In memoriam: Campanile
In memoriam Campanile - Prolog
Vor 25 Jahren, am 8.1.1990 hätte der Bau des Campanile beginnen sollen. Hartnäckig hält sich die Legende, die Eigentümerin der benachbarten Liegenschaft Gutleutstraße 94 habe den Bau verhindert; zuletzt war derartiges wieder zu lesen im Katalog zur Hochhausausstellung im DAM; Legende deshalb, weil der „Fall Campanile“ in zwei Rechtsstreiten vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof und vom Oberlandesgericht Frankfurt penibel aufgearbeitet worden ist und die gerichtlich festgestellten Fakten eine andere Lesart nahe legen. Um das Scheitern des Campanile zu verstehen, muss man sich, sagen wir: der Kulisse des Falles erinnern.
zum rechtlichen Rahmen:
- Es galt die HBO 1977,
- die AbstandsflächenVO von 1978 war vom HessVGH 1980 für nichtig erklärt worden, es galt die sog. 45°-Regel, eine Art gerichtliche Handreichung zur Bestimmung ausreichender Belichtung.
zum gesellschaftlichen und politischen Rahmen
- der Höhepunkt des Häuserkampfs lag gerade mal zehn Jahre zurück
- ein Teil der außerparlamentarische Opposition begann in Frankfurt in Gestalt der Grünen den Marsch in die Institutionen
- der CDU begann gegen Ende der Ära Brück die bis dahin komfortable Mehrheit aus Wallmanns Zeiten zu schwinden
- die SPD war – man möchte sagen: wie immer - flügelschlagend uneins
Man möge entschuldigen, dass dieser Beitrag keine Bilder zeigt und vielleicht etwas textlastig ist, aber eine differenzierte Darstellung kommt ohne einige Details nicht aus.