Dresden: Innere Neustadt

  • ^ Also bitte, es geht doch nicht um "Geschmack", das ist kein Maßstab. Der Denkmalschutz ist gewürdigt, am Markte allemal und nunmehr fortzuschreiben, am Blüten-Platz kann es Abwägungsgewicht haben - aber muß nicht zwingend dort verbleiben. Das mit dem "Fachlich fundierten Prüfergebnis" lass ich mal so stehen, Insider wissen selbst wie es läuft, Denkmalpfleger sind definitiv auch nur Menschen, und diese stehen auch gehörig unter subjektiven Geschmäckern, wenn ich's mal kurz zus.fassen soll. Zumindest am Platz-Fächer kam noch später Einfluss von Aussen hinein, du erwähntest es; der Blütenplatz dürfte soch vorher und unabhängig denkmalwert "geprüft" sein - das stellt ja auch keiner in Abrede. Trotz deren Weisungsbefugnis muss man vor dem Denkmalamt keinen Kotau machen, Denkmalwürdigkeit ist gerade hier am so wichtigen Stadtraum eben NUR EIN gewichtiger ASPEKT unter mehreren. Das versuche ich immer wieder zu vermitteln. Es kommt auf den Städtebau hier sogar viel gewichtiger an, Stadtreparatur hängt doch nicht an einzelnen subjektiven Meinungen im DS-Amt, es ist zunächst gesellschaftliche Fragestellung, und diese wurde mit dem Wettbewerb vorbildlich verarbeitet. Generell besteht Stadt nicht aus solchen Leerräumen und Scheinstrukturen, da hat Dresden eh viel zu viele davon, und sie alle sind Toträume oder dysfunktional. Dresden ist insofern unterentwickelt, denn quasi keine andere Stadt (abseits einzelner in Neufünfland) weisen so viel Leere, Nichts und Antiurbanität auf wie hier. Mal davon abgesehen, dass es sehr seltsam ist, dass in einer Marktwirtschaft 35 Jahre lang in der Premiumlage nichts gebaut oder weiterentwickelt wurde - ein riesiges Versagen der vorbereitenden Amtsstrukturen. Schade dass du, Arwed, nicht auf die Argumente eingehst, sondern im Klein-Klein der Befindlichkeiten bleibst. Es beschreibt leider gut, wie es vermutlich draussen auch sonst so einhergeht.

    Und: wieso braucht die Formsteinwand nicht am Standort zu bleiben? Das widerspricht sich doch. Natürlich muß sie gemäß der Sachgesamtheit dort verbleiben, wenn man einem kompromisslosen und dogmatischen Denkmalschutz fröhnt. Was nützt ein Baukörper dahinter dann? Ich sagte es: Nichts!

    Ja, der Jägerhof liegt an, aber er war früher auch eingebaut im Häusermeer. Der Blütenplatz ist eine Kreation der DDR - zur Füllung von Leerraum, welchen man nicht imstande war, baulich zu entwuckeln, da man weder Geld noch Kapazität hatte. Es ist und bleibt von der Genese her eine lahme Kröte, wie toll dass man heute meint, dass hier sakrosankter Denkmalschutz über aller Gesellschaft und Entwicklung stehe.

  • Noch bis diesen Freitag, 6. September kann jedermann eine Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf für das Königsufer abgeben. Zur Erinnerung: Es handelt sich um die Gebäude entlang des Neustädter Elbufers, die man künftig von der Brühlschen Terrasse aus sehen kann. Wichtiger geht es eigentlich nicht.


    Hier der Link: Bebauungsplan Nr. 3018, Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer | Beteiligungsportal Landeshauptstadt Dresden (sachsen.de)


    Ich möchte euch an meiner Stellungnahme teilhaben lassen. Teil 1 jetzt, Teil 2 heute Abend.


    Kleinteiligkeit


    Der Stadtrat hat am 16.07.2020 mit 66 Ja-Stimmen zu 1 Gegenstimme beschlossen:


    2.b.: „Der grundsätzliche Entwurf des 1. Preisträgers für das Baufeld 1 soll um Elemente des

    2. Preisträgers angereichert werden. Dabei ist vor allem die kleinteilige Fassadengestaltung aufzunehmen, die sowohl straßenseitig als auch von der Uferansicht her erlebbar sein soll.“


    Im aktuellen Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 3018 sind Fassadenabschnitte durch Knödellinien gekennzeichnet. Diese entsprechen vollständig dem Wettbewerbsbeitrag von Albers Architekten. Auch in der Begründung zum B-Plan wird ausschließlich auf den ersten Preisträger fokussiert. Der zweite Preisträger wurde nicht in die Planungen eingebunden und soll laut Anja Heckmann (Amt für Stadtplanung und Mobilität) erst an der Erarbeitung des Gestaltungshandbuches beteiligt werden.


    Eine kleinteilige Fassadengestaltung beschränkt sich nicht auf architektonische Details, wie sie in einem Gestaltungshandbuch für nachfolgende Architekturwettbewerbe festgelegt werden. Vielmehr ist Kleinteiligkeit auch eine städtebauliche Aufgabenstellung. Grobkörniger Städtebau lässt sich durch dekorative Elemente nicht ausreichend auflösen.


