Warum wird hier im Zusammenhang mit den Plattenbauten in der Wilhelmstraße von "Nachkriegsarchitektur" gesprochen? Diese Gebäude wurden Mitte/Ende der 1980er Jahre errichtet. Welcher Krieg war da gerade vorbei???
Es war wenn, dann "Nobel-DDR-Architektur". Und warum sollte man das nicht erhalten, aber auch etwas "pflegen"? Niemand verlangt doch, dass so etwas neu errichtet werden soll. Aber alles abreisen, nur weil es eine Platte ist, ohne tieferen städtebaulichen Sinn, wäre doch grotesk.
Wilhelmstraße - Plattenbaumoderne vs Neubebauung
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Das mit den Einzelhandelsflächen im EG ist in der Tat positiv zu bewerten! Hat der neue Bau allerdings auch.
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WIlhelm
also, ich war eben mal auf den im Forum genannten Webseiten...man mag mich totschlagen...aber mir gefällts!,-)
Innovationscenter?
Innovationscenter...wofür denn?
Ein weiteres, das vom Steuerzahler zu finanzieren und zu unterhalten ist?
Ich dachte, diese Aufgabe würde vom "Haus der Zukunft" beim Hauptbahnhof erledigt?Dokumentationscenter zur Ermordung der Juden?
Ich weiß ja nicht, wie es anderen geht...aber langsam ist auch mal mit Denkmalen für die unterschiedlichsten Opfer der Nazi-Diktatur alleine in der Hauptstadt auch mal gut..und das sage ich, obwohl ich selbst auch eines der Opfer der Nazis wäre...(und einer meiner Großväter im KZ umgekommen ist)...wenn die noch am Ruder wären. -
Die ganze Debatte ist schon deshalb relativ sinnlos, weil es zur Zukunft dieses Gebietes einen Konsens gibt, der von allen relevanten Parteien getragen wird. Das Gebiet soll als herausragendes Ensemble der Spätphase der DDR in seiner städtebaulichen Eigenart erhalten bleiben. Daher hat die Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 16. Juni 2016 eine Erhaltungsverordnung für das Gebiet beschlossen, die den Abriss der Plattenbauten untersagt.
http://www.berlin.de/ba-mitte/…ersion_vom_30_05_2016.pdf
Zu dieser Erhaltungsverordnung gibt es ein ausführliches Gutachten zur Bedeutung dieses Gebietes. Ansonsten hat Camondo völlig Recht, dass dieses Gebiet sehr differenziert mit der Geschichte umgeht. Der Architekt Helmut Stingl hatte damals umfassende Studien zur Geschichte dieses Gebietes betrieben, die Materialien sind in den Wissenschaftlichen Sammlungen des IRS in Erkner vorhanden. Die U-förmigen Höfe sind tatsächlich eine Reminiszenz an die Palais aus der Barockzeit, und der Kindergarten wurde ganz bewusst an die Stelle der Galerie der Reichskanzlei gesetzt.
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Gewollt und nicht gekonnt kann man dazu nur sagen. Letztendlich sind es billige, "innenstadttaugliche" Plattenbauten, wie sie landauf landab während des spätsozialistischen Siechtums in Innenstädte und Altstädte ohne Rücksicht auf Verluste geknallt wurden. Man kann doch nicht ernsthaft behaupten, hier wurde verantwortungsvoll mit der Geschichte des Gebietes umgegangen. Tabula rasa hat man gemacht, nix anderes.
Stehen die Gebäude denn jetzt offiziell unter Denkmalschutz? Darüber entscheidet ja nun nicht die BVV Mitte.
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Es lohnt sich wirklich nicht hier weiter zu diskutieren. Es dreht sich immer wieder im Kreis. Klarenbach hat hier klärende Worte geschrieben.
