Sorry Carlo, das ist einfach falsches Halbwissen, ich will das hier nicht juristisch aufblähen aber so kann man das nicht stehen lassen. Daa galt schon für deine vorherige Behauptung bzgl Bundesstraßen und auch hier.
Das Land Berlin hat das Recht den Verlauf stadtplanerisch zu ändern, falls der Bund keine stichhaltigen Einwände hat. Dabei ist er in der Beweislast. Das ist sogar einklagbar. Dem Bund ist schlechthin egal, wo die B2 in Zukunft in Mitte verläuft und schon gar nicht wird mit solch einer Petitesse der Bundesgesetzgeber beschäftigt.