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    Bild: Ein Mangel an wechselnden Traufhöhen und Differenzierungen des Baukörpers lässt sich durch Abwandlung der Fassaden kaum ausgleichen (Beispiel Schweriner Straße).


    Quelle: Google Streetview


    Jordi, Keller, Pellnitz haben den zweiten Preis in einem städtebaulichen Wettbewerb errungen und sollen auch die städtebaulichen Regelungen des B-Plans mitgestalten.


    1.) Eine Kleinteiligkeit bei den Gebäudehöhen ist, wie beim zweiten Preisträger vorgesehen, zu ergänzen.


    2.) Eine Kleinteiligkeit bei den Fassadenabschnitten ist, wie beim zweiten Preisträger vorgesehen, zu ergänzen.


    Hierzu soll das Architekturbüro Jordi, Keller, Pellnitz eingebunden werden. Dieses Preis-trägerbüro des städtebaulichen Wettbewerbes erst nach Abschluss aller städtebaulichen Entscheidungen einzubeziehen, wäre unlogisch und führt erkennbar nicht zu dem klein-teiligen Stadtbild, wie es der Stadtrat gewünscht hat.



    Festsetzung von Rekonstruktionen


    Im genannten Stadtratsbeschluss heißt es:


    2.c.: „Dabei sind die im Krieg zerstörten barocken Bürgerhäuser zwischen Bellevue und Blockhaus als Leitbauten so weit wie möglich am historischen Vorbild orientiert zu rekonstruieren, wie dies auch im Wettbewerbsbeitrag des 1. Preisträgers angelegt ist.“


    Auf der Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung informierte Anja Heckmann darüber, dass die Rekonstruktionen in Städtebaulichen Verträgen festgeschrieben werden sollen, dies könne „ein B-Plan nicht leisten“.


    Flankierend zu Festlegungen in den städtebaulichen Verträgen muss auch eine Festsetzung im B-Plan erfolgen. Ein Vorbild hierfür kann der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 3057 für das Hotel Stadt Rom vom 01.11.2022 sein. Dort heißt es:


    „Innerhalb des Plangebietes soll der historisch und architektonisch wertvolle Leitbau ‚Hotel Stadt Rom‘ in seiner Kubatur und Hauptgrundrissstruktur mit den als Leitfassaden definierten Straßenfassaden zum Neumarkt, zur Moritzgasse und gegenüber der Heinrich-Schütz-Residenz wiedererrichtet werden.“


    Im Bebauungsplan Nr. 375, Dresden-Altstadt I Nr. 38, Neumarkt Quartier VII wurden ebenfalls Rekonstruktionen festgeschrieben. Weiterhin heißt es dort:


    „Die detaillierten Regelungen zu den Leitbauten und Leitfassaden werden in einer Gestal-tungssatzung G14 für das Quartier VII aufgenommen. Die Gestaltungssatzung wird parallel zum Bebauungsplan aufgestellt.“


    Dieses bewährte Vorgehen sollte auch für den Bebauungsplan Königsufer angewandt werden und nicht nur auf die Gestaltungssatzung und städtebauliche Verträge vertraut werden.


    Anschluss an das Hotel Bellevue


    Allen Überlegungen ist voranzustellen, dass im Wettbewerbsverfahren die untere und obere Denkmalschutzbehörde eingebunden waren und die Siegerentwürfe gebilligt haben.


    Im Nachgang wurde vonseiten des Landesamtes für Denkmalpflege eine behördeninterne Diskussion angestoßen, ob ein direktes Anbauen an das denkmalgeschützte Hotel wünschenswert sei. In der Folge wurde ein Kompromiss gefunden, mit dem jedoch keiner der Beteiligten zufrieden sein kann.


    Vorgesehen ist eine „Fuge“ von ca. 180 cm Breite. Die barocke Fassade des Sonnewaldischen Hauses verlöre dadurch eine Achse und ihre Symmetrie. Das Landesamt für Denkmalpflege befürwortet diese Fuge, um einerseits die verschiedenen Zeitschichten der benachbarten Bau-ten „voneinander abzuheben“. Andererseits soll Abstand zum Hotel gewahrt werden, um „das Gebäude als eigenständig zu betonen“.


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    Bild: Schraffiert ist die „bauliche Fuge“ dargestellt. Diese soll als architektonischer Stilbruch gestaltet sein. Das Sonnewaldische Haus würde eine Achse einbüßen. (eigene Grafik)


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    Bild: Das Sonnewaldische Haus ist der wohl wertvollste Entwurf der Häuserreihe und stammt vom Baumeister des Zwingers und Japanischen Palais, Matthaeus Daniel Pöppelmann sowie des Frauenkirchen-Architekten George Bähr. Es wurde im gleichen Jahr errichtet, in dem der Bau des Goldenes Reiters und des Blockhauses begann und ist unverzichtbarer Teil des Ensembles Blockhaus – Goldener Reiter – Japanisches Palais. Im Bild rot hinterlegt ist die Fassadenachse, die dem barocken Entwurf genommen werden soll, damit dort stattdessen eine moderne Fuge gebaut werden kann. (Bild gemeinfrei, Markierung durch mich)


    Um die vom Landesdenkmalamt definierten Ziele zu erreichen, ist die vorgeschlagene Lösung kontraproduktiv.


