Galopprennbahn: Bürgerentscheid und folgende Rechtsstreitigkeiten
Zugleich berichtet die FAZ über den Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel, den Beschluss des Stadtverordneten zum Bau der DFB-Akademie zu kippen. Die Initiatoren haben dazu 7 Aktenordner mit rd. 16.000 Unterschriften im Rathaus abgegeben. (s.A. FNP und FR ); je nach Couleur der Zeitung steigt die Zahl der Unterschriften bis auf 19.000.
Wenn das Quorum von 3% der Wahlberechtigten erreicht wird (= 13.604 gültige Unterschriften), ist ein Bürgerentscheid möglich. Die Bürger könnten damit den Beschluss der StVV aufheben, wenn die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen dafür stimmt und diese Mehrheit mindestens 25% der Stimmberechtigten beträgt. Es müssten folglich am Ende 113.370 gültige Stimmen für den Antrag abgegeben worden sein.
Dazu bräuchte es eine Wahlbeteiligung von 50%. Bei den letzten drei Kommunalwahlen lag die Walbeteiligung bei 46,1 %(2001) , 40,4 % (2006) und 42,4% (2011); das steht nicht in den Presseberichten, sondern nur hier im DAF. Ich denke, dass der Bürgerentscheid das Quorum nicht schafft, selbst wenn der Antrag zunächst zulässig ist.