Hochhaus 'Alexander - Berlin's Capital Tower' (150 m | in Bau)

  • ^ Danke, das mit der einjährigen Widerspruchsfrist war mir nicht bekannt. (Die Dauer kommt mir im Zeitalter des Internets übrigens etwas anchronistisch vor, vielleicht ließe sie sich ohne Schaden verkürzen?) Da die Baugenehmigung für den ABC-Tower im März 2018 erfolgte, wäre demnach ein Baubeginn im März 2019 wahrscheinlicher, oder nicht?

  • ^ Im März 2019 steht der Brexit an. Je nachdem wie der ausfällt, ob ordentlich oder ohne Regelwerk ausgestattet, wird das so oder so zu erheblichen Turbulenzen an den Märkten führen. Das wäre jedenfalls ein denkbar schlechter Termin für den Baubeginn.

  • Es ist allgemein bei großen Bauprojekten in Deutschland üblich, dass im ersten Jahr nach der Baugenehmigung nur ein Schild aufgestellt wird und keine großen Bauarbeiten passieren. Das hat was mit der Drittanfechtung von Baugenehmigungen zu tun, wo mangels Bekanntgabe eine Widerspruchsfrist von einem Jahr nach Kenntnisnahme (etwa durch ein Bauschild) gilt. Erst danach kann der Bauherr sicher sein, dass er tatsächlichen bauen darf, da sonst im Falle eines Widerspruchs erstmal das Weiterbauen zu stoppen ist und ggf. alles auch Rückgängig zu machen wäre.


    Der ABC-Tower ist im übrigen auch das erste Vorhaben am Alexanderplatz mit einer Baugenehmigung. Ich nehme mal an, dass dort mit großen Bauaktivitäten erst nach dem Winter zu rechnen ist.


    Das mit der einjährigen Widerspruchsfrist ist etwas pauschal formuliert. Zum einen dürfte die Bekanntgabe erfolgt sein und wenn nach Bebauungsplan eine Genehmigung erteilt wurde, ist ein Baustopp aufgrund eines Widerspruches sehr unwahrscheinlich. Da müssten schon grobe Verfahrensfehler gemacht worden sein. Dies ist aber gerade aufgrund der jahrelangen breiten öffentlichen Diskussion nicht zu erwarten.

  • Das ist rechtlich aber nicht richtig. Es geht dabei um die Bekanntgabe der Baugenehmigung gegenüber den Drittwidersprechenden. Und das kann quasi jeder mit einem nachbarschaftsrechtlchen Belang sein. Beispielsweise wenn deine Nachbarn eine Baugenehmigung für einen Anbau bekommen, dann würdest du ja auch keinen Brief der Baugenehmigung bekommen, obwohl er für dich als Dritter einen belastenden Verwaltungsakt darstellt. Und mangels Bekanntgabe beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr ab Kenntnisnahme. Dies wäre dann der Zeitpunkt ab dem du Bautätigkeiten wahrnehmen würdest.


    Außerdem hat ein Widerspruch verwaltungsrechtlich stets aufschiebende Wirkung, außer die Behörde ordnet die sofortige Vollziehung an oder der Begünstigte beantragt Eilrechtschutz gegen die aufschiebende Wirkung. Aber ein soleches begründetes Interesse dürfte bei einem privaten Bauvorhaben wohl nicht gegeben sein. Wenn jemand also gegen die Baugenehmigung Widerspruch einlegt, dann müssten die Bauträger erst vor dem Verwaltungsgericht einen Antrag auf Entfall der aufschiebenden Wirkung beantragen. Und das dauert natürlich auch. Ob die Baugenehmigung dem qualifizierten Bebauungsplan entspricht hat keine Auswirkung auf die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, sondern nur darauf ob der Widerspruch begründet ist.

  • ^ Es ist genau umgekehrt: Widerspruch und Anfechtungsklage haben kraft Gesetzes (§ 212a Abs.1 BauGB) keine aufschiebende Wirkung; um diese wiederherstellen zu lassen, muss der drittbetroffen Nachbar einen Widerspruch einlegen und zugleich einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen. Die Baugenehmigung ist also für den Bauherr immer sofort vollziehbar. Diese Regelung wurde Ende der 90er Jahre eingeführt, um das Investitionshemmnis "Nachbarwiderspruch" zu entschärfen.


    Die Drittwiderspruchsfrist läuft mit Kenntnisnahme der Baugenehmigung. War der Nachbar schon im Baugenehmigungsverfahren beteiligt, setzt ihn das Bauamt von der Erteilung in Kenntnis; unterlässt das Bauamt dies, wäre der Bauherr gut beraten, den Nachbarn das Deckblatt der Baugenehmigung zur Kenntnis zu bringen und ihnen den geplanten Baubgeinn anzuzeigen. Damit setzt er die Nachbarn unter Zugzwang. Wenn sie dann noch glauben, durch das Bauvorhaben in ihren Rechten verletzt zu sein, müssen sie unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, ihre Rechtsbehelfe ergreifen, ansonsten sie ihr Rechtsschutzbedürfnis verlieren.