    1.) Unstrittige Längsfuge


    Wenn gemäß Wettbewerbsentwürfen, Stadtratsbeschluss und historischen Gebäudegrenzen gebaut wird, kann das Sonnewaldische Haus originalgetreu errichtet werden. Gleichzeitig verbleibt zum Bellevue eine deutlich wahrnehmbare Lücke bzw. Fuge zur Straße hin von ca. 60 cm zu dessen Sockel und Traufgesims und sogar von ca. 100 cm zu dessen Obergeschos-sen. Dem Wunsch nach einer von der Straße sichtbaren Fuge wäre also Genüge getan.


    Diese Fuge vergrößert sich mit zunehmender Gebäudetiefe, da das Sonnewaldische Haus schräg zum heutigen Hotel stand.


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    Bild: Das Bellevue ist hier rosa, das Sonnewaldische Haus grün eingefärbt. Die Fugenbreite, die sich

    bei originalgetreuer Rekonstruktion ergibt, ist blau (ca. 100 cm) bzw. orange markiert (ca. 60 cm).

    Die braune Umrandung zeigt die aktuell geplante bauliche Ergänzung, welche in das Hotel ebenso

    wie in die Barockfassade unnötig eingreifen würde. (B-Plan-Entwurf, Stadt Dresden, gemeinfrei)


    2.) Unstrittige Tiefenfuge


    Zudem befinden sich die Rekonstruktionen und das Hotel nicht in der gleichen Bauflucht.

    Es ergibt sich eine deutliche Tiefenfuge von ca. 140 cm, welche das Hotel als eigenständig betont.


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    (eigene Grafik)

  • 3.) Gestaltungsfuge


    Zu beachten ist weiterhin, dass das Hotel bereits eine gestalterische Fuge in seiner Architektur integriert hat. Die dadurch erzielte Wirkung schafft einen optischen Abstand zum Sonnewaldischen Haus, das im Schaubild links vom Hotel gebaut wird:


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    (eigene Grafik)


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    (eigenes) Bild: Während links durch das Dach, die unterbrochene Gaubenreihung und die glatte Gestalt der Wand die Solitärwirkung des Gebäudes betont wird, bildet der Hotelflügel aus den 1980er-Jahren rechts trotz Fuge eine Einheit mit dem erhaltenen Barockbau. Das angebrachte Werbeplakat (links) schmälert etwas die Wirkung.


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    (eigene) Bilder: Scheintüren und Profilierungen, welche die Fensterachsen weiterführen, erzielen trotz Fuge eine optische Einheit mit dem Barockbau.


    Durch diese Gestaltungselemente bilden die Gebäudeteile der 1980er mit dem barocken Mittelteil eine Einheit, obwohl sie durch Fugen voneinander abgesetzt sind. Die Fugen zu „Die Regierung“ können gar keine Solitärwirkung betonen, da der erhaltene Barockbau nie ein Solitär war und die Hotelflügel dessen Erweiterungen darstellen. Somit ist die Wahl solcher Fugen unbefriedigend, wenn die Solitärwirkung des Hotels betont werden soll.


    Entscheidend, um die Solitärwirkung des Hotels zu betonen, ist vor allem der ungestörte Erhalt von dessen Mansarddach am östlichen Ende. Dies ist in der aktuellen Planung nicht vorgesehen.


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    Bild: Rot markiert ist das Dach des geplanten Verbindungsbaus („Fuge“). Dieses stört die Solitär-wirkung des Hotels. Grün markiert ist die Baulinie des Sonnewaldischen Hauses. Dieses kann also vollständig original rekonstruiert werden, ohne direkt an das Hotel anzugrenzen. Vielmehr verbleibt eine deutlich sichtbare Fuge, welche unbebaut bleiben kann. (Bildrechte siehe Bildunterschrift, Markierung durch mich)


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    Bild: Rot markiert das Dach der vom B-Plan-Entwurf vorgesehenen „Fuge“, ein unnötiger Eingriff in das Dach des denkmalgeschützten Hotels und in die vom Stadtrat beschlossenen Barockfassade. (Bildrechte archlab/Stadt Dresden, Markierung durch mich)


    4.) Städtebauliche Einordnung


    Das Bellevue wurde als Solitär geplant. Daraus lässt sich aber nicht schlussfolgern, dass eine angrenzende Bebauung ausgeschlossen werden sollte. Vielmehr nehmen die Ergänzungs-bauten der 1980er-Jahre die Biegung der historischen Bebauung auf.


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    Bild: Die zu rekonstruierenden Häuser fügen sich in das barocke städtebauliche Konzept ein,

    dem sich auch das Bellevue unterordnet. (Google, Markierung durch mich)


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    (eigenes) Bild: Auch von der Straße aus ist der Schwung der Fassaden deutlich wahrnehmbar.


