KITA oder Gastro
Ich bin dem Stellplatzargument mal nachgegangen.
Bei einer BGF von 1.200 m² wird der Bedarf einer Gaststätte mit 1 Stp/20 m² angeben, macht 60 Stp; wegen der Lage in der Einschränkungszone IV (sehr gute ÖV-Erschließung, jedenfalls später mit U5) müssen davon nur 15% hergestellt werden, also 9 StP.
Für Einzelhandel ist 1 Stp/50m² vorgesehen, also 24 Stp, davon 15% sind 4 Stp.
Für eine Kita ist es 1 Stp je 15 Kinder, entsprich 7 Stp bei 100 Plätzen, davon 15%, also 1 Stp.
Heißt: Gastronomie erzeugt den höchsten Bedarf. Herzustellen sind sie eigentlich aus dem Baugrundstück, wenn das aber nicht geht, dürfen sie bis zu 300 m entfernt nachgewiesen und müssen öffentlich-rechtlich abgesichert werden (z.B. mit einer Baulast). Wenn aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen Nachweis oder Herstellung nicht möglich sind, kann abgelöst werden mit 10.000 €/Stp. Einen Anspruch auf Ablösung gibts nicht, aber ich denke, man könnte eine Lösung finden (mit Kreativität oder Geld).