Ich hab mal noch eine Frage. Wisst ihr inwiefern ein Architekt beim gestalterischen Entwurf einer Fassade in flächendenkmalgeschützten Bereichen zwingend erforderlich ist? Dem Vernehmen nach wurde beim vorliegenden einfältigen Entwurf nicht wirklich einer beteiligt...
Ein Architekt, zumindest aber ein bauvorlageberechtigter Ingenieur, ist bei jedem Genehmigungspflichtigen Vorhaben und damit jedem Neubau erforderlich.
Architekten verfügen aber über die unterschiedlichsten Fähigkeiten und Ansichten, unterliegen meist diversen Abhängigkeiten, von den Geschmäckern der Betrachter mal ganz zu schweigen. Heute ist es z.B. gängige Praxis, dass sich Investoren / Bauträger bzw. Baufirmen eigene vorlageberechtigte Architekten einstellen.
Das Flächendenkmal bezieht sich vordergründig auf den Erhalt vorhandener Bauten sowie der Wahrung der Städtebaulichen Strukturen. Die Bewertung von Fassaden obliegt dann der individuellen Einschätzung im einzelnen Projekt, wobei die Einflussmöglichkeiten der Träger öffentlicher Belage doch eher eingeschränkt sind.
Außerdem steht aus meiner Sicht in einer Region wie Chemnitz dann immer die Frage "Investition oder keine Investition". Die Investoren stehen ja hier leider nicht Schlange und man kann sich den besten Entwurf aussuchen. Wobei sich dann immer wieder die Frage stellt "was ist eigentlich gut und was nicht?"