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^^^ Hab ich das jetzt richtig verstanden? Nur weil Parteien einen Konsens gefunden haben und nur weil eine Bezirksverodnetenversammlung etwas beschlossen hat, ist jetzt die diesbezügliche Diskussion sinnlos? Scheint mir ein sehr spezielles Demokratieverständnis zu sein ...
Ok, entscheiden müssen letztlich immer die in Verantwortung stehenden Politiker, aber die Bürger oder meinetwegen auch das Volk (heute nicht mehr der große Lümmel, sondern der Souverän) sollten schon offen und frei darüber diskutieren, ob das, was die Damen und Herren Abgeordneten da so beschlossen haben, wirklich der Weisheit letzter Schluss ist!
Und wenn man denn ne Diskussion unbedingt sinnlos finden will, zwingt einen eigentlich niemand, sich daran zu beteiligen ...
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Abriss Wilhelmstraße / Französische Straße
Aktuelles Bild vom Abriss Wilhelmstraße / Französische Straße:
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aus aktuellem Anlass zu Backsteins Abrissbild:
F. Schiller, Ode an die Freude:
Freude, schöner Götterfunken, Tochter aus Elisium,
Wir betreten feuertrunken, Himmlische, dein Heiligthum.Wahrlich ein Wunder, dass noch mal ein Stück real-existierende sozialistische Platte verschwinden darf, und das bei einem sich konstituierendem Rot-Rot-Grünem Senat.
Nicht, dass die Nachfolgearchitektur wirklich ein Meisterwurf ist, aber allemal besser als diese langweiligen Plattenbauten, von denen gleich fünf Stück in jener Straße existieren.
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Also erstens hat der Abriss nichts mit dem sich konstituierenden neuen Senat zutun, zweitens waren diese Plattenbauten im Gegensatz zu vielen anderen - gerade nicht langweilig und drittens gibt es sowohl wegen des Abrisses, als auch wegen des Neubaues keinen Grund, eine Ode an die Götter anzustimmen.
Ich hoffe, dass die anderen Plattenbauten in der Wolhelmstraße noch eine weile erhalten werden und vielleicht zumindest einer der Blöcke qualitativ hochwertig und trotzdem kreativ saniert wird.
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Daher hat die Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 16. Juni 2016 eine Erhaltungsverordnung für das Gebiet beschlossen, die den Abriss der Plattenbauten untersagt.
Ein Blick in das Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung.
Erhaltungsverordnungen beruhen auf §172 Abs. 1 BauGB.
Erhaltungsverordnungen dieser Art konkret auf § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB:"Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt
der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen"; das ist kein Verbot, wie Klarenbach das in seinen eigenen Worten behauptet ("untersagt" ist die genaue Wortwahl gewesen), solch ein kategorisches Verbot steht, mit Verlaub, einer Bezirksverordnetenversammlung nämlich schlicht nicht zu, vermutlich nicht einmal dem Bundestag, es macht den Abriß vorliegend lediglich genehmigungspflichtig.Und dazu steht im Volltext allgemein verständlich unter § 172 Abs. 3 BauGB:
"In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist."; wobei in den Kriterien nach "insbesondere.." auch schon vom Gesetzgeber intendiert ist, in welche Richtung die "städtebauliche Bedeutung" gehen muss, das muss schon mehr sein als Veränderungsmüdigkeit oder "weil wir das halt so wollen", es müssen handfeste, von Fachleuten objektiv attestierte, Gründe von der Erheblichkeit zB einer künstlerischen Bedeutung vorliegen.Und schon, wenn dies nur in Zweifel steht, muss - das Eigentumsrecht bzw. die Eingriffsschranken in das Grundrecht am Eigentum gebieten dies verfassungsrechtlich - in der zuständigen Baubehörde für die Abrißgenehmigung entschieden werden. Überschneidungen in o. g. Gesetzeswortlaut mit den Landesgesetzen zum Denkmalschutz sind im Übrigen kein Zufall, im Grunde kann eine Abrißgenehmigung nur abgelehnt werden, wenn es sich bei den Gebäuden, die abgerißen werden sollen, um sowas wie "verkappte Baudenkmäler" handelt, bei denen es entweder wegen Kleinigkeiten nicht zum Denkmalstatus gereicht hat oder die der Denkmalschutz noch nicht "entdeckt" hat. Die Genehmigungspflicht hat in der Hinsicht auch die Funktion einer "Vorwarnung" der Fachbehörden, sodass diese nicht wegen einer "durchgewunkenen" Abrißgenehmigung vor vollendete Tatsachen gestellt werden und sich zB nochmal überlegen können, ob sie einen Bau nicht doch unter Denkmalschutz stellen können/wollen/sollen.
