Leipzig: Neufassung des Wohnungspolitischen Konzeptes

  • In der L-IZ von heute, 04.12.2014, analysiert Ralf Julke die Ergebnisse der Kommunalen Bürgerumfrage 2014 zu den Umzugsabsichten und Bestandsmieten. Ich würde zwar nicht mit allen Schlußfolgerungen mitgehen, halte den langen Artikel aber für sehr lesenswert, zumal er deutlich über das hinausgeht, was in dem Ergebnisbericht steht. Da es bei der L-IZ noch lange so im Netz bleibt, spar ich mir die Zusammenfassung:


    Leipziger Bürgerumfrage 2013 (3): Was der Geldbeutel mit dem Wohnen zu tun hat
    http://www.l-iz.de/Politik/Kas…nen-zu-tun-hat-58509.html

  • Nein, das brauchst Du tatsächlich nicht, weil ich das auch nie behauptet habe. Der hierfür hilfreiche Vorgang nennt sich verstehendes Lesen. Das unterscheidet sich davon, nur reflexartig auf Stichworte zu reagieren.


    Seit unzähligen Monaten beklagst Du Sanierungen, nach den die Miete steigt - ob sie in unter 50% der Fälle als überflüssige Luxussanierungen bezeichnet werden oder in über 50%, werde ich jetzt nicht nachzählen. Dann ist von Abfindungen die Rede und dass man nur schwer vergleichbar billige Wohnungen finden könnte - nach einfacher Logik gäbe es dieses "Problem" nicht, hätte der Vermieter der ersten Wohnung die übliche Marktmiete genommen, die man auch sonst auf dem Markt erlebt. Dann erklärst Du die niedrigere Miete der zu sanierenden Wohnung mit schlechtem Standard, ob Halbtreppe-Klos oder andere Sachen - OK, dann ist es nur verständlich, dass jemand derart schlechte Wohnungen endlich mal saniert (was kostet, was wiederum via höhere Miete finanziert werden muss). Und so dreht sich der Thread im Kreise, in dem der gleiche Stand mal schlecht ist (Halbtreppe-Klos usw.), mal wieder gut (tolle Miete), dann wieder schlecht usw.


    Das erinnert mich an das Buch 1984 mit der Dialektik, nach der eine Hand gleichzeitig vier und fünf Finger haben kann. Leider hamma wir seit der Wende die Dialektik nicht mehr - entweder sind heruntergekommene Bruchbuden gut oder schlecht, beides gleichzeitig geht nicht. (Soll ich jetzt noch Klagen über Vermieter nachzählen, die heruntergekommene Wohnungen gar nicht sanieren?)

  • Der Immobilienverband Deutschland hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben, wieviel Prozent des Haushaltsnettoeinkommens in deutschen Großstädten für Miete aufgebracht werden müssen. Das Ranking verglich 21 Städte, darunter alle Landeshauptstädte und die zehn größten Städte.


    Die WirtschaftsWoche vom 06.12.2014 berichtet "exklusiv":
    Daten des Immobilienverbandes Deutschland
    Münchner geben jeden vierten Euro für Miete aus
    http://www.wiwo.de/finanzen/im…r-miete-aus/11080020.html


    und andere Blätter ziehen wiederum mit Verweis auf den WiWo-Artikel nach:


    FR, 06.12.2014
    Berlin wie München: Miete frisst ein Viertel des Einkommens
    http://www.fr-online.de/wirtsc…ns,27392182,29254902.html


    Focus, 06.12.2014
    So viel zahlen die Deutschen für Miete
    Warum Wohnen in Berlin genauso teuer ist wie in München
    http://www.focus.de/immobilien…-muenchen_id_4326536.html


    Das Ergebnis ist zwar eher banal, aber schön, dass es mal wieder jemand laut sagt. Die deutschen Großstädte liegen alle in etwa bei der gleichen Mietbelastungsquote zwischen 18 und 25 Prozent. Am teuersten ist München, aber schon auf Rang 2 des Rankings folgt das vermeintlich günstige Berlin. Leipzig liegt sozusagen mitten im Mittelfeld, die genaue Rangfolge und die Nachkommastellen sind eher egal. Man müßte nun jetzt noch genauer wissen, wie die Zahlen für Durchschnittseinkommen und -miete ermittelt (arithmetisches Mittel oder Median) und in welchem Jahr die zugrunde liegenden Daten erhoben wurden. Es geht dabei um den Durchschnitt der Nettokaltmieten wohl von Angebotsmieten. Bruttowarmmieten wären aussagekräftiger und die Prozentzahlen für die Mietkostenbelastung dann noch einmal deutlich höher.