    Baugeschichtlich bedeutsam ist, dass das Bellevue nach Protesten von Dresdnern umgeplant wurde, welche sich für den Erhalt des von Bähr und Pöppelmann entworfenen Hauses „Die Regierung“ einsetzten. Dieses wurde dann in die Planungen integriert. Auch heute sollte das Engagement von Dresdnern für die Bähr/Pöppelmann-Fassade des Sonnewaldischen Hauses Beachtung finden.


    5.) Zeitschichten


    Auch das Argument, eine Fuge sei notwendig, um verschiedene Zeitschichten voneinander abzuheben, greift hier nicht. Die zu rekonstruierende barocke Fassade gehört deutlich erkenn-bar einer anderen Zeitschicht an als die Architektur der 1980er Jahre. Dies ist auch für zufälli-ge Passanten offensichtlich und muss nicht hervorgehoben werden.


    Dass eine Rekonstruktion zwei Zeitschichten gleichzeitig zuzuordnen ist – hier dem 18. und dem 21. Jahrhundert – ändert nichts daran, dass sie andere Zeitschichten als die Architektur des Hotels aus dem 20. Jahrhundert repräsentiert.


    Die voraussichtlich stark frequentierte Tiefgaragen-Zufahrt verweist auf die Brüche in der Geschichte des Hauses. Zudem lässt sich durch eine Jahreszahl am Torbogen und eine Schrifttafel am Gebäude auf die Baugeschichte hinweisen.


    Zusammenfassung:


    Zahlreiche Vorteile sprechen für die Errichtung des Sonnewaldischen Hauses

    auf den originalen Baulinien, gemäß Wettbewerbssieger und Stadtratsbeschluss.


    • kein Wegfall einer Fassadenachse, Erhalt der Symmetrie
    • Respekt vor dem originalen Entwurf von Pöppelmann und Bähr
    • ohnehin entstehender Spalt von 60-100 cm Breite zum Hotel wahrt Abstand
    • Tiefenfuge durch unterschiedliche Baufluchten
    • bereits im Hotel architektonisch integrierte optische Abgrenzungen
    • ungestörter Erhalt der Dachform des Hotels
    • deutlich erkennbare Zeitschichten durch verschiedene Baustile
    • zusätzliche Erläuterungen durch Hinweistafel möglich


    Eine solche Fuge von 60-100 cm Breite könnte unbebaut bleiben, ohne dass der Alleinstellung des Blockhauses Konkurrenz entstünde.


    Um dem Landesamt für Denkmalpflege noch weiter entgegenzukommen, wäre theoretisch eine Verschiebung der Rekonstruktionen um 50 cm nach Osten denkbar. Nachteil wäre, dass diese dann ihren Originalstandort einbüßen würden. Das hätte Auswirkungen auf die Einbin-dung ggf. noch erhaltener Bodendenkmale. Historische Kellergewölbe könnten in die Neubauten schlechter eingebunden werden. Die entstehende Lücke („Fuge“) würde sich auf 110 bis 150 cm verbreitern. Eine noch stärkere Verschiebung wäre strikt abzulehnen, da dann die Alleinstellung des Blockhauses und die historische Blickbeziehung vom Goldenen Reiter beeinträchtigt wäre.


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    Bild (gemeinfrei): Nicht nur das Denkmal DDR-Hotel, sondern auch die älteren Zeitschichten des Neustädter Marktes sind zu berücksichtigen. Goldener Reiter und Blockhaus sind heute aus ihrem Kontext gerissen und wirken verloren. Die Wiederherstellung verlorengegangener Blickbeziehungen ist

    ein denkmalgerechter Umgang mit diesen Dresdner Wahrzeichen.


    Es bliebe in jedem Fall unbegründet, hier eine übergroße Fuge oder Lücke einzufordern. Eine Baufuge ist das Resultat verschiedener Bauphasen, indem ein Kontrast der Architekturstile, Ausführungen, Baumaterialien oder Alterungszustände deutlich wird. All diese Merkmale werden bei einer vollständigen Fassadenrekonstruktion des Sonnewaldischen Hauses auto-matisch erfüllt sein. Eine Überdehnung der sich ohnehin ergebenden Fuge ist dazu nicht notwendig.


    Die denkmalpflegerische Praxis zeigt, dass sogar Neubauten, die gar keine Fugen zum Denkmalbestand aufweisen, diesen mitunter gar bedrängen, als gelungen gelten. Beispielhaft sollen das Militärhistorische Museum (Architekturbüro Libeskind), das Hochhaus am Albertplatz (Büro Hänel/Furkert) oder die Schwimmhalle Freiberger Platz (Büros Code Unique, Dähne) genannt werden. Bei letzterer sind zudem keine Zeitschichten ablesbar, da die Ergänzungen im selben modernen Baustil erfolgten. Ebenso sind Erweiterungen für den denkmalgeschützten Landtag geplant (Büro Kulka), die nicht als neuere Zeitschichten erkennbar sein werden, obwohl die Schaffung neuer Fraktionsräume die Folge starker politischer Veränderungen ist. Insofern könnte man in diesem Fall tatsächlich von einer architektonischen Verzerrung der Geschichte sprechen, wenn der neue Landtag wirken wird, als könnte er so auch 1990 gebaut worden sein.

  • ^Danke für deine Erläuterungen zu dem aktuellen B-Plan.