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  • Oh danke, dann hab ich wieder dazu gelernt. Wusste nicht, dass es BauGB eine Spezialregelung gab. Und mein Repetitor hat mir da wohl Mist erzählt...

  • Aus einem Nebensatz in diesem RBB-Beitrag geht hervor, dass Monarch Ärger mit "der Finanzverwaltung" hat, weil er Baufristen nicht eingehalten habe. Was auch immer das konkret bedeuten mag – seit ein paar Erdbewegungen im Frühjahr, die via eigener Facebook-Seite als Startschuss für den Bau verkauft wurden, ist auf dem Gelände nichts mehr passiert. Ich vermute mal, dass der Investor auf desto höhere Verkaufserlöse spekuliert, je später das Haus fertig wird – aber das ist natürlich reine Spekulation... ;)

  • Landbanker

    In Spandau hat Monarch vor 5 Jahren ein Bauschild für ein Wohnungsbauprojekt enthüllt (Maselakepark). Die Brache dort besteht meines Wissens nach immer noch...

  • Die Funkstille und Verzögerung beim Alexander Tower ist wohl im Moment durch Schwierigkeiten mit dem Nachbarn Alexa bedingt. Es geht um Einschränkungen im Betrieb des Shopping Centers durch die Baustelle und so wird ein bestehender Vertrag derzeit neu verhandelt. (Info stammt aus einem anderen Architekturforum)
    Nun gibt es auf der FB-Seite des Projekts als Antwort auf einen Kommentar die sinngemäße Aussage, dass der Vertriebsstart im 1.Quartal 2019 beginnen soll, wie auch die Bauarbeiten, da die Streitigkeiten mit den Alexa Eigentümer fast geklärt seien.
    Wir werden sehen.

  • „da die Streitigkeiten mit den Alexa Eigentümer fast geklärt seien.“ – Dann hoffen wir mal, dass es am Ende nicht fast geklappt hätte.

  • Nur damit hier niemand mit der Frage ins Bett gehen muss, ob heute tatsächlich Baustart war: Nein, ich war am frühen Abend dort, keine Spur von Bauarbeiten.

  • ^ Die Ankündigungspolitik von Monarch erinnert mich an einen alten 68er-Witz: Treffen sich zwei Revolutionäre. Sagt der eine: "Schon gehört? Am 1. Mai ist Weltrevolution!" Meint der andere: "1. Mai, okay. Und in welchem Jahr?" Na gut, ich denke, es gibt trotz allem die berechtigte Hoffnung, dass der erste Spatenstich noch vor der Revolution erfolgt... ;)

  • prima Witz, ja!


    Lompscher & Lüscher haben wohl in der Tat nicht (direkt) schuld am verzögerten Baubeginn...


    Laut Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe trägt aber der komplizierte Abstimmungsprozess mit den zuständigen Behörden eine erhebliche Schuld daran, dass Monarch mit dem Bau noch nicht beginnen konnte. Dabei sei es um den Autotunnel in der Grunerstraße gegangen, der in unmittelbarer Nähe zur Baustelle verläuft. Der Investor habe daher einen etwaigen Verstoß gegen die Bauverpflichtung nicht zu vertreten


    Derweil sehen die Linken die Möglichkeit, den Hochhausbau am Alexanderplatz noch zu verhindern. Die Linken-Abgeordnete Katalin Gennburg sagte ggü. dem Berliner Kurier: „Berlin darf keine Zugeständnisse mehr machen, sondern muss jetzt den Stecker ziehen.“ Ziel müsse sein, das Grundstück wieder in Landeshand zu bringen.


    warten wir es ab!


    https://www.berliner-kurier.de…bleibst-du-denn--32948868

  • Derweil sehen die Linken die Möglichkeit, den Hochhausbau am Alexanderplatz noch zu verhindern. Die Linken-Abgeordnete Katalin Gennburg sagte ggü. dem Berliner Kurier: „Berlin darf keine Zugeständnisse mehr machen, sondern muss jetzt den Stecker ziehen.“ Ziel müsse sein, das Grundstück wieder in Landeshand zu bringen.



    In der Berliner Zeitung klingt das etwas anders:


    Es geht darum, zu verhindern dass Monarch (weiter) mit dem Grundstück spekuliert, was offensichtlich nicht mehr auszuschließen ist.


    Abgesehen von dem ersehnten Baubeginn wäre es bestimmt auch eine Chance, um einen besseren Entwurf zu erhalten.

  • Den Linken geht es doch nicht einen besseren Entwurf, es geht ihnen darum am Alexanderplatz soviel DDR stehen zu lassen, wie möglich und alles zu verhindern, was sich diesem Diktum entgegenstellt.