Danke für den Fund. Der Entwurf ist leider ein brutaler Schlag in die Magengrube. Ein unförmiger Klotz der vieles das heutzutage sonst so an Unsäglichem entsteht sogar noch unterbietet. Da schmerzt der Abriss des Altbaus gleich noch viel mehr.
Sonstige Bauprojekte südlich des Mains
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Neubau doppelstöckige Sporthalle für den Landessportbund Hessen
Nordöstlich vom aktuellen Sitz des DFB, Otto-Fleck-Schneise 4, lässt der Landessportbund Hessen zur Zeit eine doppelstöckige Sporthalle errichten. Die Halle ersetzt einen inzwischen abgerissenen Bau von 1973, sie wird 48 Meter lang, 45 Meter breit und 15,5 Meter hoch. Nach einer Pressemitteilung soll sie am 15. Oktober 2019 in Betrieb gehen.
Bild: Schmittchen -
Neuentwicklung Schaumainkai 69
Das mit einem älteren Bürogebäude bebaute Grundstück Schaumainkai 69 (SV) wurde an die LBBW Immobilien verkauft. Das Areal liegt am Museumsufer, an der Ecke zur Rembrandtstraße, zwischen Liebieghaus und Städel. Geplant ist eine Neuentwicklung, auf dem knapp 5.000 Quadratmeter großen Grundstück sollen gemäß einer Pressemitteilung ab 2020 Wohnungen entstehen.
Das Areal liegt im Geltungsbereich des seit 1999 wirksamen Bebauungsplans Nr. 419 "Malerviertel", die Begründung gibt es hier. Ungefähr die Grundstücksgrenzen auf einem Luftbild:
Geobasisdaten: © Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 06.2018, © Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation / Markierung: Schmittchen -
Der B-Plan 419 lässt an dieser Stelle fünf Vollgeschosse und eine GRZ von 0,6 zu, d.h. die Grundfläche dürften rd. 3.000 m² sein. Bisher sind Wohnungen dort ausnahmsweise zulässig ab dem 1.OG (davon könnte befreit werden) gebaut werden darf in dem durch die Baugrenze markierten Baufenster. Daraus lässt was Schönes machen, ohne dass man den B-Plan ändern müsste.
© Stadtplanungsamt Frankfurt am Main -
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^ Wenn ich mir das so anschaue, kann eigentlich nur ein absehbarer Abriss der ESSO geplant sein. Wer kauft denn sonst eine Wohnung im ersten Stock mit Blick auf acht Zapfsäulen? Ungeachtet dessen: Auch aus Emissionsgründen kann ich mir nicht vorstellen, dass Wohnbabauung so nah an Gefahrgut heutzutage noch genehmigungsfähig ist. Früher waren Tanken neben Wohnbebauung ja nicht ungewöhnliches (Friedberger Platz, Sandweg, Hausen, etc.)...
Weiß da wer, was da geplant ist? -
Abbruch
Schräng gegenüber der von penultimo angesprochenen Esso-Tankstelle wird wohl bald ein Abriss erfolgen. An der Ecke Gartenstraße/Streesemannallee ist ein älteres, unspektakuläres Bürogebäude eingerüstet:
(schneller Handyschnappschuss)
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Also ich hoffe, das wird nicht abgebrochen. Ich arbeite nämlich darin.
Meines Wissens wird es saniert. -
Dann bist du wahrscheinlich besser informiert. Antal-Abbruch steht auf dem Schild am Gerüst, aber die machen ja durchaus auch mehr...
...nachgetrauert hätte ich dem Gebäude nicht! -
Wohngeno in Niederrad
Das Wohnprojekt Triftstraße Frankfurt Niederrad bewegt sich nun auch endlich weiter.
Nachdem hier im Frühjahr einige Rodungsabreiten durchgeführt wurden ruhte das große verlassene Grundstück an der Triftstraße zwischen Apostelstraße im Osten und Gerauer Straße im Westen weiter.
Im Sommer wurden dann einige Plakate aufgehängt die über das Projekt informieren sollen.
Nun verkündet der Facebookauftritt, das der Kampfmittelräumdienst Kontrolluntersuchungen gemacht hat und auf nichts Verdächtiges gestoßen ist.