    München: 23,7 %
    Berlin: 22,9 %
    Stuttgart: 22,3 %
    Hamburg und Dresden: je 21,4 %
    Köln: 21,3 %
    Hannover: 21,2 %
    Bremen: 20,8 %
    Leipzig: 20,4 %
    Frankfurt am Main: 20,2 %
    ...
    Düsseldorf: 19,8 %
    Essen: 19,1 %
    Magdeburg: 18,8 %
    Wiesbaden: 18,3 %
    Dortmund: 17,6 %

  • Pressemitteilung empirica, 8.12.2014
    http://www.empirica-institut.de/kufa/PM_CEL_2014.pdf




    Der CBRE-empirica-Leerstandsindex betrug Ende 2012 in Leipzig 8,3% und die Veränderung 2009-13 -1,7%.
    http://www.cbre.de/portal/pls/…=15898&field=doc1&trans=n
    http://www.deutsches-architekt…m/showthread.php?p=407576


    Zu den sehr unterschiedlichen Zahlen siehe


    Alexander Schürt, BBSR, Referat II 11 - Wohnungs- und Immobilienmärkte:
    Aktuelle und zukünftige Entwicklung von Wohnungsleerständen in den Teilräumen Deutschlands
    http://www.bbsr.bund.de/BBSR/D…ocId=474566&notFirst=true


    Alexander Schürt:
    Wie entwickeln sich die Wohnungsleerstände in den Regionen? Daten - Methoden - Szenarien
    http://www.wohnungsmarktbeobac…140509-bbsr-leerstand.pdf

  • Die Dimensionen zeigen sich in der wachsenden Zahl an Berufsauspendler_innen. Die aktuellsten vorliegenden Zahlen sind die vom 30.06.2012 mit einem neuen Höchstwert von 50.016 Auspendler_innen. Innerhalb eines Jahres stieg die Auspendlerzahl um 2.636 Personen bzw. 5,6 %. Im Jahr 2000 waren es nur 35.025 und 2007 mit 38.732 nur wenig mehr. Mitte 2014 werden es mit großer Wahrscheinlichkeit noch mal deutlich mehr sein mit weiterhin wachsender Tendenz.


    Die BILD nennt heute, 2.1.2014, die aktuell vorliegenden Zahlen:


    Aufschwung Leipzig
    So viele Pendler wie noch nie
    http://www.bild.de/regional/le…ch-nie-39167290.bild.html


    Sie wurden dem Statistischen Quartalsbericht 3/2014 entnommen ( http://www.leipzig.de/fileadmi…ericht_Leipzig_2014_3.pdf :(


    Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit standen sich in Leipzig zur Jahresmitte 2013 insgesamt 87.856 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einpendler und 51.790 Auspendler gegenüber. Der Saldo beträgt damit 36.066.


    Interessant ist die Entwicklung innerhalb eines Jahres:


    Peter Dütthorn: Berufspendler 2013. ebd. 21-23.



    Am 30.06.2013 arbeiteten in der Stadt Leipzig insgesamt 87856 Personen, die nicht in Leipzig wohnten. Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Einpendler um 1007 Personen, somit ist für das Jahr 2013 die bisher höchste Zahl an Einpendlern festzustellen.
    [...]
    Noch deutlich stärker ist die Zahl der Auspendler gestiegen. Die Zahl von 51790 Auspendlern aus der Stadt Leipzig zum 30.06.2013 stellt ebenfalls einen neuen Höchstwert dar, innerhalb des letzten Jahres stieg die Auspendlerzahl um 1774 Personen bzw. 3,5 %. Somit hat Leipzig weiterhin einen sinkenden Einpendlerüberschuss zu verzeichnen. Im Vergleich zur Jahresmitte 2012 ging der Einpendlerüberschuss um 767 Personen auf 36066 Personen am 30.06.2013 zurück.

  • Neue Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft

    Zufällig genau einen Tag, nachdem das Magazin plusminus über zumindest befremdliche Entscheidungen des Leipziger Jobcenters zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft berichtete, legte die Stadt Leipzig ein neues Konzept für angemessene Kosten der Unterkunft vor.


    plusminus vom 17.12.2014
    Hartz IV: Jobcenter tricksen bei Übernahme der Wohnkosten
    http://www.ardmediathek.de/tv/…Video?documentId=25418780
    https://www.youtube.com/watch?v=HAsSQke7x_0
    und andere mehr


    PM der Stadt Leipzig vom 19.12.2014
    http://www.leipzig.de/news/new…osten-der-unterkunft-vor/



    Auf der angegebenen Website werden immer noch die alten Richtwerte genannt. Die neuen stehen bislang nur unter in den rechts zum Download angebotenen Dokumenten: http://www.leipzig.de/wirtscha…frontend_push&docID=39625


    und etwas übersichtlicher im Artikel in der


    L-IZ, 19.12.2014
    Ein bisschen mehr für die Bedürftigen: Stadt Leipzig legt neues Konzept für angemessene Kosten der Unterkunft vor
    http://www.l-iz.de/Wirtschaft/…e-Beduerftigen-58770.html


    http://www.l-iz.de/html/downloads/1033-mmb-KdU.pdf

    Die Richtwerte wurden nur gering erhöht, z.B. bei Ein-Personen-Haushalten von 261,45 € Bruttokaltmiete um 8,12 € (3,1 %) auf nun 269,57 € und bei Zwei-Personen-Halten von 348,60 € Bruttokaltmiete um 5,90 € (1,7 %) auf 354,50 €.


