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Danke für den Hinweis!
Viele Festsetzungen erscheien mir sinnvoll (technische Aufbauten, Nebenanlagen sind z.B, nur in den Gebäuden möglich; gleiches gilt für Tiefgaragen; es wird eine Fassadengliederung zur Großen Meißner hin gefordert - allerdings für die beiden Baufelder am Platanenbogen nur eine zweiteilige Gliederung; Funktionsbegrenzung der vorgelagerten Gebäude auf Schank- und Speisewirtschaft, Beherberung; die Arrondierung an das Hotel soll kommen, es gibt einen kleinen Hochpunkt beim linken Baufeld, sonst überall 5-Stöckig).
Was mir sofort auffällt ist das Fehlen von klaren Festsetzungen zur Dachgestaltung. Hier ist weder im Rechtsplan noch in den Textlichen Festsetzungen etwas vermerkt (mit Außnahme der Hinweise zur Firstrichtung). Gleiches gilt für die zu verwendenden Materialien, die Verwendung von Lichtelementen, Fassadenfarben etc. Das muss nicht schlecht sein, es birgt aber die Gefahr, dass die Bauherren hier wieder kreativ werden. Immerhin - alle Maßnahmen sind mit dem Denkmalschutz abzuklären, in diesem Bereich sehr sinnvoll.