Also könne man mit dem Bau beginnen, so der Facebookauftritt.
Der eigentliche Start sollte schon im Frühjahr 2018 stattfinden, ruhte jedoch.
Das die Wohngeno eG hier bauen will, steht schon länger fest und stand sogar schon auf der Kippe.
Laut eines Artikels der Frankfurter Neuen Presse vom 20.07.2107 „Stadt könnte Grundstück an der Triftstraße in Niederrad zurückfordern“ von Daniel Gräber gab die Stadt Frankfurt der Wohngeno 2011 das Grundstück als Erbpacht. Es existierte eine Baupflicht innerhalb von drei Jahren für die Wohngeno. Letztendlich haben sie de Wohngeno und die Stadt Frankfurt wohl doch noch geeinigt.
Die Wohngeno eG baute schon ein genossenschaftliches Haus am Riedberg und möchte nun hier 56 Mietwohnungen für über 100 Bewohner errichten (so die ausgehängenden Plakate).
Auch soll es Gemeinschaftsterassen und Räume für soziokulturelle Veranstaltungen geben. Im Erdgeschoss gebe es auch Platz für ein Café oder eine Fahrradwerkstatt so der Internetauftritt der Wohngeno eG.
In dem barrierefreien Mehrgenerationenhaus solle es auch eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Handicap und eine Studierenden-WG geben.
Zusätzlich soll über das Grundstück eine Verbindung auch „Gängelchen“ genannt zwischen Goldsteinstraße und Triftstraße entstehen.Umgesetzt werden soll das Projekt wohl von bb22 Architekten und Stadtplanungsbüro aus Frankfurt.
Auf Ihrer Internetseite finde ich dazu jedoch keine BelegeIch bin gespannt ob das genossenschaftliche Projekt nun wirklich beginnt oder doch noch weiter ruht.
https://wohngeno.org/projekt-betrift/
hier ein Link zum Internetauftritt der Wohngenohttp://www.fnp.de/lokales/fran…hnprojekts;art675,2814224
hier ein Link zu einem FNP Artikel bei dem ein Bild des Entwurfes zu sehen ist -
Auch an der Haltestelle Gerauer Straße
Neubauprojekt in der Triftstraße 49 in Niederrad.
Bevor die Baugrube ausgehoben wurde standen hier Garagen, die als Lagerfläche genutzt wurden.
Jetzt existiert die Baugrube mit dem Kran sicherlich schon seit 2 Monaten ohne dass etwas Neues passiert ist.
Entstehen sollen hier in einem fünf stöckigen Gebäude sieben Eigentumswohnungen, wobei die in der obersten Etage natürlich eine Penthouse-Wohnung wird.
Im Erdgeschoß entstehen Garagen.
Entwickelt wird das Projekt „Trift Fourtynine“ wohl von Pascal Becker Immobilien.
Mehr kann man sich zu dem Projekt natürlich auf den bekannten Immobilienseiten anschauen. -
Weitere Visualisierungen zu "BeTrift", dem im vorletzten Beitrag vorgestellten Wohnbauprojekt an der Triftstraße, nach Angabe der Genossenschaft das größte gemeinschaftliche Wohnprojekt in Frankfurt. Straßenseite:
Hofseite:
Bilder: bb22 architekten + stadtplaner / mainfeld-ffm / Wohngeno eGEin erst ein paar Tage altes Foto des Baugrundstücks gibt es hier. Zur Lage des Areals klicken.
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Danke sehr für das Einfügen der Bilder. Ich werde versuchen den Baufortschritt hier zu dokumentieren.
Ich denke das der Entwurf sich sehr gut in das Zickzack Straßenbild der Triftstraße einfügt.
Nicht so hübsch bleibt die Triftstraße aus meiner Perspektive leider trotzdem. -
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Mod: Die Fotos zur Kennedyallee 87 / Stresemannallee 28 finden sich jetzt im ausgegliederten Thread "Hochhausprojekt Kennedyallee / Stresemannallee".
