Sagt wirklich Wiesbaden "Nein" zur Citybahn?
Eine Tageszeitung in Wiesbaden schreibt heute, nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis hätte 62,1 Prozent der Wähler und Wählerinnen gegen den Bau einer Citybahn gestimmt. Das wären 59.829 Nein-Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 46,2 Prozent.
Man sollte jetzt nicht glauben, 62,1 % der Wiesbadener hätten gegen die City-Bahn gestimmt. Nein, ganz und gar nicht.
Wiesbaden hat etwa 279.000 EW, davon sind 208.500 wahlberechtigt, davon haben 46,2 % abgestimmt, also 96.340; und davon haben 62,1 % gegen die Citybahn gestimmt, also 59.829. Das sind 21,4 % der Einwohner und 28,7% der Wahlberechtigten. Es hat also nicht die Mehrheit der Wiesbadener gegen die City-Bahn gestimmt.
2015 hat die Stadt Wiesbaden mit dem Rheingau-Taunus-Kreis einen gemeinsamen Nahverkehrsplan vorgelegt und verabschiedet, der im einzelnen Probleme und Schwachstellen aufzeigt und Abhilfemaßnahmen aufzeigt, darunter die Citybahn einschließlich Reaktivierung der Aaartalbahn. Das Vertreterbegehren konterkariert den eigenen Nahverkehrsplan ohne Zustimmung oder Mitwirkung des RTK. Wäre ich Rheingau-Taunus-Kreis oder eine Kreistagsfraktion würde ich gerichtlich feststellen lassen, dass das gestrige Vertreterbegehren rechtswidrig und unwirksam ist, weil es im Widerspruch zum gemeinsamen Nahverkehrsplan steht. Was erlauben Wiesbaden?