Innovationscampus Main (Neuentwicklung Clariant-Areal)
Die Stadt Offenbach greift aktuell zum schärfsten baurechtlichen Mittel, zum § 165 Baugesetzbuch nach dem kann das 35 Hektar große Areal als „städtebaulicher Entwicklungsbereich“ festgelegt werden.
In Offenbach kam die Anwendung des § 165 Baugesetzbuch noch nicht zum Einsatz.
Jedoch in Frankfurt: Der Riedberg wurde so entwickelt, und auch der neue Stadtteil im Nordwesten soll so realisiert werden.
Bild: Stadt Offenbach
Damit erwirbt die Stadt das Vorkaufsrecht auf den Boden, und zwar nach einem von unabhängigen Gutachtern festgelegten Preis. Auch nach Verkauf wäre die Eigentümerin Clariant für die Sanierung verantwortlich.
Die erste Formalie besteht in einem Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten für ein „Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept.
Dieser Grundsatzbeschluss soll im September gefasst werden. Die Zustimmung der aller Parteien steht nicht in Frage.
Mit dem Quartier 4.0 möchte die Stadt Offenbach die Ansiedlung innovativer Unternehmen weiter voran treiben, die mit der Schaffung des Ostpols, der inzwischen an seine Grenzen stößt bereits erfolgreich gelungen ist. So gewann z.B. erst vergangene Woche das im Gründerzentrum Ostpol angesiedelte Unternehmen Meshcloud, beim Wettbewerb „Digitale Innovationen“ des Bundeswirtschaftsministeriums den Hauptpreis.
Quelle: Offenbach Post