-------------------Waidmannstraße 1
Nach Fertigstellung Anfang 2018 sind nun auch die Außenanlagen präsentationsfähig, nur der Rasen muss noch die anhaltende Dürreperiode überstehen. Weil es irgendwie ein gelungenes Gebäude geworden ist, hier ein Übersichtsbild mit Straßen und Bahntrassen:
Gartenstraße 134
Im Haus der Nephro- und Neurologen an der Ecke zur Stresemannallee geht es ausnahmsweise nicht um innere Werte, sondern um die Außenhaut. Antal ist mit der Demontage der Fassadenplatten beschäftigt. Mainolo vermutete in #617 einen Abbruch, winnetou korrigierte daraufhin. Nachfolgend ein Detail der Platten und eine Übersicht:
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Achenbachstraße 5
Noch ein paar neue Kleinigkeiten hinterher. Zum einen baut die katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius ihre Kindertagesstätte bis Oktober 2018 um. Bzw. hat sie nördlich ein zweigeschossiges Gebäude angebaut (ohne Bild), und zur Burnitzstraße entsteht eine Balkonanlage:
Die Kirche St. Bonifatius ist übrigens einen Besuch wert. Expressionismus vom Feinsten! Entstanden 1925 nach dem Entwurf des Architekten Martin Weber. Zu bewundern sind dort bspw. Details wie dieses Märchentörchen. Auch an der Kirche scheinen Arbeiten zu laufen, die sich aber wohl auf Instandhaltung/-setzung beschränken.
Achenbachstraße 4
In der Achenbachstraße 4 wurde kürzlich ein Aufstockungsprojekt abgeschlossen. Ein freistehendes Wohnhaus, das an sich schon hübsche Details wie bspw. runde Fenster, Klappläden und ein ausladendes Vordach hatte - siehe Google Street View -, wurde erweitert. Die zweigeschossig vorspringende Innenraumeweiterung im Sinn einer Auslucht hat man kurzerhand verklinkert und die Fenster vergrößert. Das Dach wurde erhöht und mittig halbgeschossig überhöht und mit Latten verkleidet. Eine kuriose, nicht uninteressante Erscheinung:
Gartenstraße 71
Am Otto-Hahn-Platz, der bekanntermaßen demnächst umgestaltet werden soll, steht die Lukaskirche mitsamt Anbauten. Das eventuell zur Pfarrei gehörende Haus mit der Adresse Gartenstraße 71 (dahinter befindet sich mit der Nummer 67-69 die Kita der Lukaskirche) wird derzeit aufgestockt. Das Dach fehlt:
Bilder: epizentrum -
Projekt "Studio Living Frankfurt F.1", Niederräder Landstraße 78
Um die geplante Studentenwohnanlage in Niederrad ging es bereits hier und dort. Inzwischen hat Project Immobilien unter dem Namen "Studio Living Frankfurt F.1" die Vermarktung der 71 Mikroapartments gestartet. Dazu gibt es eine Website und eine Pressemitteilung. Man erfährt, dass das Frankfurter Projekt das erste des neuen "deutschlandweiten Studio Living-Konzepts des fränkischen Projektentwicklers und Bauträgers" ist. Der Baubeginn in Niederrad soll im ersten Quartal 2019 erfolgen. Zwei Ansichten:
Vermutlich die dem Elli-Lucht-Park zugewandte Seite:
Bilder: Project Immobilien Wohnen AG -
Passavantstraße 22
An der zuletzt in #608 von Marty-FFM abgelichteten Baustelle sind mittlerweile die Gerüste gefallen, das Dach ist gedeckt:
Fassadendetails:
(Bilder von mir)
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Mörfelder Ldstr. 126 (Bunker-Aufstockung)
Die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, also diejenige Firma, welcher die Feuerwachen in Frankfurt gehören, gibt den Feuerwehrbunker Mörfelder Landstraße 126 (direkt am Bahndamm auf dem Gelände der Feuerwache 4) zur Aufstockung frei.
Es wird im Gebotsverfahren das Überbauungsrecht für einen Bunker in Frankfurt Sachsenhausen, Mörfelder Landstraße 126, 60598 Frankfurt am Main veräußert. Das Mindestgebot beträgt 220.000,00 €.
