^ Das wirst du in dieser Form auch nicht finden. Die einschlägigen Normen für Bandschutz, tragende Wände, Außenwände, Pfeiler, Stützen, Trennwände, Brandwände, Decken und Dächer sind die §§ 13, 25-29 HBO). Sie formulieren generell abstrakt die zu erfüllenden Anforderungen, schreiben aber kein bestimmtes Material vor, d.h. es sind alle Materialien zulässig, welche die an das jeweilige Bauteil gestellten Anforderungen erfüllen; ganz wesentlich ist insoweit die Anlage I zu § 13 HBO. Wenn hier für tragende Wände, Brand-, Außenwände usw. wirklich nur Beton zulässig wäre, hieße das ja quasi im Umkehrschluss, dass andere Materialien die Anforderungen nicht erfüllen; ob das wirklich der Fall ist, weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen.
Mir scheinen eher wirtschaftliche Überlegungen den Ausschlag für die Verwendung von Beton zu geben. Mit Beton baut man im Vergleich zu Ziegel- oder Kalksandsteinmauerwerk bei gleicher Tragfähigkeit schlanker, also platzsparender, was bei kleinen Grundrissen ein nicht zu unterschätzender Faktor ist, abgesehen davon dürfte es mit Beton schneller und flexibler gehen; vermute ich, weiß ich aber nicht.