bezüglich Erwähnung im Brühl-Strang:
Das T30 vor Schulen, Kitas, Altenheimen oder öff. Gebäuden wurde vielerorts nun angeordnet, da es eine Lockerung in den Vorschriften gab.
Aber sagt, ist das neue T30 bei euch auch nur einseitig (also direkt anliegend je Institution) oder fahrtrichtungsmäßig beidseitig?
(Bei 4-spurigen Straßen ist es ein Sonderfall - da kommts drauf an wie es sich vor Ort gestaltet.)
Diese Frage stelle ich gern auch nach Leipzig, wo diese Anordnungen weitgehend schon vor der Novellierung angeordnet wurde. Einseitig oder beidseitig?
In Dresden wurde T30-Neues vornehmlich einseitig anliegend gemacht, da kapiere ich aber schon an 2-spurigen Normalstrassen den Sinn nicht, denn es soll dem
Schutz der Querenden (wem sonst) dienen - man fällt quasi von der einen T30-Spur direkt in die T50-Spur hindurch. Totaler Quark.
(Ich muß derweil noch die Neuregelung erlesen, um überhaupt mal die Festlegungen zu hören.)