Spam 21: Der frei nach Google-Übersetzer-Thread

  • Spam 21: Der frei nach Google-Übersetzer-Thread

    Abgetrennt von S21-GD. Hier können wilde bis abwegige oder dafür gehaltene Thesen zu S21 oder auch zu anderen Projekten disputiert werden. Bitte den Spam-Charakter des Threads ernst nehmen.


    zu *1206:
    Stuttgart 21 - der erste Tiefbahnhof der Menschheit. Die Weltsensation.

    Wenn das mal stimmen würde. Nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fällt er dann nicht mehr unter die Kategorie "Bahnhof".

  • Das steht da nicht drin. Vielleicht liest Du Dir den Text einmal laut vor (das hat dem einen oder anderen schon mal geholfen) und überlegst selber ein bisschen, statt ständig irgendwelchen Gerüchten auf Drehscheibe oder Pseudo-Gutachten von Nichtjuristen hinterher zu hecheln. Du schaffst das, ich drücke Daumen.

  • Danke für die Ermunterung. Werde mal schauen, ob es die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) auch als Hörbuch gibt.

  • "Bahnhof, oder nicht Bahnhof? Das ist hier die Frage"

    ..., frei nach Shakespeare.


    Wir kennen ja die Diskussion um da Bahnsteiggefälle, respektive dessen Steigung, je nach Blickwinkel. Die Gegner sagen: "Saugefährlich", die Befürworter: "Na und? Gibt's auch woanders", z.B. S-Bahnhalt Feuerbach. Eine Ausnahmegenehmigung beendet den Streit. Bei der Diskussion ist aber untergegangen, dass die ihren Preis hat. Züge dürfen an den Tiefbahnsteigen nicht mehr die Fahrtrichtung wechseln (wobei eine Bremsprobe vorgeschrieben ist). Damit können sie nicht in Stuttgart enden, sondern müssen in einer Leerfahrt weiterfahren, um z.B im Rangier- und Abstellbahnhof Untertürkheim den Fahrrichtungswechsel vorzunehmen und von neuen für die Gegenrichtung in den Tiefbahnhof, oder besser Tiefbahnhalt, für die Gegenrichtung einzufahren.


    Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)


    § 4 Begriffserklärungen
    (2) Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder
    wenden dürfen. ...


    Ich denke aber, man wird nach 2020 aus historischen Gründen den Namen Hauptbahnhof Stuttgart weiterführen wollen.

  • Ein Tipp für jeden, der es noch immer nicht gecheckt hat: "oder" gilt es juristisch zu lesen, und gerade nicht im Nullcheckersinn. Weitere Diskussionen zu diesem Scheinproblem gerne im neuen Thread "Spam 21: Dr. Dr. Alfs Shakespeare-Thread".


    P.S.
    Ach ja, übrigens geht das Wenden im S21-Bahnhof grds. auch (Feststell-, ggf. zusätzlich Handbremsen).


    Alles - warum auch nicht - Null Problemo.

  • Im PF-Beschluss hat das EBA betont, daß die Gleisneigung genehmigbar ist, da ja nur Haltestellenähnlicher Betrieb vorgesehen ist. Damals war aber von Doppelbelegungen keine Rede!


    Ergo die ganzen Zugverändernden Maßnahmen, wie Kopf-machen, verstärken, schwächen usw. nicht vorgesehen sind.
    Was die Bremsprobe betrifft, so ist richtig, daß die vereinfachte Bremsprobe -beim Kopfmachen- mit speziell geschulten Personal unter erhöhtem Aufwand prinzipiell möglich ist, dann sind aber selbst die 32 Züge/h Makulatur.
    Die aufwändigere Bremsprobe, wenn eine Lok getauscht, oder an den Wägen was umzustellen ist, daür gibt es die Aussnamhme aber nicht.


    Der Vergleich mit S-Bahn-Halt Feuersee ist nicht gerade clever. Dort können sich keine Züge in derselben Richtung begegnen, so daß ein wegrollender Zug nicht in den angrenzenden Fahrweg eines passierenden Zuges rollen kann. Zudem ist dort auch nicht ein Zug 20min vor Abfahrt bereitgestellt wie die IC nach Mannheim.


    Wenn alles null-Problemo wäre, weshalb haben dann die Lokführer eine Klage angekündigt? - Das dumme nur, daß sie erst bei betroffenheit die Klage einreichen können, wenn also der erste Zug durch den Tiefbahnhof fahren soll.