Offenkundig sind die Behörden hier zum Ergebnis gekommen, dass die Abrißgenehmigung erteilt werden musste. Demokratie ist keine Mehrheitsdiktatur, in der sich der Einzelne alles vorschreiben oder verbieten lassen muss, nur weil eine gewählte Volksvertretung das gerne mehrheitlich so hätte.
Man kann natürlich dennoch weiterhin über das Pro/Kontra diskutieren, aber per rechtlichem Zwang wird sich ein Erhalt der Platten - offenkundig! - nicht gegen den Willen der Eigentümer durchsetzen lassen.
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Hervorhebungen sind so eine Sache für sich. Wählt man sie anders, entsteht ein anderer zusammenhang:
Und dazu steht im Volltext allgemein verständlich unter § 172 Abs. 3 BauGB:
"In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist."; wobei in den Kriterien nach "insbesondere.." auch schon vom Gesetzgeber intendiert ist, in welche Richtung die "städtebauliche Bedeutung" gehen muss, das muss schon mehr sein als Veränderungsmüdigkeit oder "weil wir das halt so wollen", es müssen handfeste, von Fachleuten objektiv attestierte, Gründe von der Erheblichkeit zB einer künstlerischen Bedeutung vorliegen.Das "oder" gibt doch an, dass es keiner geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung bedarf.
Die Theorie ist ohnehin Makulatur. In der Praxis wird eine Erhaltungssatzung mit dem Ziel des Erhaltes aufgestellt. Die zuständigen Sachbearbeiter und Amtsleiter sind da weisungsgebunden und werden (wenn nicht am Schreibtisch eingeschlafen) durchziehen, was Politik und Verwaltungsspitze verabschiedet haben. Als Begründung kann dann Folgendes herangezogen werden:
Zitat von KlarenbachDer Architekt Helmut Stingl hatte damals umfassende Studien zur Geschichte dieses Gebietes betrieben, die Materialien sind in den Wissenschaftlichen Sammlungen des IRS in Erkner vorhanden.
Das erfüllt auch die Forderung nach:
Zitat von Pumpernickelhandfeste, von Fachleuten objektiv attestierte, Gründe von der Erheblichkeit zB einer künstlerischen Bedeutung vorliegen.
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Das ist keine "Theorie" sondern die Rechtslage. Deine Theorie, um deinen Duktus zu übernehmen, hat nur das Problem, dass es halt offensichtlich (!) doch nicht so ist, wie du behauptest. Oder wie lässt sich deine Theorie mit dem realexistierenden Abriß in Deckung bringen?
Tatsächlich handelt es sich hier sogar um eine Sondersituation, denn die Abrißanzeige hierfür erfolgte schon lange vor Inkrafttreten der Erhaltungsverordnung. Da der Abriß dann aber lange nicht erfolgte, hätte die Behörde zu einer Neubewertung kommen können. Dass sie mögliche Rechtsmittel aber nicht genutzt hat legt doch sehr nahe, dass die Behörde selbst zu dem Schluss gekommen ist, dass da nichts zu machen ist.
