Zustand Brandhaus Gleviner Straße 3
Das Brandhaus in der Gleviner Straße 3 hat sich in den letzten Monaten zu einem Problemfall entwickelt (zuletzt in #199). Seit dem verheerenden Brand in der Nacht zum 11. Februar ist die Gleviner Straße in diesem Bereich gesperrt. Lediglich Fußgänger können auf der anderen Straßenseite unter einem schützenden Gerüst den Ort passieren. Die Gefahr ist weiterhin hoch, dass Teile der Fassade auf die Straße stürzen könnten. Das Ermittlungsverfahren der Polizei ist noch immer nicht abgeschlossen. Solange wird die Situation in der jetzigen Form bestehen bleiben müssen, was insbesondere umliegende Gewerbetreibende erzürnt.
Nachdem das Denkmalamt dem Gebäude im Frühjahr den Denkmalstatus aberkannte, kochte in der Presse eine Diskussion hoch, dass trotz der gravierenden Schäden der Erhalt der noch bestehenden Substanz forciert werden müsse. Das beträfe einerseits die Straßenfassade und andererseits den nahezu vollständig erhaltenen Seitenflügel, der noch seiner Entstehungszeit entspricht. Die Stadt hat dem Eigentümer eine hohe Förderung in Aussicht gestellt, sollte dieser das Haus sanieren wollen, und ist bereits mit dem Sanierungsträger in Kontakt getreten, um ein Erhaltungskonzept auszuarbeiten. Auch der Eigentümer der Gleviner Straße 1 und 2, die Schelfbauhütte Schwerin, deren Sanierungsvorhaben im obigen Beitrag vorgestellt worden ist, hat angeboten, das Grundstück samt Ruine zu erwerben.
Der Eigentümer selbst beabsichtigt vor dem Hintergrund der starken Zerstörung der Bausubstanz jedoch, das Gebäude abreißen zu lassen. Ein möglicher Neubau könne sich dann einerseits am historischen Vorbild orientieren (Variante 1) oder ein ganz neues Gesicht erhalten (Variante 2). Aufgrund des Verlustes des Denkmalstatus ist ein Abriss grundsätzlich möglich. Er hat einen Abrissantrag eingereicht, der nun durch die Stadt beurteilt werden muss. Aufgrund des unhaltsamen Zustands der Gleviner Straße sieht sich der Eigentümer verstärkt Anfeindungen ausgesetzt und möchte eine schnelle Lösung der Sachlage erreichen.
Sollte die Stadt dem Abriss zustimmen, muss sie hierfür eine sanierungsrechtliche Genehmigung erteilen, da sich das Gebäude im Bereich eines förmlich festgeschriebenen Sanierungsgebietes befindet.
Zuletzt hatte die Stadt angekündigt, das Grundstück selbst kaufen und das Gebäude sanieren zu wollen.
Das Kind ist also noch nicht ganz in den Brunnen gefallen. Es besteht noch Hoffnung, dass das Haus gerettet werden kann.
Die nachfolgenden Fotos machen deutlich, wie stark das Haus und die Umgebung in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Die Straßenpflasterung wächst allmählich zu.