Galopprennbahn: Bürgerentscheid und folgende Rechtsstreitigkeiten

  • Räumungsklage der Stadt erfolgreich

    Nach vielen Verzögerungen, überwiegend durch Befangenheitsanträge von der Beklagtenseite verursacht, hat das Landgericht Frankfurt heute im Rechtsstreit um die Räumung der Rennbahn endlich ein Urteil verkündet. Das Landgericht gab der Klage der Stadt statt (dpa). Der Rennklub muss das Gelände in Niederrad räumen. Allerdings scheint es kaum vorstellbar, dass die Beklagtenseite auf Rechtsmittel verzichtet. Das in erster Instanz ergangene Urteil dürfte jedoch vollstreckbar sein, so dass die Stadt in Kürze den Abriss der Tribüne veranlassen kann.

  • ^Endlich mal ein Urteil, nach all den Verschiebungen, und dann gleich ein richtig positives! Zumindest auch so wichtig, daß sogar n-tv darüber berichtet!

  • Sollte jemand über die aktuelle, gewohnt reißerische Bild-Schlagzeile "Klatsche für die Stadt" stolpern und (wie ich) nicht hinter die Bezahlschranke kommen, dann wird ihr/ihm hier selbstverständlich jederzeit gerne geholfen. Denn wie ebenfalls gewohnt, ist es so schlimm nicht, und eindeutig schon mal gar nicht. Die heutige Pressemitteilung des Oberlandesgerichts:


    Zwischenentscheidung im Rechtsstreit um die Räumung der Frankfurter Galopprennbahn

    In dem Rechtsstreit um die Räumung der Frankfurter Galopprennbahn hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) durch Beschluss vom 6.2.2017 (Aktenzeichen: 2 U 174/16) auf Antrag des beklagten Renn-Klubs die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.12.2016 (Aktenzeichen: 2-12 O 437/15) vorläufig gegen Sicherheitsleistung eingestellt.


    Die Entscheidung bewirkt, dass die klagende Stadt die Räumung des Rennbahngeländes trotz ihres Obsiegens in erster Instanz vorläufig nicht vollstrecken kann, wenn der Renn-Klub die erforderliche Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000 € erbringt. Es handelt sich lediglich um eine Zwischenentscheidung, die den status quo sichern soll, bis das OLG in der Hauptsache über die Berufung entscheidet. Insoweit wird in Kürze ein Verhandlungstermin bestimmt werden.


    Das OLG hält die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung für erforderlich, da die Stadt das Gelände noch vor der Entscheidung über die Berufung räumen wollte. Diese vorläufige Räumung würde dem Renn-Klub nach Auffassung des OLG einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, wenn sich später herausstellen sollte, dass das Räumungsurteil des Landgerichts keinen Bestand haben kann. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich ohne Präjudiz für die spätere Hauptsacheentscheidung. Allerdings geht das OLG davon aus, dass die Berufung des Renn-Klubs nicht schlechterdings ohne Aussicht auf Erfolg ist.

  • Das Hauptproblem dürfte der weitere Zeitverlust sein, der bis zur Entscheidung des OLG in der Hauptsache entsteht. Vielleicht erbarmt sich der Senat aber und bearbeitet die Sache bevorzugt.

  • Rennklub muss Gelände räumen

    Das berichtet jedenfalls heute der hessentext, nur ist hier bald nicht mehr durchzublicken:


    Demnach hat das Landgericht entschieden, daß der Rennklub das Galopprennbahngelände räumen muss und bestätigte damit eine Entscheidung vom Dezember 2016! Damals hatte die Stadt mit Erfolg auf Räumung geklagt.
    Die Verträge zur Nutzung des Geländes seien juristisch korrekt gekündigt worden.


    Der Rennklub will in Berufung vor dem OLG gehen.


    Dass das OLG entscheiden muss, war aber doch wohl eh vorher klar. Nur kann ein (erneutes neues?) Urteil des Landgerichts auf Rechtmäßigkeit der Kündigung ja nicht schaden, denke ich...:)
    Schon spannend und ich hoffe von ganzem Herzen, daß der DFB bald endlich loslegen kann.

  • Anscheinend wird man beim DFB langsam ungeduldig und droht der Stadt damit, sich in einer anderen Stadt umzuschauen. Dies berichtet der Hessische Rundfunk.