Zusätzlich kommt noch hinzu, dass es zwar Parallelen zum Denkmalschutz gibt, aber es sich eben nicht um Denkmalschutz handelt. Geschützt ist nicht das einzelne Gebäude, sondern ein bestimmtes Ortsbild (s. o.), für das ein einzelner Bau quasi nur "Mittel zum Zweck" ist. Wenn nun ein Gebäude im Bestand durch einen Neubau ersetzt werden soll, der ein bestimmtes Ortsbild nicht stört, ggf. sogar fördert, wird der Ermessensspielraum nochmal kleiner (hier wird ja ein Neubau geplant, der ebenso Blockrand aufweist, die Traufhöhe aufnimmt, sich "einfügen" wird).
Das "schöne" an der Situation ist der Rutschbahneffekt. Dadurch, dass nun solch eine Lücke in diese Typenbebauung gerißen wurde, lassen sich die verbleibenden Typenbauten umso schwieriger über die Schiene, dass hier ein geschlossenes Ensemble vorhanden wäre, erhalten. Die Erhaltungsverordnung läuft damit ziemich in's Leere.
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Oder wie lässt sich deine Theorie mit dem realexistierenden Abriß in Deckung bringen?
Tatsächlich handelt es sich hier sogar um eine Sondersituation, denn die Abrißanzeige hierfür erfolgte schon lange vor Inkrafttreten der Erhaltungsverordnung.
Frage beantwortet?
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Ich will ja der morgigen Veröffentlichung des Koalitionsvertrages nicht vorgreifen, aber soviel schon: Der neue Senat ist entschlossen, den Abriss von preiswerten Wohnungen überall in Berlin zu verhindern. Zu diesem Zweck werden gleich mehrere "Brandwände" eingezogen. Gleichzeitig wird es Bemühungen geben, den Wohnungsbestand der landeseigenen Wohnungsgesellschaften massiv zu erweitern.
Ich denke daher, dass die Wohnungen an der Wilhelmstraße noch in dieser Legislaturperiode von der WBM erworben und von dieser dann behutsam saniert werden. -
Frage beantwortet?
Da der Abriß dann aber lange nicht erfolgte, hätte die Behörde zu einer Neubewertung kommen können. Dass sie mögliche Rechtsmittel aber nicht genutzt hat legt doch sehr nahe, dass die Behörde selbst zu dem Schluss gekommen ist, dass da nichts zu machen ist
Dementsprechend: nein, nicht beantwortet.
Wäre es so, wie du sagst, mit dem "durchziehen", hätte die Behörde zwischenzeitlich noch Rechtsmittel nutzen können. Die Abrißanzeige erfolgte vor Jahren. -
Ich denke daher, dass die Wohnungen an der Wilhelmstraße noch in dieser Legislaturperiode von der WBM erworben und von dieser dann behutsam saniert werden.
Das ist auch der einzige "saubere" Weg, wenn man diese unbedingt erhalten möchte. Wenn es dafür politische Mehrheiten gibt, dann ist das dann halt so.
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Ich kenne mich da ja nicht so aus, aber was ist, wenn die jetzigen Besitzer der Häuser Phantasiepreise aufrufen?
Die WBM wird doch nicht zu jedem Preis kaufen, oder? Schon die Grundstücke sind ja in der Lage so viel wert, dass es sich für Investoren lohnt, das Bestehende einfach abzureißen und neu zu bauen. Der Preis der dabei "hinten" rauskommt, wird ja trotzdem bezahlt. Andersherum: Wenn die WBM zu Marktpreisen kauft, können keine "bezahlbaren" Wohnungen rauskommen, zumal wenn dann noch renoviert werden muss. -
^ sicher, so ein Verhalten wäre von geradezu absurder Ideologie und Schaufensterpolitik geleitet.
Man wird an Stellen Ankaufen, wo es wirtschaftlich einigermaßen Sinn macht und auf eigenem Grund bauen. Verdichtungen sind ja in guten Lagen massiv möglich. Frauv Lompscher wird noch manches Gefecht mit ihrer Klientel austragen müssen, wenn sie neue Wohnbauten in die Zwischenräume drückt. Das wird jedenfalls interessant.