    Insbesondere alle die Hartz-IV-Empfänger_innen, die in den letzten Jahren gegen die alten Richwerte geklagt und Recht bekommen haben und damit zumindest bis zum nächsten Bescheid etwa ein halbes Jahr später deutlich höhere Mieten anerkannt bekamen, so etwa bei Ein-Personen-Haushalten bis zu einer Mietzinsobergrenze von 363,00 Euro im Monat für die Kaltmiete und die kalten Betriebskosten - siehe vor allem das Urteil S 9 AS 261/14 des Sozialgerichtes Leipzig vom 13.02.2014 ( http://elo-leipzig.de/Urteile/…_Schluessiges_Konzept.pdf ) - , werden nun erneut mit Verweis auf das neue Konzept die Aufforderung des Jobcenters erhalten, ihre Mietkosten zu senken oder umzuziehen.


    In dem durch die Presse gegangenen Fall bewohnt der alleinstehende Kläger eine 45,09 m² große Wohnung, für die er im ersten Halbjahr 2014 eine Kaltmiete in Höhe von monatlich 207,96 € sowie monatliche Betriebs- und Heizkosten in Höhe von 150,00 €, insgesamt somit 357,96 €, zu zahlen hatte. Die Wohnung wurde den Angaben des Klägers zufolge mit Erdgas beheizt. Sie befindet sich in einem Gebäude mit einer Gesamtgebäudefläche von ca. 300 m. Die Kaltmiete liegt nur sehr knapp über dem neuen Richtwert von 207,01 €. Aber es werden nur kalte Betriebskosten bis 62,56 € anerkannt und die Nichtprüfungsgrenze der Heizkosten liegt bei maximal 58,43 €, also einer Gesamtmiete von 328 Euro, ca. 30 Euro unter der zu zahlenden Miete.


    Aller Voraussicht nach werden viele Hartz-IV-Empfänger_innen, besonders die schon einmal vor Gericht obsiegt haben, wieder dagegen klagen. Die Chance, dass sie wiederum Recht bekommen und die Sozialgerichte auch die neue Regelung nicht als schlüssiges Konzept nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) anerkennen, ist nach meinem Dafürhalten recht hoch. Allein schon der Nachweis, dass zu den ermittelten Richtwerten Wohnraum in ausreichendem Umfang vorhanden und sich nicht nur in einzelnen Stadtbezirken wie West (Grünau) konzentriert ist, dürfte bereits etwas mehr als 30 Wochen nach der Ermittlung in der 20. KW 2014 (12.-18. Mai) deutlich schwerer fallen. Und bis es zu einer Entscheidung kommt, vergeht ja auch noch einmal Zeit. Von den vor einem dreiviertel Jahr ermittelten etwa 431 auf Internetportalen angebotenen Wohnungen innerhalb der Grenzwerte für Ein-Personen-Haushalte ist nur noch etwas mehr als die Hälfte übrig geblieben:
    Immobilienscout 24: 247 - http://www.immobilienscout24.d…teredFrom=one_step_search
    Immonet: 247 - http://www.immonet.de/immobili…ty=116172&marketingtype=2
    Immowelt: 213 - http://www.immowelt.de/immobil…0&etype=1&esr=2&prima=207


    Von den durchschnittlich 1.137 Wohnungen für Zwei-Personen-Haushalte sind es aktuell immerhin noch etwa 800 und damit zwei Drittel:
    Immobilienscout 24: 790 - http://www.immobilienscout24.d…teredFrom=one_step_search
    Immonet: 792 - http://www.immonet.de/immobili…ce=271&fromarea=45&toarea
    Immowelt: 804 - http://www.immowelt.de/immobil…&esr=2&prima=271&wflmi=45


    Ähnlich ist es bei den durchschnittlich 1.097 Wohnungen für Drei-Personen-Haushalte:
    Immobilienscout 24: 734 - http://www.immobilienscout24.d…0?enteredFrom=result_list
    Immonet: 795 - http://www.immonet.de/immobili…2&fromarea=60&fromrooms=3
    Immowelt: 835 - http://www.immowelt.de/immobil…oomi=3&prima=342&wflmi=60


    Damit geht eine neue Runde los, die die Sozialgerichte belastet, Sozialrechtsanwälten und -anwältinnen Arbeit verschafft und der Stadt Leipzig Kosten spart, zumindest bei denen, die nicht sofort gegen die Anwendung der neuen Richtlinien Widerspruch einlegen und Klage einreichen.


