Es gibt haufenweise Wählermeinungen, deren Befolgung ich mir nicht wünsche.
Das mag sein, das geht mir mitunter auch so. Aber darum geht es ja nicht. Es geht um die Mehrheitsmeinung. Oder nenne es meinetwegen nicht "Meinung", sondern "Wille". Das Wesen der Demokratie ist es nun einmal, das Volkes Wille umgesetzt wird. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." (§ 20 Abs. 2 GG). Darum kann es nicht sein, dass gewählte Volksvertreter wider die Wählermeinung handeln - in unserem Fall: womöglich, wie gesagt.
@ Wolfsman
Sicher, alle Beteiligten wussten um die Regularien. Und sie haben sich nicht etwa damit einverstanden erklärt, es blieb ihnen vielmehr keine andere Wahl, als sich zu fügen. Zu verhandeln gab es ja gar nichts. Das 25 %-Quorum ist geltendes Recht, es ist in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) § 8b Abs. 6 geregelt. Daher ist das Bürgerbegehren natürlich formal und juristisch gescheitert, du hast schon recht.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass diese Regelung generell unfair ist, da sie den Beantragenden eines Bürgerentscheids immer benachteiligt, indem sie die Stimmen der Enthaltenden de facto mit einem "Nein" gleichsetzt, anstatt sie als das zu behandeln, was sie sind: eine Enthaltung.
Dass die Diskussion müßig ist, weiß ich selbst.