    Also ganz so Problemlos wie in den hochglanzprospekten der schönen Werbewelt sieht das auch nicht aus.

  • Ach ja, übrigens geht das Wenden im S21-Bahnhof grds. auch (Feststell-, ggf. zusätzlich Handbremsen).

    "Gehen" ist nicht das Problem, sondern "dürfen" im regulären Betrieb. Kefer äußert sich nur zu Ersterem

  • Ing22
    Damals war aber von Doppelbelegungen keine Rede!
    Doppelbelegungen sind doch üblich. Warum sollte das Eba das gerade bei S21 vergessen haben?


    Wenn alles null-Problemo wäre, weshalb haben dann die Lokführer eine Klage angekündigt?
    Warum "die Lokführer"? Die GDL. PR machen die immer ganz gerne, wobei sie aber sonst üblicherweise immer mit Streik in den Sommerferien drohen.


    Hier ein StZ-Artikel mit Bart zu der Uralt-Thematik, die in regelmäßigen Abständen in anderen Foren kursiert, wenn wieder einmal die Themen ausgehen. Ingolstadt Nord mit 2% Gefälle gibt es schon.


    Alf
    Wenden im "regulären" Betrieb bei einem Durchgangsbahnhof wäre in der Tat eher ungewöhnlich ;)


    Das Dürfen folgt aus dem Planfeststellungsbeschluss.


    Um wieder auf Dein Ausgangshadern zurück zu kommen: Auch Ing22 geht offenbar davon aus, dass der S21-Bahnknoten alle Voraussetzungen eines "Bahnhofs" im betriebstechnischen EBO-Sinn erfüllt.

  • Im PF-Beschluss hat das EBA betont, daß die Gleisneigung genehmigbar ist, da ja nur Haltestellenähnlicher Betrieb vorgesehen ist. Damals war aber von Doppelbelegungen keine Rede!.


    Bei der Doppelbelegung muss man unterscheiden zwischen


    (1) --------->>-------->>----------
    und
    (2)-----------><-------><---------


    (1) wäre formal kein Problem, ruft aber die Lokführergewerkschaft auf den Plan.
    (2) geht jedoch gar nicht, weil die Züge im Bahnhof eine Richtungsänderung vornehmen müssten.

  • Ing22
    Doppelbelegungen sind doch üblich. Warum sollte das Eba das gerade bei S21 vergessen haben?


    Doppelbelegungen sind immer eine Notlösung. Weshalb ein Durchgangsbahnhof, um schnell einfahren zu können, wenn dann wegen Doppelbelegung noch langsamer eingefahren werden muss.:Nieder:
    Da ist das Kopfmachen im Durchgangsbahnhof bei Linien, die dort enden durchaus häufiger. Z.t. werden ganze Durchgangsbahnhöfe im sog. "Doppelkopfbetrieb" betrieben.




    ein StZ-Artikel mit Bart zu der Uralt-Thematik, die in regelmäßigen Abständen in anderen Foren kursiert, wenn wieder einmal die Themen ausgehen. Ingolstadt Nord mit 2% Gefälle gibt es schon.


    Der Arikel endet mit "Menschliches Versagen bleibt" ... es ist Aufgabe der Sicherheitssysteme, menschliches Versagen abzufangen, so daß menschliches Versagen zu keinem Unfall führt. Das ist bei S21, durch Aufhebne der 2,5 Promille- Vorschrift nicht mehr gegeben. - Genau der Grund wo die Lokführer einhaken, auf Ihnen liegt dann eine Überhöhte Verantwortung.


    Ingolstadt-Nord... der Zweitbahnhof einer 125000 EW-Stadt mit dem einzigen Großbahnhof einer 600000EW-Landeshauptstadt zu vergleichen. Kategorie vs. Kategorie 3. Und er wird doch tatsächlich 3 Linien im 2 Stundetakt bedient, dazu 5 mit einzelnen Zügen am Tag. Der Verkehr liegt wahrscheinlich deutlich unter dem der Haltestelle Feuersee.




    Um wieder auf Dein Ausgangshadern zurück zu kommen: Auch Ing22 geht offenbar davon aus, dass der S21-Bahnknoten alle Voraussetzungen eines "Bahnhofs" im betriebstechnischen EBO-Sinn erfüllt.