    Wie überschrieb die Stadträtin Naomi-Pia Witte ihre Pressemitteilung zu den neuen Richtlinien am 22. Dezember 2014: " Alle Jahre wieder ..." ?
    http://www.linksfraktion-leipz…ikel/alle-jahre-wieder-5/


    Ergänzung:


    Vorlage - DS-00229/14
    Berichterstattung zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II
    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1000269
    https://ratsinfo.leipzig.de/bi…ttungKdU2014-Textteil.pdf


    2014 gab es 39.420 leistungsberechtigte Haushalte mit Miete, von denen 34.303 sogenannte 1:1-Haushalte waren, die die vollständigen Unterkunftskosten tragen bzw. eine Wohnung allein bewohnen. In den verbleibenden Bedarfsgemeinschaften leben weitere Haushaltsangehörige ohne eigenen Hausstand, die ggf. keine Grundsicherungsleistungen beziehen wie Untermieter, Angehörige, Bewohner von Wohngemeinschaften u.ä. Die leistungsberechtigte Haushalte mit Miete teilen sich auf in:
    24.027 1-Personen-Haushalte (60,9%), davon 20.964 (61,1%) 1:1-Haushalte
    7.865 2-Personen-Haushalte (19,9%), davon 6.782 (19,8%) 1:1-Haushalte
    4.163 3-Personen-Haushalte (10,6%), davon 3.613 (10,5%) 1:1-Haushalte
    2.076 4-Personen-Haushalte (5,3%), davon 1.870 (5,5%) 1:1-Haushalte
    1.289 5-und-mehr-Personen-Haushalte (3,3%), davon 1.074 (3,1%) 1:1-Haushalte


    1- und 2-Personen-Haushalte stellen mit 81% weiterhin den Hauptteil aller leistungsberechtigten Fälle. Dieser Wert entspricht deren Anteil an allen Leipziger Haushalten (82,4%) und hat sich in den vergangenen vier Jahren kaum verändert.


    Rechnerisch unangemessen ist fast ein Drittel aller leistungsberechtigten Fälle (32,1 %). Das betrifft insbesondere die 1- und 2-Personen-Haushalte, 34,9% bzw. 32,4% haben rechnerisch "unangemessene Kosten".


    2014 wurden 10.656 Fälle mit nach den alten Richtlinien als unangemessen geltenden KdU durch das Jobcenter geprüft. Bei 3.636 Fällen ergab die Überprüfung, dass die KdU trotz Überschreitung der Eckwerte im konkreten Einzelfall noch angemessen sind. Damit gab es 7.020 Fälle mit unangemessenen Kosten, das entspricht ca. 21% aller 1:1 Haushalte mit Miete.


    Die Fälle mit unangemessenen Kosten nach einer Einzelfallprüfung werden nicht nach Zahl der Personen im Haushalt aufgeschlüsselt. Aber nimmt man die genannten ca. 21% aller 1:1 Haushalte mit Miete und rechnet sie auf die oben genannten Haushaltszahlen um, so wären dies:


    ca. 4.402 1-Personen-Haushalte - rechnerisch kostenunangemessen 7.311
    ca 1.424 2-Personen-Haushalte - rechnerisch kostenunangemessen 2.196
    ca. 874 3-Personen-Haushalte - rechnerisch kostenunangemessen 805
    ca. 436 4-Personen-Haushalte - rechnerisch kostenunangemessen 344
    ca. 271 5-und-mehr-Personen-Haushalte - rechnerisch kostenunangemessen: entfällt
    gesamt 7407 Fälle - rechnerisch kostenunangemessen 10.656


    Es bedarf nun der Überprüfung, wieviel der zwischen 4.402 und 7.311 1-Personen-Haushalte mit unangemessenen Kosten nach den neuen Richtwerte nun wieder angemessene Kosten aufweisen. Aber es dürften doch um die 4000 Haushalte sein, die weiterhin unangemessene Kosten haben, wenn man berücksichtigt, dass 41 % aller 1-Personen-Haushalte (1:1) mehr als 4,75 €/m² Grundmiete bezahlen. Lediglich 10,4% zahlen 2014 zwischen 4,51-4,75 €/m², sind also von der Erhöhung von 4,48 auf 4,60 €/m² überhaupt betroffen. Wie sich die ca. 4000 Haushalte mit unangemessenen Kosten und der Aufforderung zur Kostensenkung, sprich in den allermeisten Fällen zum Umzug, auf die aktuell auf Immobilienportalen im Internet angebotenen etwa 250 Wohnungen verteilen sollen bleibt spannend zu beobachten. Zumal diese preisgünstigen Wohnungen ja nicht exklusiv an sie vergeben werden, sondern es auch andere Interessent_innen mit geringem Einkommen oder Vermögen dafür geben dürfte.


    Bei den 2-Personen-Haushalten wurde die Grundmiete lediglich von 4,48 auf 4,52 €/m² erhöht. Damit haben weiterhin etwa 40 Prozent aller 1:1-Haushalte eine höhere Grundmiete, an den Zahlen zwischen 1.424 und 2.196 2-Personen-Haushalten mit unangemessenen Kosten wird sich kaum etwas geändert haben. Für sie werden aktuell etwa 800 Wohnungen im Internet angeboten.


    Die Richtwerte für die als angemessen betrachteten Wohnflächen wurden nicht geändert, dass heißt es haben weiterhin über die Hälfte der Wohnungen deutlich mehr Quadratmeter: 52,3% der 1-Personen-Haushalte (1:1) mehr als 50 m² und 54,0% der 2-Personen-Haushalte mehr als 65 m².