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Beschreibung des zu veräußernden Baurechts
1. Allgemeine Beschreibung des Aufstockungsrechts Eine Baugenehmigung für die Baumaßnahme wurde am 24.11.2016 erteilt. Die Baugenehmigung berechtigt dazu, den vorhandenen Luftschutzbunker mit fünf Wohneinheiten zu erweitern. Die Erweiterung erfolgt durch die Aufstockung des Luftschutzbunkers um zwei Geschosse. Die äußere Erschließung erfolgt u¨ber den Anbau eines Treppenturms.
Der Erwerber des Aufstockungsrecht hatte alle für den eigentumsrechtlichen Vollzug erforderlichen Unterlagen auf eigene Kosten zu beschaffen. Hierzu gehört auch die Teilungserklärung einschließlich der Abgeschlossenheitsbescheinigung.
2. Geba¨udeklasse
Gemäß HBO ist der Luftschutzbunker mit der Aufstockung in die Gebaäudeklasse 4 einzustufen.
3. Bauleitplanung
Im Bereich des Luftschutzbunkers besteht kein Bebauungsplan, somit ist das Gebaäude nach § 34 BauGB zu beurteilen.
4. Baugenehmigungsgrundlagen
4.1 Allgemeine Beschreibung
Der Luftschutzbunker wird durch die angrenzende Feuerwehr und die Stadt Frankfurt als Archiv genutzt. Die vorhandene Nutzung soll auch nach dem Verkauf des Überbauungsrechts bestehen bleiben. Der Bunker darf nach der Baugenehmigung mit fünf Wohneinheiten, die über zwei Geschosse aufgeteilt werden, aufgestockt werden. Die Gebäudehöhe nimmt durch die Aufstockung das Niveau des Nachbargebäudes der Feuer- und Rettungswache 4 an. Veräußert wird das Recht zur Aufstockung mit 2 Geschossen. Der Bunker einschließlich der sonstigen bereits vorhandenen Räumlichkeiten verbleibt im Eigentum der Veräußererin. Die Außenflächen werden zu Gemeinschaftseigentum. Sofern eine ausschließliche Nutzung durch die Wohnnutzer erfolgt, ist in der Teilungserklärung zu regeln, dass die Kosten des Unterhalts, einschließlich Winterdienst und Reinigung durch die Eigentümer des Wohnrechts übernommen werden.
4.2 Gestaltung
Die geplante Erweiterung passt sich in ihrer Gestalt der vorhandenen Gebäudestruktur an. Durch geradlinige Formen- und Farbwahl soll der Eindruck eines zusammengehörenden Gebäudekomplexes mit der angrenzenden FRW4 suggeriert werden. Die Aufstockung folgt der Flucht des bestehenden Bunkers. Der Treppenturm ist von der Straße zuru¨ckgesetzt und nimmt die hintere Flucht des Luftschutzbunkers auf.
Das neue Höhenniveau entspricht dem der bestehenden angrenzenden Feuer- und Rettungswache 4.
Die Vorgaben zur äußeren Gestaltung hat der Erwerber als verbindlich anzuerkennen.
4.3 Äußere Erschließung (§44 HBO)
Die äußere Erschließung erfolgt über die Mörfelder Landstraße. Je Wohneinheit werden ein PKW-Stellplatz und insgesamt 12 Fahrradstellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt, die der Erwerber ebenfalls zu errichten hat.
4.4 Innere Erschließung
Die innere vertikale Erschließung der Aufstockung erfolgt etwas zurückgesetzt von der Mörfelder Landstraße, über den geplanten neuen Treppenturm. Die Wohnungen werden horizontal vom Treppenturm aus u¨ber geschlossene Laubengänge erschlossen. Eine Wohneinheit wird als Maisonettewohnung ausgebildet und erschließt das obere Geschoss über eine Treppe innerhalb der Wohneinheit. Die innere Gestaltung bleibt dem Erwerber überlassen, genehmigungsrechtliche Lösungen im Falle der Abweichung von der Baugenehmigung hat er selbst zu verantworten und dem Veräußerer die Änderung der Genehmigung nachzuweisen, sollte er von der Baugenehmigung abweichen.