    *Danke für den Versuch der rhetorischen Umarmung, aber ich schreibe doch selbst was mein Standpunkt ist*


    Daß konkret ich nichts dazu geschrieben lag daran, daß es mir vorhin zu mühselig war, die EBO nochmals zu konsultieren. Aber danke- da ist mir jetzt was in`s Auge gesprungen. Im EBO-Sinne hängt S21 im Nirwana, da weder die Bahnhofsdefinition korrekt erfüllt wird (nur mit Behelfsregelung der Richtlinie zur Bremsprobe- Worauf die Keferantwort sich ja bezieht), noch in die Kategorie Haltestelle passt.
    Ich gehe mal davon aus, daß die EBO-Schreiber sich nicht vorstellen konnten, daß solch eine Krankheit mal in ihr Regelwerk klassifiziert werden soll.

  • Doppebelegungen: Du weichst aus. Woher weißt Du, dass Eba Doppelbelegungen nicht berücksichtigt hatte?


    Lokführer: Ich hoffe doch, dass diese ihrer Verantwortung gerecht werden. Wenn sie schon großes Muffelsausen bei einer Steigung von 1,5% haben - bei so wenig Selbstbewusstsein sollte sich der eine oder andere fragen, ob er den richtigen Job gewählt hat.


    Ingolstadt: Ich sehe schon, der Vergleich ist Dir unangenehm. Ich meine, es gibt auch z.B. in Italien, Spanien und Japan genug Bahnhöfe mit einigem Gefälle. Ich werde recherchieren.


    EBO: Leider hast auch Du offenbar das Wörtchen "oder" nicht juristisch verstanden. Es kommt daher nicht einmal auf das Wenden an. S21 lässt sich eigentlich problemlos unter den EBO-Bahnhof subsumieren.

  • Wie ich aus zuverlässiger Quelle erfahren habe, planen Außerirdische am 19. März 2021 die vollständige Zerstörung des unterirdischen "Bahnhofs". Die Bevölkerung ist vollkommen schutzlos ausgeliefert, Verkehrungen werden nicht getroffen. Im Planfeststellungsbeschluss steht dazu natürlich nichts. Wir werden alle sterben!


    Ich fordere den sofortigen Baustopp! Weitere Konsequenzen müssen gezogen werden, i. e. endlich müssen Köpfe rollen.

  • Also, da sind wieder die phantasievollen Gerüchte von DSO, allerdings ohne die Erwiederungen dort gelesen zu haben. Eine Wende am Hbf wird auch zukünftig keine probleme machen, da dafür ein Test des Führerstandsbremsventils reicht, da stört das Gefälle nciht wesentlich. Zum stärken, schwächen und Zusammenstellen von Zügen muss man das machen, was die EBO in solchen Fällen im Gefälle vorsieht - den Zug gegen wegrollen sichern. Moderne Züge haben dafür Federspeicherbremsen als Feststellbremsen, welche bei dem geringen Gefälle auch ausreichen, älteres Rollmaterial hat dafür Handbremsen. Und wenn garnichts anderes Hilfts gibts Keile zum Unterlegen.
    Geht nicht gibts nicht in dem Fall - und Gerüchteküche hilft da auch nicht weiter. Übrigens, der Tiefbahnhof in Zürich bekommt auch Gefälle, nicht über die ganze Länge aber in gleichem oder grösserem Umfang als in Stuittgart - und ist dazu noch gebogen. Aber die Schweizer dürfen das, das ist ja nicht S21.

    • Wenden geht technisch immer, sogar bei einem Milchkannenhalt, ist für den Betrieb im Stuttgarter Tiefbahnhof nur nicht zugelassen.


    • Zürich ist ein Kombibahnhof. Auf den Durchgangsbahnhofsteil ist man beim Richtungswechsel gar nicht angewiesen.
  • das unter- (oder doch außer-?)-irdische Projekt S21 ist eh dem Ende nahe - zwei GRÜNE reichen schon aus um den Tiefbahnhof/Haltepunkt zu beerdigen, befürchtet der Brezelgourmet Strobl (CDU).


    http://www.stuttgarter-nachric…e0-a2c9-1d168d398497.html


    I lol'd.


    Wagahai: bitte das "juristisch gelesene oder" kurz für Naturwissenschaftler mit mathematischem Hintergrund erläutern. Denen fehlt nämlich beim EBA-Satz die Klammerung und checken das demnach Null.


    siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Boolesche_Algebra

    2 Mal editiert, zuletzt von hans.maulwurf () aus folgendem Grund: ein &quot;e&quot; zuviel