Nennt sich "Strategic Litigation" und wird unter Fachleuten meist im Allgemeinen nicht so kritisch gehsehen. Gerichte hätten da auch eventuell Möglichkeiten Klagen abzuweisen über eine eventuell fehlende Klagebefugnis, wäre aber wohl verfassungswidrig (Art. 19 IV, Art. 101 I 2 GG).
Es gibt keinen Rechtsgrundsatz in Deutschland wonach eine Klage nur zulässig wäre, wenn der Kläger selbst die Idee zu Klagen hat oder er reinen Herzens wäre. Das würde nämlich umgekehrt oft heißen, dass Klägern ihre Rechte nicht zustehen, wenn andere erst auf ihre Rechte hinweisen. Man mag es doof finden, aber die Kläger sind erwachsene Menschen, die eigenverantwortlich über die Wahrnehmung ihrer Rechte entscheiden dürfen. Es ist sicher nicht immer angenehm, dass jeder in Deutschland Rechte hat, aber im Ergebnis wohl schon ganz gut.