Galopprennbahn: Bürgerentscheid und folgende Rechtsstreitigkeiten

  • ...alle Personen mit anderer Meinung zu beleidigen.


    Ich hab mit meinem Beitrag nicht alle mit anderer Meinung beleidigt. Das war sehr spezifisch und eindeutig nur auf Deinen vorherigen Beitrag gemünzt.


    Und die Vergabe ist rechtlich einwandfrei verlaufen.

  • Mir ist zu Ohren gekommen, dass der DFB als B-Plan die Verwirklichung seiner Akademie und seiner Zentrale Leipzig ins Auge gefasst hatte. Ob da was dran ist, oder ob es sich um ein reines Gerücht handelt, kann ich allerdings nicht sagen. Ich bin aber sicher, dass der DFB bei einem Scheitern des Bürgerentscheids Frankfurt verlassen hätte.

  • Für die Bestellung eines Erbbaurechts für den DFB bedurfte es keiner Vergabe im vergaberechtlichen Sinne; der Begriff Vergabe wird hier umgangssprachlich verwendet. Eines förmlichen Vergabeverfahrens bedarf es nicht, weil das Vorhaben kein kommunaler Auftrag ist und die Akademie nicht für öffentliche Zwecke der Stadt gebaut wird; die Bestellung des Erbbaurechts bedarf nur eines Beschlusses der StVV.

  • Im aktuellen Amtsblatt ist das offizielle amtliche Endergebnis des Bürgerentscheids veröffentlicht:


    Stimmeberechtigte 497.556
    davon 25% 124.389
    Abstimmende 104.003
    gültige Stimmen 103.096
    ungültige Stimmen 907


    von den gültigen Stimmen entfielen auf
    Ja 62.900
    Nein 40.196


    (Q)


    Da das gesetzliche Quorum von 124.389 Ja-Stimmen nicht erreicht wurde, hatte nach der HGO die StVV über die im Bürgerentscheid gestellte Frage abschließend zu entscheiden. Das hat sie in ihrer Sitzung vom 9.7.2015 getan. Die StV von CDU, Grünen und SPD haben auf den Antrag, ob der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 916 "DFB-Akademie - südlich Niederräder Landstraße" aufgehoben werden soll, mit Nein gestimmt, und damit den Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2014 bestätigt. Damit ist das Projekt planungsrechtlich formal in trockenen Tüchern, Stadt und DFB können das Projekt jetzt planen.

  • Neues (oder auch nicht) von der never ending story:


    Der "Rennclub stellt sich stur" titelt die Rundschau heute.


    Der Präsident des Rennclubs sagte gegenüber der FR, dass der Rennclub seine Tätigkeiten auf dem Gelände "mit Sicherheit" nicht zum 30.09. einstellen werde.
    Im Gegenteil, es sind wohl bis zum Jahresende noch Rennen und auch andere Veranstaltungen wie Konzerte terminiert, auch für 2016 sind schon mindestens sechs Renntage in Aussicht gestellt.


    Die Fachleute der Stadt hingegen haben laut FR einen "Plan B" ausgearbeitet, nämlich vor Gericht zu gehen und einen Räumungstitel zu erwirken.
    Klingt in meinen Ohren zwar nicht nach einem ausgefeilten Plan B, sondern nur nach dem ganz normalen Vorgehen in einem solchen Fall, aber was solls, wenn die Rundschau findet dass es besser klingt...


    Probleme macht auch noch der Golfplatz, der Betreiber hat ein erstes Angebot von 1,5 mio abgelehnt, die Stadt hat wohl kürzlich das Angebot erhöht.


    Der ehemalige Mitbesitzer der Rennbahn, Hellwig, hat hingegen seine Ankündigung, die Übertragung seiner Anteile an die Stadt zu widerrufen, nicht wahrgemacht.

  • Letzter Stand zur Übergabe des Geländes an die Stadt: Zwei Fristen zur Herausgabe, wie es korrekt heißt, sind Ende September und gestern verstrichen. Die Stadt wolle nun eine Räumungsklage einreichen, hoffe aber noch auf eine außergerichtliche Einigung.


    Der Rennklub selbst gebe sich gelassen und verweise auf den laufenden und weit über 2016 hinausgehenden Mietvertrag mit der Gesellschaft, die in der Mitte der Rennbahn einen Golfübungsplatz betreibt. Derzeit verhandelt die Stadt mit der Gesellschaft.


