Zitat von horus2Wenn das Jahrzehnte läuft - und das wird es - widerspricht dies den gesetzlichen Grundlagen einer SEM!
Nein, es gibt im Gesetz keinen diskret definierten Zeitraum für eine SEM. Würde aufgrund der beliebig großen Projektumfänge auch gar keinen Sinn machen.
Zitat von horus2Eine SEM soll eingeleitet werden um schnell Wohnraum zu schaffen! In Daglfing sind jetzt schon 12 Jahre in's Land gezogen [...]
Ein weiterer Grund für die Eigentümer um erfolgreich zu klagen.
Wie schon öfter geschrieben: Das spielt keine Rolle. Für deinen angesprochenen „angemessenen Zeitraum“ ist der Zeitpunkt des Erlasses der Entwicklungssatzung, nicht die Einleitung vorbereitender Untersuchungen, entscheidend.
Auch im Nordosten ist überhaupt noch kein Satzungsentschluss gefallen.
Zum Wettbewerb: Voraussetzung für jenen Entschluss ist, dass die Stadt eine konkrete Vorstellung von der Bebauung besitzt. Genau hierfür diente der Wettbewerb.