    Dem Bericht ist auch zu entnehmen, dass die nächste Verhandlung (Berufung des Rennklubs gegen die angeordnete Räumung vor dem OLG), die für Anfang April angesetzt war, auf Mai verschoben werden musste, weil der Anwalt des Klubs im Urlaub weilt. So kann man natürlich auch noch etwas Zeit schinden...

  • Na klasse. Zur nächsten Verhandlung ist der Anwalt dann erkrankt.
    Es war zu erwarten, dass der DFB langsam ungeduldig wird und das auch gegenüber der Stadt kommuniziert. Aber wieso muss das öffentlich werden? Das ist ja Rückenwind für die Gegner des Leistungszentrums.
    Ich weiß, im Nachhinein ist man immer klüger. Aber angesichts der verschachtelten und komplizierten Verhältnisse betreffend das Areal und seiner Nutzung hätte man zumindest an ein Reservegelände (sofern man denn eines hätte) denken sollen.

  • Ist halt wieder typisch für diese Witzfiguren in der frankfurter Stadtpolitik. Man hat ohne Grund fast sämtliche unbebauten Flächen - immerhin weit mehr als 100qkm - als so genannter "Grüngürtel" unter Landschaftsschutz gestellt und sich damit selbst verschuldet fast aller Stadtentwicklungsmöglichkeiten beraubt. Nicht nur dringend benötigte Flächen für den Wohnungsbau fehlen dadurch, auch für Gewerbe gibt es kaum noch Entwicklungsmöglichkeiten oder eben Ausweichflächen für Projekte wie dieses.
    Ähnlich gelagert waren ja auch die Possen um Brandenburger und die Radeberger Brauerei, weil man nicht mal bereit war die wertlosen Äcker am Bad Homburger Kreuz zu bebauen...

  • Bis 19.05.2017 muss positive Entscheidung fallen!

    Der DFB wird jetzt richtig ungeduldig: Die F R berichtet heute online davon, daß der DFB bis 19.05.2017 Rechtssicherheit zum Bau der DFB-Akademie auf der Galopprehnbahn haben muss, ansonsten sieht er sich nach Bau des Leistungszentrums u n d Neubau eines Verbandssitzes in anderen Städten um. Auch die außerordentliche Mitgliederversammlung im Herbst würde dann gecancelt...:nono:
    Die FR schreibt u. a. wörtlich: "Sollte es bis zur nächsten Präsidiumssitzung am 19. Mai keine Rechtssicherheit geben, „werden wir anfangen, uns nach anderen Flächen umzusehen“, sagte DFB-Präsident Reinhard Grindel der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Gemeint seien damit mögliche Standorte für den Bau des DFB-Leistungszentrums und dem neuen Verbandssitz in anderen Städten, hieß es in dem Bericht."

  • Das zeigt, dass man so ziemlich alles aussitzen kann, man braucht nur einen richtig langen Atem...


    Um den DFB selbst tut es mir nicht Leid, man hat nie versucht eine Kompromisslösung zu finden und das International betrachtet zweitklassige Leistungszentrum kann der DFB gerne an einem anderen Standort bauen.

  • Heute gibt es noch einmal einen Artikel in der FR (Print). Darin heißt es, dass man sich vorerst im Rhein-Main Gebiet umschauen wolle, auch der Name Neu-Isenburg fällt. Anscheinend haben die Beschäftigten des DFB, die ja größtenteils in der Region wohnen, keine Lust darauf umzuziehen.

  • Letztendlich muss man sagen (egal wie man zur Rennbahn und ihren Betreibern steht), dass es eine Schnapsidee von der Stadt war ein Areal mit bestehender Nutzung dem DFB anzubieten. Es ist ja nun nicht so, als ob Frankfurt nicht genug freie Fläche hätte...


    *hust* Grüngürtel *hust

  • Reinhard Grindel hat heute gegenüber der Presse bekräftigt, das man sich anderweitig umschauen würde, sollte es bis zur Präsidiumssitzung am 19.Mai keine Rechtssicherheit geben. Dafür gebe es einen "Plan B". Dieser beinhalte aber lediglich Standorte an anderen Orte im Rhein-Main-Gebiet, Städte wie "Berlin, Köln oder München" sind ihm zufolge ausgeschlossen.


