Bebauungsplan Nr. 845 Ä -Ehem.Hauptpost/Zeil 1. Änderung
^Komme gerade von der Sitzung des OBR im Gallus:
Laut Frau Vogel von der Stadt Frankfurt handelte es sich bei dieser um eine "frühzeitige (nicht verpflichtende) Bürgerbeteiligung nach § 3 BauGB"
Demnach gibt es zu den h i e r von Schmittchen aufgeführten Punkten sowie zu den dort gezeigten Renderings einige (kleinere) Änderungen:
Zunächst die (wohl aktuellste!?) Visualisierung vom Flyer der Veranstaltung, wo sich insbesondere im oberen (80m)-Turmbereich geringfügige Änderungen ergaben:
Desweiteren wurde die Zahl der Wohnungen mit insgesamt 171 angegeben, wovon 51 (davon 12 für € 9,10/ 31 für € 11,90 sowie 8 für € 14,00) zwischen 10 und 20 Jahren mietpreisgebunden werden sollen. Die Ateliers sollen im oberen Bereich von Bauteil 3 entstehen, die 18m tief, stützenfrei und 4,50m bis 6m hoch werden sollen.
Das mit interessanteste sind die in einem Querschnitt (Bilder folgen) angegeben Höhen von Corpus Sireo wie folgt:
- Bauteil 1 = 40,20 m
- Bauteil 2 = 77,50 m - mit Technikaufbauten 83,10 m!
- Bauteil 3 = 50,17 m - mit Technikaufbauten 52,17m
Das Planungsgebiet ist bislang noch als Kerngebiet (MK) festgesetzt. Angestrebt wird eine Festsetzung als Wohn- oder Mischgebiet.
(sorry für Handyqualität!)
In einer Studie wurden die Gebäudehöhen hinsichtlich der Verschattung des Umfeldes untersucht und als verträglich erachtet. Ein Windfeldgutachten ist noch in Bearbeitung. Beide Studien sind bei der Offenlage einsehbar!
Kleiner Wehmutstropfen ist die folgende publizierte zeitliche Abfolge der weiteren Schritte:
- Aufstellungsbeschluss --> vorauss. 5/2015
- Rechtsplanentwurf --> gleichzeitig wie Aufst.beschluss
- Offenlage --> vorauss. 7/2015 (wenn keine weitere OL wegen Änderungen)
- Abwägung --> 10/2015
- Satzungsbeschluss --> 6/2016
Erwähnenswert wäre mMn der Auftritt eines "Wutbürgers", der selbst Eigentümer der oberen Etagen des Skylight-Wohnturmes ist und auch die anderen Eigentümer desselben vertritt. Zunächst teilte dieser mit, er begrüße grundsätzlich die neue Bebauung an der Stiftstrasse sowie auch dem Rundschau-Gelände, gab aber die Höhe von 80m zu bedenken. Es werden massive Sichtbeeinträchtigungen sowie Verschattungen (insbesondere einer Aula/PLAZA im EG-Eingangsbereich des Skylight) befürchtet. Auf meinen Einwand, ob sich denn die Eigentümer des Skylight beim Kauf ihrer Wohnungen damals auch diese Gedanken bzgl. ihrer "verschatteten" Nachbarn gemacht hätten, durfte er (da er schon zeitlich überzog) nicht mehr antworten...