmitglieder sprachen von einem "Unding" (B. Moll, CDU) oder davon, dass der "Investor hier [alle] am Nasenring durch die Arena gezogen hat" (M. Schmitt, Bürger Bund).
Asbeck würde sich nach eigener Auskunft mit der Stadt gerne an einen Tisch setzen, will aber erneut klagen, wenn der Rat dem Aufstellungsbeschluss zum neuen B-Plan zustimmt. Er sieht gute Erfolgschancen und geht davon aus, dass die Schadensersatzforderung im Erfolgsfall im zweistelligen Millionenbereich liegen werde. Die Verwaltung ist sich ihrer Sache ebenfalls sicher, hat den Aufstellungsbeschluss aber nicht nochmal extern prüfen lassen.