    Hab den B-Plan auch mal etwas überflogen. Viele Regel "Umwelttechnischer Natur", zu Höhe, Breite und Geschossanzahl aber eine Frage ist mir da gerade doch gekommen.


    Gibt es denn für diesen Bereich überhaupt sowas wie "Leitbauten", also Gebäude welche zumindest rein äußerlich dem Vorgänger entsprechen sollen?

    Hat da jemand einen besser Überblick und kann ein paar Infos dazu geben?


    Durch das ganze "Neustädter Markt - Denkmalschutz" Debakel hab ich geradee den Überblick etwas verloren. Die Visus die meist gezeigt wurden die letzten Jahre zeigten immer auch "Rekos". Wäre jetzt halt die Frage ob das nur Marketing war oder direkte Vorgabe.

  • Die Rekonstruktionen und damit die Leitbauten sind nicht im B-Plan vorgegeben, das ist einer der großen Schwachpunkte, die man in einer Stellungnahme erwähnen sollte. Der B-Plan sieht in der Form des vorliegenden Entwurfs keine gestalterischen Festsetzungen vor. Das einzige, was der B-Plan-Entwurf dazu vorsieht, ist dieser Absatz:

    Fassaden sind, entsprechend der Festsetzung zur Abgrenzung unterschiedlicher Maße der baulichen Nutzung im Rechtsplan (Planzeichen 15.14. PlanzV), gestalterisch in Abschnitte zu gliedern und als ablesbare bauliche Einheiten auszubilden.

    Es wird in der Begründung nur auf die Erhaltungssatzung H-30 Dresden - Innere Neustadt und den Rahmenplan Nr. 715 Dresden - Innere Neustadt verwiesen. Das Wort "Rekonstruktion" taucht ein einziges Mal in der Begründung auf, im Abschnitt 7.1.3 Maß der baulichen Nutzung unter der Überschrift "Anzahl der Vollgeschosse":

    Die westlich des Blockhauses angeordneten Baukörper werden entsprechend des Wettbewerbsergebnisses teilweise rekonstruiert.

    Dieser Satz hat allerdings keine rechtliche Aussagekraft. Für die Gestaltung der Fassaden soll verfahrensbegleitend ein Gestaltungshandbuch entwickelt werden, das gleichsam keine entsprechende rechtliche Verbindlichkeit hat, wie der Bebauungsplan an sich.


    Die Wettbewerbsergebnisse und auch die Stadtratsbeschlüsse, die zu diesem Entwurf geführt haben, sehen den Auftrag, Rekonstruktionen einzuplanen, allerdings explizit vor. Der Entwurf des B-Plans ist diesbezüglich also mangelhaft.

  • ^Danke für die Erläuterung. Ich hatte mir sowas gedacht.

    Ist dann wirklich die Frage warum man im rechtlich doch relevanten B-Plan Stadtratsbeschlüsse einfach außen vor los bzw. Sie nicht wirklich bindend formuliert. Ich hätte mir schon wie am Neumarkt ein klare Aussage gewünscht das man konkrete Hausnummer zumindest rein äußerlich als Rekonsturktionen festlegt und nicht nur breiten und höhen Angaben :(

  • Es würde mich sehr freuen, wenn die 15 Leute, die unter meinen Beitrag ein "Like" gesetzt haben, auch eine kurze (oder lange) Stellungnahme an die Stadt verfassen. 4 Tage Zeit habt ihr noch. (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de)


    Wenn am Ende etwas Gutes am Königsufer entsteht, hat jeder etwas Wichtiges dazu beigetragen, auch wenn es nur ein kleiner Anstoß war. ;)


    Christian84DD Ich verstehe auch nicht ganz, warum ein B-Plan die Festsetzung von Rekonstruktionen angeblich "nicht leisten" kann. Frau Heckmann hat's doch selbst schon gemacht. Es wundert nicht, wenn so der Eindruck entsteht, dass die Öffentlichkeit in die Irre geführt werden soll. Bei der städtischen Veranstaltung zum B-Plan gab es genug Gelegenheit, solche Zweifel auszuräumen. Stattdessen wurde den gestellten Fragen mit vorbereiteten Antworten ausgewichen. Schade!


    Leider hatte ich es, anders als angekündigt, nicht geschafft, den zweiten Teil meiner Stellungnahme auch noch einzustellen. Das hole ich nun nach:


    Exnersches Haus


    Beim Exnerschen Haus hatte das Landesamt für Denkmalpflege Einwände, das Haus in der Kubatur vor der Zerstörung 1945 könne im Vergleich zum Finanzministerium unangemessen hoch wirken. Dabei ist zu beachten, dass das Exnersche Haus früher als das Finanzministerium am Königsufer stand. Das Ministerium war Teil einer städtebaulichen Situation, deren Wiederherstellung im Sinne des Denkmales wünschenswert ist.


    Einwände ergaben sich daraus, dass das Bodenniveau im Bereich des Exnerschen Hauses durch kriegsbedingte Aufschüttungen angehoben wurde. Laut Stefan Patschger vom Stadtplanungsamt beträgt die Höhe des Plateaus 1,5 Meter.