  • Ich kenne die Details des BSG nicht, was schlüssig ist und was nicht, aber die Richtlinie der Stadt erscheint auf den ersten Blick wieder nur irgendwie ein Versuch des schlüssigen Konzeptes zu sein.
    Die Mieten sind bekanntlich deutlich gestiegen (Angebotsmieten, nicht Bestand), nicht nur um ein paar Cent pro qm. Es gibt zwar immer noch "Angebote" in Grünau für 3 Euro kalt, jedoch ist dies oft zeitlich befristet oder mit Auflagen (Mindestwohndauer) versehen usw. usf. und wie schon so oft erwähnt: Nicht jeder will in Grünau wohnen und es kann auch nicht das Ziel sein, alle ALG II Empfänger dorthin zu verbannen (alternativ Paunsdorf und Co.). Und selbst in Grünau kosten in den konsolidierten, d.h. gut vermieteten Gebieten, viele Wohnungen 5-6 Euro kalt, d.h. selbst dort keine Chance für die "ärmeren" Schichten.


    Viel unfassbarer finde ich, dass das Jobcenter die Miete sogar wieder kürzt, wenn gegen diese Praxis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Wo leben wir denn? Wieso muss jemand der schon kein Geld hat das ganze alle halbe Jahr (mittlerweile alle Jahr) neu einklagen, obwohl er bereits Recht per Gerichtsbeschluss hatte? Kosten für Stadt, Staat und Co., die Anwälte freuen sich. Und wieso ist sowas überhaupt rechtens, gegen geltende Gerichtsbeschlüsse zu verstoßen? Kann das Jobcenter nicht zur Unterlassung dieser Gängeleien verdonnert werden?
    Und dann wird sich gewundert, wenn die Leute im Jobcenter durchdrehen oder depressiv werden oder auf andere neidisch sind die auch von Staatsleistungen leben aber diese nicht in so aufwendigen Verfahren beantragen müssen, wenn dort systematisch Leute mürbe gemacht werden. Und: Das ist kein Einzelfall, das ist häufig gängige Praxis, nur wehren sich viele nicht.
    Niemand wird verlangen, dass die KdU auf 6 oder 7 Euro kalt steigt, aber eine Anhebung z.B. bei 2-R-WE um 4 Cent ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten und bildet die Realität nicht ab. Außer von dem Kommentar unseres OB, der sinngemäß meint "ich weiß von nix". Das ist traurig, segnet er oder einer seiner "anderen" OB's doch viele der Richtlinien fürs Jobcenter am Ende ab, da es eine Einrichtung ist, die der Stadt zugehört.

  • Mit dem obigen Überschlag komme ich auf etwa die gleichen Zahlen (8,1 %) [für 2013] und für Ende dieses Jahres [2014] auf 23.000 leerstehende Wohnungen (6,9 %), von denen jeweils die Hälfte marktaktiv und nicht marktaktiv ist. Von den 12.000 bis 14.000 leerstehenden, marktfähigen Wohnungen werden derzeit 6370 Mietwohnungen auf dem Portal immobilienscout 24 angeboten.


    In ihrer heutigen Ausgabe (11.2.2015) titelt die LVZ "Wohnungsleerstand sinkt in Leipzig bundesweit am schnellsten". Erinnert sei an ein auch hier zum Teil mit Belustigung und Unverständnis aufgenommenes Interview mit dem Bündnis "Stadt für alle" vor nicht einmal einem Jahr "In Leipzig sinkt der Wohnungsleerstand am schnellsten" (
    LVZ-Online, 04.06.2014; http://www.lvz-online.de/leipz…/r-citynews-a-241490.html ).


    Die zweite Zeile der Überschrift lautet "Mit derzeit 23000 freien Quartieren liegt die Messestadt aber noch über dem Mittelwert in Sachsen"


    Die größte Stadt in Sachsenden hat den Negativ-Titel "deutsche Leerstandsmetropole" abgegeben. Ein Leerstandsindex, den die Firmen Techem und CBRE gemeinsam mit dem Forschungsinstitut Empirica erstellt haben, ergab, dass in keiner anderen deutschen Großstadt der Wohnungsüberhang in den letzten Jahren so schnell zurückging wie in Leipzig. Berücksichtigung finden in diesem Index keine Ruinen oder aus sonstigen Gründen unvermietbaren Gebäude. Empirica-Vorstand Reiner Braun. "Vielmehr ging es um den marktaktiven Leerstand in mehrgeschossigen Häusern - dieser liegt bundesweit etwa ein Drittel unter dem Gesamtleerstand."


    Leipzig verzeichnete bei den ungenutzten, aber nutzbaren Objekten in den fünf Jahren von Ende 2009 bis Ende 2013 bundesweit den größten Rückgang. Die Quote sank um 2,9 Punkte: von 10,0 auf 7,1 Prozent. Es folgen weitere Städte in Ostdeutschland: Magdeburg (-2,0 Punkte auf 5,7 Prozent), Schwerin (-1,9 Punkte auf 8,9 Prozent) und Halle/Saale (-1,9 Punkte auf 8,6 Prozent). Laut Reiner Braun wären dies in absoluten Zahlen zum Jahresende 2013 reichlich 23.000 nutzbare, marktaktive Wohnungen gewesen. Die Quote von 7,1 Prozent habe außerdem über der für den gesamten Freistaat (6,8 Prozent) gelegen. Sachsen wiederum wurde deutschlandweit Negativ-Spitzenreiter.