    Dies berichtet der Hessische Rundfunk


    Ins Gespräch gebracht hat sich dem Artikel zufolge kürzlich auch die Stadt Seligenstadt.

  • ^ Das beruhigt mich etwas. Klar, am schönsten wäre die DFB-Akademie in Frankfurt direkt. Aber eine Katastrophe wäre der Abgang nach Berlin oder sonst wo. Hauptsache, die Akademie bleibt im Bereich Groß-Frankfurt.

  • Hauptsache, die Akademie bleibt im Bereich Groß-Frankfurt.


    Sehe ich auch so. Ein Hoch auf das noch deutlich ausbaufähige Regionalbewusstsein !.
    Wenngleich ein DFB-Sitz z.B. in Seligenstadt etwas <komisch> klingen würde, so sei bedacht:
    Immer öfter hört / liest man von (Groß-)Unternehmen, die in Frankreich nicht direkt in Paris sitzen sondern in den Departements im Einzugsgebiet (z.B. die Departements Hauts-de-Seine oder Essonne).
    Dennoch wäre für eine so zentrale Institution wie den DFB die Rennbahn schon ein würdiger Platz...

  • Befangenheit vom OLG zurück gewiesen

    Der Befangenheitsgesuch der Stadt Frankfurt gegenüber der Vorsitzenden Richterin und stellvertretende Vorsitzende des 2. Zivilsenats wurde am 19.04.2017 vom OLG Frankfurt zurück gewiesen. Das OLG sieht somit nicht das die Verfahrensführung den Anschein einer einseitigen Bevorzugung der Interessen der Beklagten erweckt. Der Termin für die mündliche Verhandlung des 2. Zivilsenats über die Räumung und der Herausgabe des Rennbahngeländes bleibt somit bestehen (Quelle).


    Warum hier der DFB Druck gegenüber der Stadt aufbaut, hat m.E. mehr DFB-interne Gründe (Kostensteigerung bei den Baukosten, kein rechtssicherer Bauplatz zum Zeitpunkt der Präsidiumssitzung - kurzum die Vermeidung des Anscheines eines "amateurhaften" Projektmanagement) denn für mich objektiv nachvollzehbare Gründe gegenüber der Stadt.


    Hinsichtlich rechtskonformen Verhalten sollte der DFB den Ball flach halten und die Geduld aufbringen das der gerichtliche Instanzenweg rechtlich ordentlich durchlaufen wird. Andernfalls könnte das die Vorlage einer postfaktischen Anti-DFB-Legende werden.

  • Rivalen der Rennbahn

    Heute war die lange erwartete mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren um die Räumung des Rennbahnareals. Das Oberlandesgericht (OLG) soll zu erkennen gegeben haben, dass für den Rennklub nur "sehr dünne Erfolgsaussichten" bestehen. So heißt es in einer ganz frischen dpa-Übernahme der FR. Der Senat versuchte demnach, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen.


    Ob es einen Vergleichsvorschlag des Gerichts gab und, wenn ja, wie dieser lautete, ergibt sich nicht aus dem Text. Die Vertreter der Stadt sollen auf diesem Wege die Übernahme der Prozesskosten angeboten haben, die der Gegenseite eine Parallelnutzung des Geländes. Letzteres wird freilich kaum möglich sein. Denn der verfügbare Platz lässt eine sinnvolle Lösung nicht zu, was bekanntlich eine Untersuchung ergeben hat. Der berufungsführenden Partei sollte dies bekannt sein.


    Das OLG hat einen Termin zur Fortsetzung der Beweisaufnahme bestimmt. Am 2. Juni soll ein weiterer Zeuge vernommen werden, der für heute geladen war, aber nicht erschienen ist. Eine Entscheidung gibt es also frühestens im Anschluss daran.

  • Damit droht der Verlust des Leistungszentrums an eine andere Kommune, weil solange wartet der DFB sicher nicht. Einzige Lösung - und womöglich auch so vom Rennklub erhofft - wäre ein Vergleich, wonach der Rennklub ein Ersatzgelände und / oder einen entsprechenden finanziellen Ausgleich bekommt. Darauf würde ich mich als Stadt aber nicht einlassen.