U5 - Neue U-Bahn-Linie [in Bau]

  • Stehe gerade auf dem Schlauch, aber war der ursprüngliche Verlauf nicht oberhalb von Alster und Stadtpark ?

    Das sehe ich ja so zum ersten Mal, oder ich sollte öfter mal reinschauen hier 😊

    beim Beitrag 113 hast du es eventuell mit dem Verlauf U3 verwechselt?


    Midas, was hast du gegen den Bahnsteig?


    Ich frage mich, ob die die Barmbeker Straße aufreißen werden und die Bahnlinie dann bauen wie bei der U3 und U2 oder komplett durchbohren werden


    Denn sie verläuft anscheinend komplett unter der ganzen Barmbeker Str, Herder Straße, Winterhuder Weg

  • Grundsätzlich versuchen sie, glaube ich, die meisten Strecken selbst im Schildvortrieb zu erstellen und die Haltestellen in offener Bauweise. Vor allem in den innenstadtnahen Abschnitten bietet sich das an. Neben der Barmbeker Str. kann man erkennen, dass auch die Station St. Georg /Barcastr. und der dortige Verlauf direkt unter der Langen Reihe weitergehen soll (https://www.schneller-durch-ha…ads/u5-umstiege_web_g.jpg). Gleiches gilt z.B. auch auf dem westlichen Ast für die Grindelallee. Es wird, schätze ich, einfach versucht so weit es geht das "Unterfahren" von Privatgrundstücken zu vermeiden. Der Vorteil dieser Streckenführung ist letztlich ja, dass man für jeden Abschnitt individuell abwägen kann, ob hier vielleicht doch die offene Bauweise vorzuziehen ist. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich denke es wird bei dem jetzigen Planungsstand (abgesehen von dem Ast: City Nord bis Bramfeld) noch nicht endgültig feststehen, in welcher Art und Weise gebaut wird, aber die Tendenz wird sicher wie eingangs beschrieben sein.


    Und Midas: Ich vermute mal der Umstieg auf die MetroBuslinie 6 wird nicht mehr von großer Bedeutung sein, wenn man davon ausgeht, dass die U5 weite Strecken dieser Linie im Abschnitt östlich des Hbfs ohnehin abdecken wird und sie die Hauptaufgabe der Buslinie als Radialverbindung zwischen Borgweg und Innenstadt schneller und komfortabler darstellen kann. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der 6er (evtl. auch gemeinsam mit dem 17er und 25er) zusammengelegt wird und sich ohnehin neue Verknüpfungen und Haltestellensituationen ergeben werden. Die Entlastung der Metrobuslinien (ins. 6/17 im östlichen Teil und 4/5 im westlichen) ist ja letztlich einer der Hintergedanken bei der Planung der U5. Nach Fertigstellung werden sie also wohl maximal noch zur Feinverteilung und zur Abdeckung der dann immer noch nicht ausreichend abgedeckten Bereiche benötigt.

  • Midas, was hast du gegen den Bahnsteig?

    Häuser Nichts. Aber die Busse fahren aktuell am Ost-Ende des U-3 Bahnsteiges Borgweg und es wird schwierig einen Uebergang Bus-U-Bahn in Zukunft so zu gestalten, dass er fuer U3 und U5 Fahrgaeste gleichermassen komfortabel ist. Es ware natuerlich intuitiv 'schoener' wenn die U5 direkt unter dem Borgweg von Norden nach Sueden fuehren wuerde.


    Pelle93 Du hast natuerlich recht, dass dee Bus durch due U-Bahn nach 2030 weniger Bedeutung in dieser Gegend haben wird.

  • Ich bin ja eher lesendes Mitglied hier. Aber eine Sache möchte ich dann doch aktiv hier mal fragen. Ich hoffe, ich aber die Antwort nicht hier irgendwo übersehen. Aber wird man eine Vortriebsmaschine haben, die zwei einzelne Röhren nacheinander bohrt (was ja deutlich länger dauern würde) oder wird es einen Bohrer geben, der so breit ist, dass gleich Platz für beide Gleise sein wird.

