Wallservitut

  • Wallservitut

    In der Diskussion um den Standort von Schauspiel und Oper, z.B. hier, taucht immer wieder die Frage nach der (oder dem?) Wallservitut auf.


    Der entsprechende Wikipedia-Artikel ist nicht sehr erhellend, deshalb dazu dies:


    Da die Wallgrundstücke nach der Niederlegung der Befestigungsanlagen zum großen Teil in privates Eigentum gelangten, war es notwendig, zur Erhaltung der Wallanlagen die Bebaubarkeit einzuschränken, was einen enteignenden Eingriff darstellte. Dazu gab es reichsstädtische und großerherzogliche Rechtsakte, die aber durch die Annektion 1866 hinfällig wurden. Nach dem Preußischen Gesetz über Enteignungen vom 11. Juni 1874, (Preuß. Gesetzessammlung S. 221) war Voraussetzung für die Beschränkung des Eigentums die Verleihung eines spezifischen Enteignungsrechts durch den Preußischen König.


    Auf Antrag des Frankfurter Magistrats hat der Preußische König der Stadt Frankfurt mit dem "Gesetz, betreffend Bebauung und Benutzung ehemaliger Wallgrundstücke in Frankfurt am Main" vom 4.6.1903 (PrGS, S. 190) das Recht verliehen, bezüglich der ehemaligen Wallgrundstücke eigentumsbeschränkende Gemeinratsbeschlüsse zu fassen.



    Die Stadtverordneten haben von diesem Recht Gebrauch gemacht und mit Beschluss vom 28.6.1907 (StAnzBl, S. 793) die eigentliche Wallservitut beschlossen:



    Dieser Beschluss gilt im Grunde bis heute, hat aber im Wesentlichen nur politische Bedeutung im Sinne einer Selbstbindung der Verwaltung. Die bauplanungsrechtlichen Beschränkungen sind vollständig in Bebauungspläne nach dem BBauGB bzw. dem BauGB übernommen worden durch die Festsetzung von Baugrenzen.


    Die Stadtverordneten haben sich im Laufe der Jahrzehnte in unterschiedlichem Maße gebunden gefühlt. Insbesondere nach dem 2. Weltkrieg wurden zahlreiche Bauvorhaben in den Wallanlagen genehmigt. Konsens war immer, dass Ausnahmen nur im öffentlichen Interesse bewilligt würden, z.B. Stadtbad Mitte, die Schulen in der Seilerstraße, die Ausbauten des Heilig-Geist-Hospitals, die Stadtbahnrampe am Scheffeleck und natürlich das Schauspielhaus am Theaterplatz. Es hat aber auch privatnützige Befreiungen gegeben, etwa im Zusammenhang mit einem Hochhausbau in der Bleichstraße. Ob also die Wallservitut einem Neubau von Opern- und Schauspielhaus wirklich im Wege stehen würde, darf bezweifelt werden.

    3 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Danke für den neuen Thread tunnelklick. Dank des schlechten Wetters auch schon am suchen zum Thema. Hoffe, dass das keine "Fake-News" ist, aber wenigstens eine Übersicht in dem PDF-Flyer gefunden. Hoffe nicht am Thema vorbei.... aber interessant wie ich finde.