Für die Bauunternehmen gehts bei den Unfallszahlen um echtes Geld. Betriebe mit überdurchschnittlich hoher Unfallbelastung werden entsprechend stärker am Gesamtbeitragsaufkommen der Bauberufsgenossenschaft beteiligt. Unternehmen dagegen, die nicht oder nur unwesentlich am Unfallgeschehen beteiligt sind und somit keine oder nur geringe Aufwendungen verursachen, werden dauerhaft entlastet. Und da Hochbau noch immer sehr hohe wenn auch rückläufige Unfallzahlen aufweist, sind die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung ein echter Kostenfaktor.
Überschreitet ein Unternehmen die durchschnittliche Unfallbelastung, führt dies zu einer Erhebung eines linear ansteigenden Zuschlages bis einem Höchstzuschlag von 30 % des Umlagebeitrages. Der Höchstzuschlag wird fällig, wenn die Eigenbelastung eines Unternehmens das Dreifache der Durchschnittsbelastung aller Unternehmen erreichte oder überstieg. Neuerdings wird der Zuschlag in Abhängigkeit zum langfristigen Unfallgeschehen gestaffelt je länger ein Unternehmen zuschlagsfrei geblieben ist, desto geringer wird der Höchstbetrag, wenn es dann zu einem zu berücksichtigenden Unfall kommt.