    Diese Zahl zweifel ich an, denn der Gesamtleerstand betrug nach einer anderen Erhebung durch die Stadt Leipzig Ende 2013 26.000 bis 27.000 Wohnungen. Das wären dann lediglich 3.000 bis 4.000 nicht marktaktive Wohnungen. Selbst bei der schon von vornherein wenig realistischen Annahme, dass diese alle in zu 100 Prozent leerstehenden, unsanierten und überwiegend ruinösen Mehrfamilienhäusern der Gründerzeit liegen, würde das nur noch etwa 300 bis 400 Objekte dieser Art in Leipzig bedeuten.


    Eine Einordnung der von Empirica ermittelten Leerstandsquote von 7,1 Prozent liefert der Leipziger Stadtsoziologe Professor Dieter Rink. Bundesweit liegt der Durchschnitt bei 3,1 Prozent. Eine Umzugsreserve von drei bis vier Prozent sei kennzeichnend für einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt, auf dem sich Angebot und Nachfrage in etwa die Waage halten.


    Rink: "Leipzig kommt von einem sehr hohen Niveau." 2011 betrug der Gesamtleerstand noch über 12 Prozent - für Städte mit mehr als 500.000 Einwohner_innen eine absolute Ausnahme. Laut Sächsischer Aufbaubank (SAB) wurden in Leipzig seit 2000 13.600 Wohnungen abgerissen. Der Wissenschaftler warnt, dass schon in drei bis vier Jahren die Wohnungsreserve aufgebraucht sein könne, wenn der Zuzug weiterhin so anhält. Es drohe ein "angespannter Markt", der mit einem deutlichen Anstieg der Mieten und vermehrter Abwanderung ins Umland verbunden wäre. Ein ähnlicher Prozess habe in Dresden schon vor längerer Zeit begonnen.


    Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) gibt an, dass bei ihr der Leerstand "im marktaktiven Bereich" von 6,3 Prozent Ende 2009 auf 5,3 Prozent Ende 2013 sowie 4,7 Prozent Ende 2014 gesunken sei. Bei insgesamt 35.500 Wohnungen wären dies etwas weniger als 1.700 Wohnungen. Im Juni 2014 hatte die LWB einen Gesamtleerstand (inkl. nicht marktaktiven Wohnungen) von 6 % und damit noch fast 2.000 leere Wohnungen angegeben. Bei der größten Wohnungsgenossenschaft Kontakt mit ca. 15.000 Wohnungen seien es seit Jahren stabil knapp 7 Prozent. Eric Lindner vom Verband Haus & Grund, der in Leipzig 2500 Mitglieder vertritt, berichtet, dass bei den Privateigentümer_innen die sonst üblichen Klagen über Mietermangel "jetzt viel seltener zu hören" seien.


    CBRE‐empirica‐Leerstandsindex 2009‐2013
    Ergebnisse und Methodik
    http://www.empirica-institut.d…standsindex-Methode-v.pdf



    Dargestellt wird der marktaktive Leerstand, jeweils unabhängig von der Dauer des Leerstandes. Der marktaktive Leerstand wird nur ausgewiesen für Geschosswohnungen. Der marktaktive Leerstand
    umfasst leer stehende Wohnungen, die unmittelbar disponibel sind, sowie leer stehende Wohnungen, die aufgrund von Mängeln derzeit nicht zur Vermietung anstehen, aber gegebenenfalls mittelfristig aktivierbar wären (<6 Monate). Im Unterschied dazu umfasst der totale Leerstand
    den gesamten Leerstand. Dazu zählt der gesamte marktaktive Leerstand, hinzu kommen aber auch
    Ruinen und dysfunktionaler Leerstand (nicht kurzfristig aktivierbar; >6 Monate).

  • Worüber viele vor wenigen Jahren noch gelacht haben, wird nun Realität:


    Der Leerstand sinkt und dies schneller, als man neu bauen kann. Zudem ist Neubautätigkeit nur im teuren Segment zu finden, d.h. v.a. das preiswerte Wohnen schwindet monatlich dahin. Selbst bei der LWB haben viele Mietangebote Kaltmieten über dem ALG II-Satz, in einigen wenigen Fällen sogar bis knapp 10 Euro kalt, vergleichbar mit GRK, CG, HRE uva., nur selten in der gleichen luxoriösen Qualität.
    Natürlich befinden wir uns noch auf einem hohen Niveau beim Leerstand und einem niedrigen bei den Mieten, aber vom Mietermarkt kann man vermutlich spätestens in 2 J. nicht mehr sprechen, sofern weiter >10.000 Personen p.a. zuziehen und auch die Zahl an Geburten weiterhin steigt.


