Ich kann die obigen Großbeiträge kurz zusammenfassen:
LWB: Es gibt eine Satzung, welche die Steuerungsfunktion festschreibt, auf KdU-Kompatibilität lässt sich die LWB jedoch nicht verpflichten. Theoretisch ist ihre Steuerungswirkung damit schon reduziert. Faktisch ist sie gleich Null, weil Mieter nicht aufgrund von Sozialkriterien ausgewählt werden und auch hier die Einnahmemaximierung angesichts der weiterhin schwierigen Finanzlage wichtiger ist.
Mietpreisbremse: Nach Meinung der meisten zitierten Quellen wirkungslos.
Meine Herren hier ist zu konstatieren, dass die in diesem Strang weithin so heftig verteidigten Instrumente entweder in ihrer Wirkung zu gering sind oder wirkungslos.
Das ist aus meiner Sicht ein Widerspruch. Ich wage mal die These, das Marktergebnis des Leipziger Wohnungsmarktes wäre exakt das Gleiche, würde man die LWB abschaffen und diverse Subventionen unterlassen.