Vorbereitende Untersuchung für neuen Stadtteil im Nordwesten
Der Magistrat drückt aufs Tempo. Mit der Vorlage M_176/2017 vom 8.9.2017 wird beantragt, die für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme erforderliche Vorbereitende Untersuchung zu beschließen. Sie soll eine umfassende Bestandsaufnahme für das fragliche Gebiet liefern, um alle möglichen Betroffenheiten und Belange zu ermitteln, gewissermaßen die Anamnese. Es werden die Beurteilungsunterlagen gewonnen, die gebraucht werden, um im nächsten Schritt Umfang und Zielrichtung der städtebaulichen Entwicklung festzulegen. Die Vorbereitende Untersuchung liefert das Fundament für die weitere Planung.
Schon in diesem früheren Stadium soll mit den Betroffenen erörtert werden, ob deren Mitwirkungsbereitschaft besteht oder nicht. Zugleich beinhaltet dieser Schritt die frühzeitige und umfassende Information, die aus den Nachbargemeinden schon wiederholt lautstark gefordert wurde.
Sobald die vorbereitende Untersuchung vorliegt, können die Stadtverordneten Chancen und Risiken abwägen und als nächsten Schritt die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschließen. Die Entwicklungssatzung liefert dann die rechtlichen Grundlagen für Grunderwerb, Enteignung, Bodenverkehrskontrolle usw.