    Am 1. Januar 2016 soll das Areal lastenfrei dem DFB übergeben werden. (Q)

  • Wie die FR schreibt, hat sich der Betreiber der Golfanlage nun doch geäußert. Er will die Anlage auch im Jahr 2016 nutzen und pocht auf den bis 2024 geltenden Pachtvertrag. Man will keine weiteren Gespräche mit der Stadt führen und wartet auf die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt. Ein für den 26.10. vorgesehener Verhandlungstermin sei vertagt worden, einen neuen Termin gebe es noch nicht.


    http://www.fr-online.de/rennba…en,30858144,32169184.html

  • ^ Die Replik der Stadt ist folgerichtig eine Räumungsklage. Diese habe sie gestern beim Landgericht eingereicht, wie die FAZ heute in ihrer Druckausgabe (und online) berichtet. Parallel dazu läuft noch das Gerichtsverfahren, mit dem die Wirksamkeit der Kündigung des Unterpachtvertrags an den Golfklub festgestellt werden soll.

  • Gestern war der letzte Renntag und heute ist Manfred Louven zurückgetreten, der Präsident des Rennklubs Frankfurt. Auch zwei weitere Vorstandsmitglieder haben den Rücktritt erklärt, berichtet die FR. Die Zeitung spekuliert, ob Louven sich seine Position in der Stadtgesellschaft bewahren und nicht mehr dabei sein möchte, wenn der Konflikt mit der Stadt hässliche Formen annimmt. Es wird also zunehmend interessant.

  • Anscheinend hat die Stadt gegenüber dem Golfplatzbetreiber einen Rückzieher gemacht und signalisiert, das dieser vorerst auf dem Gelände bleiben könne. Der DFB brauche das Gelände sowieso nicht zum 01.01.2016. Anscheinend rechnete man mit einem sich lange hinziehenden Rechtsstreit und versucht es jetzt nochmal auf dem Verhandlungswege. Der Sprecher der Stadt deutete an, das neben Geld (das wohl eh gezahlt werden wird) auch noch "andere Lösungen" (Ersatzflächen?) geben könne.
    Ausführlich dazu die Rundschau.

  • Die Stadt hat sich mit dem Golfplatzbetreiber geeinigt. Der Platz im Inneren der Galopprennbahn kann demnach bis Ende 2016 genutzt werden. Dann muss geräumt werden. Für die vorzeitige Vertragsaufhebung bezahlt die Stadt zwischen 1,95 und 2,45 Millionen Euro, Details in der Pressemitteilung unten. 2016 können bereits Arbeiten für den Bau der DFB-Akademie stattfinden. Auch das Tribünengebäude kann schon abgerissen werden, hier sollen die Arbeiten im Frühjahr beginnen. Der DFB soll mit der Vereinbarung einverstanden sein, die noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordneten steht.


    Areal muss erst geräumt werden, wenn es für Bauarbeiten benötigt wird


    Die Stadt Frankfurt hat sich mit dem Golfbetreiber über die Räumungsmodalitäten der Anlage auf dem bisherigen Rennbahn-Areal in Niederrad geeinigt. Ein gerichtlicher Vergleichsabschluss zwischen der Golfanlagen Weiland Investment GmbH & Co. KG und der Frankfurter Hippodrom GmbH wird unter Beitritt der Stadt Frankfurt umgesetzt.


    Das bedeutet, dass das Landgericht Frankfurt den Vergleich unter Aufhebung des für Donnerstag, 10. Dezember 2015, anberaumten Termins offiziell feststellen kann. Er gilt damit zugleich als Rechtstitel, so dass keine weitere juristische Auseinandersetzung über die Räumung notwendig wird. Die Räumungsklage der Stadt gegen den Golfanlagenbetreiber wird durch den gerichtlichen Vergleich beendet; der Rechtsstreit gegen den Renn-Klub wird dagegen aufrechterhalten.


    Der Golfplatz kann trotz Vertragsbeendigung zum 31. Dezember 2015 über den 1. Januar 2016 hinaus auf dem Areal verbleiben, bis der Deutsche Fußball-Bund (DFB) das Gelände benötigt, um seine Fußball-Akademie zu errichten. Im kommenden Jahr sind lediglich vorbereitende Arbeiten wie erforderliche Probebohrungen, Baugrunduntersuchungen oder ein Grundwassermonitoring vorgesehen, die durchgeführt werden können. Auch der Abriss der Tribüne auf der an den Golfplatz angrenzenden Teilfläche durch die Stadt kann im kommenden Frühjahr beginnen. Als Ausgleich für die Auflösung des Mietvertrages und die Räumung des Geländes zum 31. Dezember 2016 erhält der Golfanlagenbetreiber maximal 2,45 Millionen Euro.