  • Angeblich sowohl als auch, je nach Streckenabschnitt. Siehe dazu auch den Wikipedia Artikel zur U5 Hamburg, Abschnitt 'Trassierung und Bauverfahren':


    > Siehe hier

    2 Mal editiert, zuletzt von Midas ()

  • Das kommt darauf an. Bahnhöfe mit Mittelbahnsteig werden idealerweise mit 2 Röhren aufgefahren, Bahnhöfe mit Seitenbahnsteigen dafür besser mit einer Röhre für beide Gleise. Ausschlaggebend ist dabei auch die Trassierung. Engere Kurven lassen sich besser mit zwei getrennten Röhren auffahren. Die Erdüberdeckung einer einzelnen großen Röhre muss größer sein als bei zwei kleinen Röhren, dadurch liegt der Tunnel tiefer. Dennoch ist bei entsprechender Trassierung eine einzelne große Röhre aufgrund des schnelleren Baus vorteilhafter.

  • Mehrere Medien, inklusive der Hochbahn AG selbst, berichten heute von dem Startschuss für den ersten Abschnitt der U5 (Bramfeld-City Nord) in Form der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses. Natürlich wird nicht sofort losgebaggert, aber die ersten Leitungs- und Baumfällungsarbeiten werden wohl bereits im Oktober anlaufen: Hier gehts zu den Artikeln der Hochbahn sowie der Mopo.

  • ^Das passiert wenn Ideologie über Verstand siegt und einfache Milchmädchenrechnungen sinnvolle Kosten-Nutzen-Berechnungen ersetzen. Die vielen eingesparten Fahrten mit dem PKW und die vielen PKW die erst überhaupt nicht gekauft werden weil sie mit einem gut ausgebauten ÖNV nicht benötigt werden kommen in solchen einfachen Berechnungen offenbar nicht vor. Im Vordergrund stehen vermeintlich einfache Lösungen – sollen doch alle einfach mit dem Fahrrad fahren – die für die klagenden Akteure vermutlich funktionieren, die aber den Großteil der Bevölkerung außen vor lassen. Wer so Argumentiert braucht auch nicht davon fantasieren das ein gut ausgebautes Bahnnetz zukünftig Kurzstreckenflüge ersetzen soll, denn auch dafür wäre ein großflächiger Ausbau nötig!

  • Kann man sich nicht ausdenken: Anwohner in Bramfeld haben jetzt gegen den Planfestellungsbeschluss und den Baubeginn der U5 Klage vor dem Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht...

  • Hat das ganze Aufschiebungswirkung oder kann mit dem Bau dennoch begonnen werden?

    MIt bauvorbereitenden Massnahmen wurde ja schon begonnen. Also waere die Antwort: Tendenziell hat die Klage keine Aufschiebende Wirkung - eben, bis ein Gericht an einer Stelle festellt, dass doch.

  • Die Klage hat kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung (§ 29 Abs. 6 PBefG), steht auch in der Rechtsbehelfsbelehrung des PFB. Um den Baubeginn aufzuschieben müsste beim Verwaltungsgericht zusammen mit der Klage ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.


    Eine solche Klage hat nur dann Erfolg, wenn die Kläger vortragen können in ihren subjektiven Rechten verletzt zu sein. Selbst wenn das Gericht den Plan in Einzelheiten für rechtswidrig hielte, würde das nicht zur Aufhebung des gesamten Beschlusses führen. Der Grundsatz der Planerhaltung führt dazu, dass Fehler im Verfahren korrigiert und die Planung nachgebessert werden kann.


    Die behauptete schlechte CO-2-Bilanz begründet kein subjektives, klagbares Recht, dessen Verletzung zur Aufhebung des Plans führen könnte.