    Die LWB hat ihren Bestand (sowohl Platte als auch Altbau) bekanntlich deutlich dezimiert durch Verkauf und Abriss, v.a. in leerstehenden Gebäuden vor 1949 und in Platten in Grünau. Da wundert es nicht, dass der Leerstand so stark gesunken ist. Dafür flossen beim Abriss viele Gelder aus Bundesmitteln, kritische Stimmen gab es diesbezüglich selten ("Gesundschrumpfen" mittels Steuergeldern).
    Jetzt fängt die Stadt bald an, neu zu bauen oder Gebäude zurückkaufen zu wollen und zahlt vermutlich das 10-20fache.
    Bestes Beispiel eines typischen LWB-Gründerzeithauses. Verkauft vor 2010 für 10.000 Euro, weiterverkauft für 90.000, dritter Weiterverkauf für 150.000 - dran saniert wurde nichts.
    Wenn das mal keine Steuerverschwendung wird. Man lernt nichts aus der Vergangenheit.

  • "Hausprojekte" in Leipzig

    Heute abend ab 20:45 Uhr wurde bei "Exakt - Die Story" auf MDR Fernsehen eine halbe Stunde die Frage beantwortet: "Wohnen mitten in der Stadt - Wer kann sich das noch leisten?"


    Neben Erfurt und Jena besuchten Tatjana Kadegge und ihr Team auch Leipzig. Hier "tun sich immer mehr Menschen zusammen und kaufen alte Häuser. Werden gemeinsam Eigentümer. Eine Alternative?" Gedreht wurde unter anderem bei den "Spieszgesellen" in der Georg-Schwarz-Straße 21, einen Haus im Verbund des "Mietshäuser Syndikats": https://www.facebook.com/Spieszgesellen


    Zu Hausprojekten in Leipzig ab Minute 15:45 bis 19:40:
    http://www.mdr.de/mediathek/vi…f3a64d0e_zs-17950b3d.html

  • Radio mephisto 97,6, 11.02.2015 - Vertreibung durch Sanierungen?

    Weiter geht es mit der aktuellen Medienoffensive:

    Radio mephisto 97,6, 11.02.2015
    http://mephisto976.de/news/ver…g-durch-sanierungen-48000

  • Hat jemand Zugriff auf den kompletten Artikel?


    Gutachten bestätigt: Mietberechnung für Hartz-IV-Empfänger in Leipzig falsch
    http://www.lvz-online.de/leipz…/r-citynews-a-275093.html


    Für mich stellt sich die Frage, ob dieses Gutachten noch vor der neuen KdU-Richtlinie erstellt wurde oder ob die neue Richtlinie ebenfalls wieder rechtswidrig ist. Dann hätte die Stadt sich ein Eigentor geschossen und wird weitere unzählige Klagen bekommen, die sie zu 100% verliert, da bei falscher Berechnung nahezu jede Miete "angemessen" wäre, wenn das schlüssige Konzept fehlt. Siehe dazu auch die Berichte, welche es bis in die ARD geschafft haben.


    http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/mdr/2014/sendung-vom-17122014-112.html


    Zitat:
    "Das Sozialgericht hat bislang allen Klagen von Leistunsempfängern auf höhere Leistungen stattgegeben."


    Mal sehen, ob das nun anders wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von Altbaufan_ ()

  • Ich hatte den Artikel gelesen und wenn ich mich richtig erinnere, ging es ausschließlich um das alte, bis Dezember 2014 gültige "schlüssige Konzept". Bei dem neuen Konzept hat man sehr darauf geachtet, die formalen Vorgaben an ein solches alle zu erfüllen.

  • LVZ-Online, 15.02.2015
    Gutachten bestätigt: Mietberechnung für Hartz-IV-Empfänger in Leipzig falsch
    http://www.lvz-online.de/leipz…/r-citynews-a-275093.html


    Ich versuche mich mal an einer Zusammenfassung und Paraphrase:


    2005 - das Jahr nach Einführung der Arbeitsmarktreform: 1011 Eil- und Klageverfahren am Sozialgericht Leipzig
    2014: 4964 Verfahren (Rekordwert)


    Hauptstreitpunkt sind die Kosten der Unterkunft (KdU) für Bezieher_innen von ALG II. Richter Michael Pies, Sprecher des Gerichtes, begründete die Urteile zu deren Gunsten: "Bei der Ermittlung der Eckwerte wurden nur die Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern zugrunde gelegt und daraus ein Mittelwert gebildet. Das ist aber nicht zulässig." Für die Datenerhebung müsse sämtlicher Wohnraum in den Blick genommen werden.


    Die 26. Kammer des Amtsgerichts hatte eine Expertise zu einem konkreten Fall in Auftrag gegeben, um die statistisch-methodische Sicht zur Herleitung angemessener Kosten zu beurteilen. Die gutachterliche Stellungnahme von Professor Dr. Stefan Huschens, Inhaber des Lehrstuhls für Quantitative Verfahren, insbesondere Statistik, an der TU Dresden (http://wwqvs.file3.wcms.tu-dresden.de/k-huschens.htm), bestätigt, dass die Stadt "kein schlüssiges Konzept" angewendet hat.


