Das mit dem Zusatzgeländer liegt wohl daran, dass es eine Art Neubau ist durch die Verbreiterung und somit der Bestandsschutz entfällt.
Zuvor war ja auch noch der Zwischenfall auf der Carolabrücke, wo ein Kind mit dem Kopf durch die Streben des Geländers durch ist. Aber da gilt Bestandsschutz war damals die Aussage. Nach heutigen Gesetzen müsste ansonsten auch dort der Abstand der Streben kleiner sein.