Die Kommunen haben sich sicher was dabei gedacht, für 1-Personen-HH ca. 45-50 qm als Maximalwohnfläche anzugeben
Das Ziel ist wohl, dass man im Falle des Jobverlusts und des folgenden Pechs bei der Arbeitssuche nicht auch noch aus der bisherigen Wohnung raus muss - etwas, was ich auch persönlich beruhigend finde (man kann nie wissen...) Das bedeutet aber nicht, dass jemand, der erst eine neue Wohnung sucht und die Gesellschaft sie bezahlen lässt, gleich das Maximum des Möglichen ausreizen sollte.
Richtig ist, dass Vermieter (...) im gehobenen Segment nicht an vermeintliche Problemfälle vermieten, selbst wenn diese sich die Wohnung leisten können ...
Nur so aus Neugier - wie kann man sich eine gehobene Wohnung vom ALG II leisten? Wenn man in dieser Lage ist und erst eine Wohnung sucht - müsste eigentlich das wie im Absatz darüber gelten.