    Daher wurde eine „Vorzugsvariante“ entwickelt, in welchem das Exnersche Haus lediglich drei statt vier Vollgeschosse aufweist, dafür aber ein umso höheres Satteldach. Die Firsthöhe ist bei beiden Varianten gleich.


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    Bild: Oben das Exnersche Haus in der Kubatur vor der Zerstörung. Neben den vier Vollgeschossen ist auch einer der Mittelrisaliten zu erkennen.


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    Bild: eine ebenso hohe Variante, welche lediglich ein dominanteres Dach aufweist. Gelb markiert ist die jeweils identische Firsthöhe. (Bildquelle Stadt Dresden, Markierung durch mich)


    Zwischenzeitlich hat das Stadtplanungsamt eine Variante erarbeitet, nach welcher das Exnersche Haus nicht auf dem Plateau erbaut wird, sondern in das Gelände-Plateau eingefügt wird. Diese Lösung ist in den B-Plan-Entwurf eingearbeitet und ist sehr zu begrüßen!


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    Bild: Orange markiert ist der Teil des Hauses, der in das Plateau eingefügt und von diesem überdeckt wird. Ziel ist, dass das Haus mit der historischen Etagenzahl und Firsthöhe neu entstehen kann. Der Mittelrisalit ist in der Visualisierung noch nicht dargestellt, wurde jedoch in den B-Plan aufgenommen.


    Somit entfällt der vom Landesdenkmalamt vorgetragene Kritikpunkt der ahistorischen Höhe. Ein Aufwuchs von 1,5 Metern wäre wohl ohnehin nicht wahrnehmbar gewesen. Es wird dem an der Historie orientierten städtebaulichen Konzept gerecht, dass in den vorliegenden Plan-unterlagen Viergeschossigkeit sowie Dachform und Risalite wie vor der Zerstörung dargestellt werden. Das Exnersche Haus eignet sich aufgrund seiner zurückhaltenden Gestaltung hervorragend für eine investorenfreundliche Fassadenrekonstruktion. Kein Haus am neuen Königsufer wird von der Brühlschen Terrasse aus besser erkennbar sein. Daher sollten hier strikte Vorgaben im Sinne einer Einfügung in das historische Stadtbild gemacht werden.


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    Bild: Das Exnersche Haus vor der Zerstörung. So soll es zurück ans Königsufer finden. (Bild gemeinfrei)


    Versetzung Gartenhaus


    Westlich des Brückenkopfes der Augustusbrücke sieht der Wettbewerbssieger ein Gartenhaus am historisch verbürgten Ort in der historischen Kubatur vor. Vorgesehen wurde es vom Büro Albers als Rekonstruktion.


    Dieses Gartenhaus wurde im Zuge der B-Plan-Erstellung nach Nordwesten versetzt. Dafür wurden zwei Gründe genannt. Zum einen würde das Gartenhaus Sichtbeziehungen zum denkmalgeschützten Hotelgarten stören. Zum anderen stünde das Haus am historischen Ort im Überschwemmungsgebiet.


    Der Garten ist von verschiedenen Stellen der Augustusbrücke aus gut sichtbar. Dies würde sich auch durch den Bau eines kleinen Gartenhauses kaum ändern. Die Sichtbeziehung, die in der Gartendenkmalpflegerischen Zielsetzung eingezeichnet ist, würde durch das versetzte Haus wesentlich stärker gestört werden als durch das Haus am Originalstandort.


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    Bild: Rot markiert ist die vom Gutachten festgestellte Sichtbeziehung. Grün dargestellt ist das Gartenhaus am Originalstandort, orange die Variante, die im B-Plan-Entwurf vorgesehen ist. In der oberen, linken Bild-Ecke ist das Vogelsche Gartenhaus erkennbar. Es ist auch mit Bezug auf dieses Denkmal wünschenswert, dass das neue entstehende Gartenhaus auf gleicher Höhe mit dem erhaltenen Gartenhaus gebaut werden kann. (Quelle: Ausschnitt aus Präsentation der Stadt Dresden, Markierungen durch mich)


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    Bild: Das Gartenhaus wurde im B-Plan-Entwurf nicht nur versetzt, sondern ist nun auch größer. (Stadt Dresden)


    Alle Neubauten am Königsufer müssen durch bauliche Maßnahmen geschützt vor Überflutungen sein. So befindet sich nur das Vogelsche Gartenhaus, sondern auch das Exnersche Haus auf gleicher Höhe. Das Narrenhäusel liegt nur wenige Meter weiter nördlich.


    Beide Standorte, der originale wie der verrückte Standort, befinden sich gleichermaßen im Überschwemmungsgebiet. Die Verschiebung hat in dieser Hinsicht keine Vorteile.


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    Bild: Grün markiert der originale Standort des Gartenhauses, rot der im B-Plan vorgeschlagene neue.


    Der Wettbewerbsentwurf von Albers sieht das Gartenhaus zur Rekonstruktion vor.

    Überlieferte Ansichten zeigen ein zweigeschossiges Haus mit Walmdach, klassizistisch gegliederter Fassade mit rustiziertem Erdgeschoss und Bogenfenstern.