4.5 Barrierefreiheit, Abstellräume, Abstellraum für Kinderwagen (§43 HBO)
Die Oberkante des Rohfußbodens des Geschosses mit dem höchstgelegenen Aufenthaltsraum liegt bei 13 m über OK Gelände. Somit ist ein Aufzug nicht erforderlich. Durch die begrenzten Grundstücksverhältnisse wäre ein Aufzug nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand umsetzbar.
Die erforderlichen Abstellräume befinden sich jeweils in der Wohneinheit....© Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 09.2018,
© Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation -
Hotel im Bunker (Alt Schwanheim 2a)
Wie's der Zufall will, noch'n Bunker:
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat einen nachbarlichen Eilantrag gegen die Umnutzung des Schwanheimer Bunkers (Alt Schwanheim 2a) in einen Beherbergungsbetrieb abgewiesen. Es dürfte überhaupt das erste Gerichtsverfahren unter Geltung der neuen HBO sein; die bauherrenfreundlichen Neuerungen haben sich wie beabsichtigt ausgewirkt.
Die Antragsteller sind Eigentümer eines Grundstückes in Schwanheim, an dessen östlicher Grenze sich in Abstand von 1,40 m ein im Zweiten Weltkrieg 1941 errichteter Hochbunker befindet. Seit 2012 steht der Hochbunker als Einzelkulturdenkmal unter Denkmalschutz. ...Die Stadt Frankfurt am Main erteilte der Bauherrin mit Bescheid vom 20. Juni 2018 die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung zur Errichtung eines Beherbergungsbetriebs mit 9 Gastbetten. Dabei enthielt die Baugenehmigung verschiedene Auflagen und Bedingungen der Unteren Denkmalschutzbehörde. Zudem wurden zwei Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen zugelassen. So dürfen unter anderem in die zum Grundstück der Antragsteller hin gelegene Wand des Bunkers Öffnungen eingefügt werden. Diese Öffnungen sollen als Fensterflächen dienen. Aufgrund der Dicke der Bunkerwände von bis zu 2 m liegen die Fensteröffnungen damit sehr tief und sind bis zu ca. 3,40 m von der Grundstücksgrenze der Antragsteller entfernt.
Die Antragsteller wenden sich gegen die Baugenehmigung, weil sie - neben brandschutzrechtlicher und abstandsflächenrechtlicher Bedenken - im Wesentlichen aufgrund der Öffnungen der Wand durch Einbringung von Fensterelementen Einblicke in ihren Garten befürchteten und dies als baunachbarrechtlich rücksichtlos bewerten.
Das Gericht hat den Antrag abgelehnt, weil es keine offensichtliche Verletzung der Rechte der Nachbarn feststellen konnte. Durch das Hotelprojekt werde die gebotene Rücksichtnahme gewahrt. Das öffentliche Baurecht biete keinen Schutz vor fremder Einsichtnahme auf das eigene Grundstück. Etwas anderes gelte nur dann, wenn durch die Einsichtsmöglichkeiten ein letzter intimer, privater Lebensraum der Nachbarn zerstört werde. Dies sei jedoch nicht der Fall. Das Grundstück der Antragsteller, d.h. der Garten, sei bereits jetzt von der Westseite einsehbar, so dass ein intimer Bereich schon jetzt nicht vorliege. Solche Einsichtsmöglichkeiten seien in einer alten Ortslage mit unterschiedlicher Bebauung der Regelfall. Weiterhin weist das Gericht darauf hin, dass die 2018 in Kraft getretene Novellierung der Hessischen Bauordnung bei Bestandsgebäuden Erleichterungen bezüglich der dem Schutz von Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie dem Nachbarfrieden dienenden Abstandsflächen vorsieht. Jedenfalls sei aber die außergewöhnliche Wandstärke des Hochbunkers zu beachten, wonach ein tatsächlicher Abstand der Fenster von der Grundstücksgrenze sogar ca. 3,40 m betrage.
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Gartenstraße blüht auf
Langsam schließt sich die Lücke vorne an der Straße. Recht im Bild - hinter dem Container - sieht man die zuküftige Tiefgarageneinfahrt.
Bild von mir, bereits 4-5 Tage alt, leider diesiges Licht...