    Die Richter_innen räumten der Leipziger Stadtverwaltung eine Frist zur Stellungnahme bis 20. März ein. Das Sozialamt teilte auf Anfrage der LVZ mit: "Das Gutachten wird derzeit geprüft." Offen ist, welche Auswirkungen die Gutachten (und die neue Richtlinie) auf Altfälle haben werden. Möglicherweise muss die Stadt Kosten rückwirkend (nach-)zahlen. "Eine Entscheidung zu den strittigen Fällen ist noch nicht getroffen. Sie hängt vom Ergebnis der Prüfung beziehungsweise des anhängigen Verfahrens ab", so das Sozialamt.


    Das Sozialgericht Leipzig hofft, "dass das Gutachten die Einsicht der Stadt Leipzig fördert und sie anerkennt, dass ihr bisheriges Konzept nicht schlüssig war", so der Sprecher. Wenn dies nicht erfolge, dann müsse in jedem einzelnen Fall in der Hauptsache entschieden werden. Das Landessozialgericht Chemnitz hat sich als nächsthöhere Instanz bislang immer noch nicht positioniert.


    Anschließend wird in dem LVZ-Artikel noch einmal die Ende 2014 in Kraft getretene neue Richtlinie für die Kosten der Unterkunft vorgestellt. Zur Ermittlung der Eckwerte wechselte die Stadtverwaltung die Methoden und legte den Mietspiegel 2014 und Wohnungsmarkt-Analysen zugrunde. Als angemessen gelten nun aktuell - abhängig von der jeweiligen Größe der Bedarfsgemeinschaft - Grundmieten von 4,52 bis zu 4,73 Euro/m². Der Richtwert für kalte Betriebskosten (Wasser/Abwasser) beträgt bis zu 1,39 Euro je Quadratmeter und für Heiz- und Warmwasserkosten bis zu 1,30 Euro je Quadratmeter. Ob diesen aktuelle Berechnungsmodell vor Gericht Bestand haben wird ist unklar. Gerichtssprecher Michael Pies: "Dazu liegt noch keine Entscheidung vor."

  • Und gleich nochmal Danke - für die Zusammenfassung.


    Die Mietpreise sind schon spannend, für unter 5 Euro kalt schrumpft das Angebot aufgrund ds Zuzugs incl. leicht steigender Mieten z.Z. immer schneller. Spannend aber auch: bei einigen knappen Recherchen sieht man, wie einige Firmen ihre bisher stabilen Grundmieten seit Januar um 3, 4, 5 Euro angehoben haben, d.h. genau den Rahmen, den die KdU hergibt.

  • Entwurf des WoPoKo ist online, Vorstellung am Mo, 29. Juni

    Der Entwurf des "Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015" wurde soeben in das Ratsinformationssystem ALLRIS eingestellt und kann dort als pdf heruntergeladen werden:
    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002115


    Am Montag, den 29. Juni 2015, ab 18:00 Uhr wird die Stadtverwaltung Leipzig im Festsaal des Neuen Rathauses den Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts vorstellen, der seit Mai 2013 in mehreren Workshops eines nichtöffentlichen „Akteurs- und Expertenkreises" diskutiert wurde. Neben Genossenschaften, LWB, privaten Eigentümer_innen, Verbänden, Mieterverein, Maklern, Baugruppen und der Sächsischen Aufbaubank war auch das Netzwerk »Leipzig – Stadt für alle« an dem Prozess beteiligt.


    In einer Pressemitteilung schildert das Netzwerk kurz seine Einschätzung des Beteiligungsprozesses und seiner Hürden:
    http://www.leipzig-stadtfueral…as-spielfeld-ueberlassen/
    https://www.facebook.com/notes…ts-wohnun/897363906988348


    Die Positionen der am Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts Beteiligten sind klar geworden und sind in manchen Punkten unvereinbar geblieben. Die notwendige öffentliche und politische Diskussion des Wohnungspolitischen Konzeptes beginnt jetzt. Dabei kann den Immobilienakteuren nicht das Spielfeld überlassen werden. Genau jetzt gilt es, Alternativen zur bisherigen Wohnungsmarktpolitik einzufordern!


    Deshalb ruft das Netzwerk auf, zu der Veranstaltung am 29. Juni zu kommen und mitzudiskutieren.


    Vom 30. Juni bis zum 24. Juli 2015 wird es im Stadtbüro (Katharinenstraße 2) die Möglichkeit geben, sich über den Entwurf zu informieren sowie Hinweise, Ideen und Anmerkungen einzubringen. Das Stadtbüro ist von Dienstag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Im Zeitraum der Ausstellung, jeweils Donnerstag von 14 bis 18 Uhr, werden Mitarbeiter_innen der Stadtverwaltung, die an der Erarbeitung des Konzepts beteiligt waren, für einen persönlichen Austausch zur Verfügung stehen.


    Weitere Informationen:


    http://www.leipzig-stadtfueralle.de/
    https://www.facebook.com/LeipzigStadtFuerAlle