    Wenngleich der Barock für Dresden und den Neustädter Markt die prägendste Bedeutung hat und wieder haben soll, hat auch eine Fassade im Neo-Renaissance-Stil in Sichtweite zur Semperoper desselben Stils besonderen Wert. Eine Rekonstruktion würde zum kleinteiligen und vielfältigen Zustand, der wieder erreicht werden soll, beitragen und die Bedeutung des Neoklassizismus für Dresden unterstreichen.


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    Bild: Das historische Gartenhaus, grün hervorgehoben. Rechts im Bild das Blockhaus. Das Gartenhaus wird in viele bedeutende Sichtachsen rücken, sodass eine Störung des historischen Stadtbilds dieses sehr verletzen würde. Eine Rekonstruktion der von Semper beeinflussten Villa ist die beste Wahl.


    Runde Ecke


    Am nordöstlichen Brückenkopf der Augustusbrücke ist ein gerundetes Haus vorgesehen. Dies würde dem Blockhaus unangemessene Konkurrenz machen. Hier sollte wieder ein Haus entstehen, das sich trotz moderner Gestaltung in der Kubatur, den Proportionen und Materialität an der historischen Bebauung orientiert.


    Mansardflachdächer


    Im westlichsten Baufeld („MU“) sind zur Elbe hin Mansardflachdächer mit nur 2,90 Metern Höhe vorgesehen. Klassische Mansarddächer würden sich in die Dachlandschaften der Quartiere weit besser einfügen. Dies sollte überarbeitet werden.

  • Wichtig wär, diese fundierten Beiträge nicht nur dem Stadtplanungsamt zur Offenlage zukommen zu lassen, sondern auch dem Baubürgermeister und den zuständigen Stadträten im neuen Bauausschuss. Informationen so gut aufbereitet sind ja für jemanden, der sich sonst nicht so sehr damit beschäftigt, sehr nützlich und hilfreich. Und da sitzen jetzt einige neue Gesichter drin.

  • Verfallshaus Wolfsgasse 1 - ha, doch keine Sanierung! zuletzt #1050, leider nur Verkehrssicherung


    es wurden auch Stützbalken vor und hinter die Fassade gehängt, da wohl ein Abbruch zu befürchten war. Ob hier der Eigentümer agierte, oder die

    Bauaufsicht eine Ersatzvornahme durchführte - unklar. Damit also leider keine wirklichen Fortschritte. Im Durchgang hängen seltsamerweise aber noch Bauhelme - wie Kunst am Bau. Die weite Absperrung der Gasse (sah ja wie Platz für Baustelle aus) ist auch wieder weg.

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    fotos elli kny

  • Über das Beteiligungsportal des Landes sind 17 Stellungnahmen zum B-Plan Königsufer/Neustädter Markt eingegangen. An gleicher Stelle wird vermeldet, dass an der Umfrage "Lebendige Seestraße" schon über 3600 Menschen teilgenommen haben.


    Nun frage ich mich, was sagt dieses Zahlenverhältnis aus? Verstehen viele Menschen die Wichtigkeit von B-Plänen nicht? Empfinden sie das Verfahren als zu kompliziert oder die Unterlagen als zu unverständlich oder glauben (wahrscheinlich sogar zurecht), dass ihre Stellungnahme ohnehin nicht viel bewirkt? Sind die Leute zufrieden mit dem Entwurf und nehmen deshalb nicht Stellung dazu? Regt das Thema PKW-Zurückdrängung einfach stärker die Emotionen an als das Königsufer?

  • Das eine ist eine - im übrigen in Pressemitteilungen und damit in der Presse beworbene - Umfrage, die man mal schnell durchklicken kann. Das andere ist die Möglichkeit, fachlich fundierte Stellungnahmen einzureichen, nachdem man sich mit rechtlich trockenen Themen beschäftigt haben muss. Das versteht nicht jeder, auch wenn z. B. die GHND mehrfach mit den neuralgischen Punkten dazu aufgerufen hat. Das Thema wurde aus meiner Sicht auch nicht ausführlich genug in der Presse aufgegriffen (oder gab's einen Artikel à la "Denkmalschutz droht Barockfassade zu verstümmeln", in dem die Ambivalenz des LfD mal thematisiert worden wäre ...?)


    Diejenigen, die das Thema ernsthaft interessiert, haben ggf. auch unabhängig vom Beteiligungsportal Stellungnahmen eingereicht (so auch wir vom Stadtbild Deutschland e. V. - die hätte in das Textfeld dort auch gar nicht reingepasst).

  • Über das Beteiligungsportal des Landes sind 17 Stellungnahmen zum B-Plan Königsufer/Neustädter Markt eingegangen. An gleicher Stelle wird vermeldet, dass an der Umfrage "Lebendige Seestraße" schon über 3600 Menschen teilgenommen haben.


    Nun frage ich mich, was sagt dieses Zahlenverhältnis aus? Verstehen viele Menschen die Wichtigkeit von B-Plänen nicht? Empfinden sie das Verfahren als zu kompliziert oder die Unterlagen als zu unverständlich oder glauben (wahrscheinlich sogar zurecht), dass ihre Stellungnahme ohnehin nicht viel bewirkt? Sind die Leute zufrieden mit dem Entwurf und nehmen deshalb nicht Stellung dazu? Regt das Thema PKW-Zurückdrängung einfach stärker die Emotionen an als das Königsufer?