    Zunächst werden lediglich 1,95 Millionen Euro fällig. Denn die Summe von 2,45 Millionen Euro reduziert sich, wenn die Stadt der Golfanlagen Weiland Investment GmbH & Co. KG eine mindestens zehn Hektar große, für den Golfsport geeignete Fläche im Stadtgebiet Frankfurt zu üblichen Miet-/Pachtbedingungen anbietet und diese das Angebot annimmt. Sollte eine längere Nutzung des Areals ohne Beeinträchtigung für das Bauvorhaben des DFB möglich sein, vermindert sich die Maximalsumme von 2,45 Millionen Euro um 250.000 Euro pro Jahr.


    Für die weitere Nutzung bezahlt der Golfbetreiber ausschließlich verbrauchsabhängige Kosten, also weder Miete oder Pacht noch eine Nutzungsentschädigung. Die Vertragsparteien vereinbaren außerdem, dass der Betrieb eines Golfplatzes auf dem Gelände für die Dauer von zehn Jahren ab Räumung ausgeschlossen ist. Zur Rechtswirksamkeit dieser Einigung muss die Stadt Frankfurt bis Ende Februar 2016 einen Stadtverordnetenbeschluss herbeiführen.

  • Eine neue Wendung im Rechtsstreit zwischen dem Rennklub und der Stadt. Ein Anwalt einer Kanzlei aus Baden-Baden (wo auch gerne mal Pferde rennen) will Belege dafür gefunden haben, dass die Eigentumszwangsübertragung des Rennbahngeländes 1937 an die Stadt einen "Deal" beinhaltete. Nämlich, dass das Areal für immer und ewig dem Rennsport gewidmet sein müsse.


    Sollten die außerhalb der städtischen Archive gefundenen Dokumente authentisch und die beschriebene Auflage so richtig sein und noch immer Bestand haben, könnte das Dokument im laufenden Prozess gegen die Stadt eine Rolle spielen. (Q)

  • Da irrt er allerdings, noch rollt gar nichts. Die FAZ hat sich vor Ort und bei der Stadt erkundigt. Frühestens nach dem oben erwähnten Gerichtstermin wird es konstruktive Arbeiten oder Abbrüche geben. Eine Bodenprobe o.ä. wird es vor Ort vielleicht geben, sonst aber nichts.


    Erwähnenswert ist dann doch, dass sich die Stadt um den Abbruch der Tribüne kümmere und dass sie vor einigen Monaten dafür bereits den Bauantrag eingereicht habe. Er sei noch in Bearbeitung.

  • In einem aktuellen Magistratsbericht (B 52 v. 19.2.2016) werden die Antworten des Magistrat auf über 20 Fragen des Stv Dr. Dr. Rahn zum Themenkomplex Rennbahngelände wiedergegeben. Der Frage-Antwort-Dialog ist etwas mühsam zu lesen, aber trotzdem recht informativ, jedenfalls für diejenigen, die sich noch nicht gelangweilt abgewendet haben.


    Leider ist nichts darin zu der Frage des angeblich aufgetauchten Dokuments , wonach ein oder der frühere Eigentümer bei der Übertragung der Rennbahn an die Stadt 1938 die Erhaltung der Rennbahnnutzung abbedungen haben soll.

  • Was ist passiert? Die Rennbahn-Leute hatten per Einstweiliger Verfügung verhindert, dass die Stadt vor einer Entscheidung über die Rechtsmäßigkeit ihres Räumungsbegehrens die Tribüne abreisst und vollendete Tatsachen schafft. Das geht in Ordnung, wäre es anders, gäbe es keinen effektiven Rechtsschutz. Die dieser Tage kolportierte Entscheidung weist den Widerspruch der Stadt gegen die Einstweilige Verfügung zurück; zu Recht, denn die Einstweilige Verfügung trägt das Attribut einstweilig, weil sie das Ergebnis der Hauptsache, über die laut FAZ am 11.7. verhandelt wird, nicht vorweg nehmen darf, ein Abriss indessen nicht einstweilig, sondern endgültig wäre. Insofern liegt keine krachende Niederlage der Stadt vor, vielmehr erweist sich ihr Versuch als untauglich, vollendete Tatsachen zu schaffen; bedenklich wäre gewesen, wenn ihr das gelungen wäre.


    Siehe dazu auch die FAZ vom 10.5.2016