    Du kannst die ja mal die Mühe machen und dir die Beteiligung bei anderen B-Plan-Verfahren in Dresden über das Beteiligungsportal zu Gemüte führen. In über 50% der Fälle steht dort eine 0 - ich glaube, ich habe dort noch nie mehr als 5 Stellungnahmen gesehen. 17 ist eine unglaublich hohe Zahl - im direkten schriftlichen Verfahren wird davon nochmals ein Vielfaches eingegangen sein.

  • Masumania Ich mache mir meistens eher für Leipzig die Mühe. Zuletzt sind dort z. B. 26 Stellungnahmen zum Gut Kleinzschocher oder 18 zum Gerichtsweg/Täubchenweg eingegangen. Kleine Fische im Vergleich zum Königsufer/Neustädter Markt. Ob jetzt in den Höfen am Brühl größere Ladenflächen erlaubt sind, ist mir auch schnuppe, da finde ich selbst die aktuell eine Stellungnahme schon viel.


    Wenn es um Themen bewachsener Brachen geht, bringen sich zuverlässig Umweltbewegte oder Anwohner ein. Sicherlich wird auch unter den 17 Stellungnahmen einiges in dieser Richtung dabei sein. Das ist bei stadtgestalterischen Fragen schon schwieriger. Die mediale Berichterstattung war wenig zugespitzt, das stimmt schon auch, aber es wurde breit berichtet. Sicher sind einige Stellungnahmen per Email eingegangen.


    Die Frage, ob es in der kleinen Seestraße Blumenkübel oder PKW-Verkehr gibt, ist für mich im Vergleich nur ein Randthema, daher finde ich 3600+ schon eine hohe Zahl.


    die hätte in das Textfeld dort auch gar nicht reingepasst

    Man kann dort aber ein PDF hochladen. ;)

  • Umso mehr möchte ich dir danken Ziegel, dass du dir so eine Mühe für Dresden gegeben hast und ich vermute, auch bei der Veranstaltung am 08.08. zugegeben warst. Das ist alles Andere als selbstverständlich. Meine selbige war nicht so ausgefeilt. Hoffen wir, dass es etwas gebracht hat.

  • Man kann dort aber ein PDF hochladen

    Stimmt - wir senden unsere Stellungnahmen aber meistens mit an die Mitglieder des Bauausschusses und die Presse, weshalb wir das per E-Mail machen. Das empfiehlt sich sowieso - je mehr Sichtbarkeit solche Themen bekommen (bei Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit), desto besser. Danke übrigens auch von mir/uns, deine ausführliche Stellungnahme war zum Abgleichen sehr hilfreich, Ziegel!

  • Ich denke mal, viele werden einfach nur eine Mail an die von der GHND genannte Adresse geschickt haben (so wie ich), nur mit den wesentlichen Punkten, die vom Verein angesprochen wurden (Fuge, Festschreiben von Rekonstruktionen). Für die vielen Feinheiten, die "Ziegel" ausführlich und sehr nachvollziehbar dargelegt hat (danke dafür!) fehlt mir leider so ein bisschen die Sachkenntnis.

    Aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. ;)

  • Platte Albertstrasse 13-27 (Vonovia) - offenbar Fassaden- bzw Betonsanierung, Baugerüst endet bislang am gefliesten Dachgeschoss.

    P1220851.jpg


    hinter der Neustädter Markthalle an der Albertstrasse (so called Archivplatz): das ist schon seit Monaten, vermutlich Sachsenenergie.

    P1220852.jpg

    fotos elli kny

  • Neubau Weintraubenstrasse 13 / Melanchthonstrasse - update, zuletzt #1035


    Großteile der Fassaden sind ausgerüstet. Manche Ecken sind rund.

    P1230109.jpg


    P1230112.jpg


    Bild: https://i.postimg.cc/0j2j3q7s/P1230110.jpg   Bild: https://i.postimg.cc/ydKkmRdW/P1230111.jpg   Bild: https://i.postimg.cc/g2wXmdQc/P1230108.jpg


    Rückseite Wohneckhaus und Berufschule in baldiger Fertigstellung des Hofes (Pflasterarbeiten)

    P1230113.jpg


    P1230114.jpg

    alle fotos elli kny

  • Wow, das sieht in Ansätzen ja sogar gut aus. Aber ein ziegelgedecktes Schrägdach fehlt auch hier. Das hätte ich mir sogar in Kombination mit der abgerundeten Dachterrasse an der Ecke vorstellen können. Schön finde ich den eigenwilligen Klinker und die Rundungen, gut die hellen Fensterlaibungen. Die Straßenfassade ist mir etwas zu chaotisch, aber es ist immerhin kreatives Chaos, nicht nur Planlosigkeit. Eine beige Rückfassade wäre freundlicher gewesen als dieses Containergrau. Die Balkone sind aber ganz cool mit ihren Rundungen und den ordentlichen Größen. Insgesamt ein Ergebnis, über das man gern nachdenkt und bei dem man nicht gleich beschämt und entsetzt weggucken muss, zumindest geht es mir so.